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Mitteilung vom 31.10.06

Presse-Infos | Der LWL

Zwei Drittel aller Kinder mit Behinderung besuchen in Westfalen-Lippe einen Regelkindergarten um die Ecke ¿ LWL zahlt für Zusatzkräfte

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Westfalen (lwl). Die Frage nach dem richtigen Kindergartenplatz für das nächste Jahr beschäftigt bereits jetzt viele Eltern. Vor allem für Eltern von Kindern mit Behinderung stellt sich die Frage, wo ihre Kinder bis zum Schulbeginn betreut und gefördert werden sollen. ¿Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass ihr behindertes Kind auch im Kindergarten um die Ecke betreut werden kann. In Westfalen-Lippe bieten 1800 Kindertagesstätten so genannte integrative Plätze an. Zusätzliches Personal unterstützt in diesen Einrichtungen die Erzieherinnen und sorgt dafür, dass die Kinder mit Handicap die Unterstützung bekommen, die sie benötigen¿, erklärt Hans Meyer, Jugenddezernent beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

In jedem Falle empfehle es sich für Eltern, sich schon jetzt nach einem Kindergartenplatz umzusehen und das Kind in der Einrichtung der Wahl anzumelden. Je früher die Anmeldung erfolge, umso passgenauer könne für das behinderte Kind ein Platz gefunden werden, so Meyer weiter.

Werden behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern gemeinsam in Kindergärten betreut, finanziert der LWL die Zusatzkraft, die das normale Gruppenteam der Kindertagesstätte unterstützt. Die integrativen Kindergärten betreuen bis zu drei Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern. Das bedeutet, dass mit ca. 4.000 Kindern zwei Drittel aller Kinder mit Behinderung in Westfalen- Lippe in solchen Regelkindergärten betreut werden. Die übrigen 2.200 Kinder mit Behinderung besuchen 75 heilpädagogische Einrichtungen.

¿Der Vorteil dieser zukunftsweisenden Erziehungsform liegt auf der Hand: Kinder lernen im wohnortnahen Kindergarten Spielkameraden aus der Nachbarschaft kennen. Außerdem kommen die Familien miteinander in Kontakt. Viele solcher Tageseinrichtungen, die Kinder mit und ohne Behinderung betreuen, arbeiten mit jahrelanger positiver Erfahrung in diesem Bereich. Deshalb wird die gemeinsame Erziehung auch seit Jahren vom Gesetzgeber gefordert¿, betont Meyer.

Die sogenannten Schwerpunkteinrichtungen bieten in der Regel fünf Plätze für Kinder mit Behinderung an. Die örtlichen Jugendämter geben Auskunft darüber, ob und wo Interessierte Regeleinrichtungen mit Betreuungsangeboten für Kinder mit Behinderung finden. Das gilt auch für Plätze in speziellen, heilpädagogischen Einrichtungen. Hier werden ausschließlich Kinder mit Behinderung betreut.
Die Jugendämter in Westfalen- Lippe kennen die ortsnah zur Verfügung stehenden Angebote und sind daher wichtige Ansprechpartner.

Weitere Informationen: https://www.lwl.org/kita -->Bedarfsplanung für Kinder mit Behinderungen.



Pressekontakt:
Markus Fischer, Tel. 0251 591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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