Mitteilung vom 26.01.10
Presse-Infos | Jugend und Schule
Zwei Drittel aller Kinder mit Behinderung besuchen in Westfalen-Lippe einen Regelkindergarten um die Ecke
LWL zahlt für Zusatzkräfte
Westfalen (lwl). Die Frage nach dem richtigen Kindergartenplatz beschäftigt jetzt viele Eltern. Vor allem für Eltern von Kindern mit Behinderung stellt sich die Frage, wo ihre Kinder bis zum Schulbeginn betreut und gefördert werden sollen. ¿Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass ihr behindertes Kind auch im Kindergarten ¿nebenan¿ betreut werden kann. In Westfalen-Lippe bieten 2200 Kindertagesstätten so genannte integrative Plätze an. Zum Beispiel unterstützt zusätzliches Personal die Erzieherinnen in diesen Tageseinrichtungen und sorgt dafür, dass die Kinder mit Handicaps die Unterstützung bekommen, die sie benötigen¿, erklärt Hans Meyer, Jugenddezernent beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). ¿In vielen dieser Regeleinrichtungen stehen auch heilpädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Eine Zusammenarbeit mit niedergelassenen Therapeuten ist ebenfalls möglich.¿
In jedem Falle empfehle es sich für Eltern, sich jetzt nach einem Kindergartenplatz umzusehen und das Kind in der Einrichtung der Wahl anzumelden. Je früher die Anmeldung erfolge, desto passgenauer könne für das behinderte Kind ein Platz gefunden werden, so Meyer weiter. Auch für die Jugendämter in Westfalen- Lippe, die ¿ihre¿ Kinder 2010 versorgen wollen, ist eine frühzeitige Anmeldung notwendig, um bedarfsgerecht planen zu können.
Werden behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut, finanziert der LWL die zusätzlichen Kosten mit. Die integrativen Kindergärten betreuen bis zu vier Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern. Das bedeutet, dass mit über 5000 Kindern zwei Drittel aller Kinder mit Behinderung in Westfalen- Lippe in solchen Regelkindergärten betreut werden.
¿Der Vorteil dieser zukunftsweisenden Erziehungsform liegt auf der Hand: Kinder lernen im wohnortnahen Kindergarten Spielkameraden aus der Nachbarschaft kennen. Außerdem kommen die Familien miteinander in Kontakt. Viele solcher Tageseinrichtungen, die Kinder mit und ohne Behinderung betreuen, arbeiten mit jahrelanger positiver Erfahrung in diesem Bereich. Deshalb wird die gemeinsame Erziehung auch seit Jahren vom Gesetzgeber gefordert¿, betont Meyer.
Die örtlichen Jugendämter geben Auskunft darüber, ob und wo Interessierte Regeleinrichtungen mit Betreuungsangeboten für Kinder mit Behinderung finden.
Das gilt auch für Plätze in speziellen, heilpädagogischen Einrichtungen. Für diese Einrichtungen ist eine möglichst frühe Anmeldung besonders wichtig, da die begrenzten Plätze den Kindern mit besonderen Förderbedarfen vorbehalten sind und die Besetzung der Plätze geplant werden muss. Die Jugendämter in Westfalen- Lippe kennen die nächstgelegenen Angebote und sind daher wichtige Ansprechpartner für die Eltern.
Weitere Informationen:
http://www.lwl.org/kita -->Kinder mit Behinderungen, Bedarfsplanung.
Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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