LWL-Newsroom
Mitteilung vom 09.03.06
Presse-Infos | Der LWL
Rede von Bgm Baumann zur Einbringung des Haushaltes in der Landschaftsversammlung
Frau Vorsitzende, Herr Landesdirektor, meine Damen und Herren,
gestatten Sie mir, dass ich zunächst Herrn Dr. Kirsch zu seiner Wahl zum Landesdirektor auch von dieser Stelle aus nochmals ganz herzlich gratuliere. Ich wünsche Ihnen viel Kraft bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen. Ich verspreche Ihnen, dass der Finanzausschuss Ihre künftige Arbeit konstruktiv aber sicherlich auch kritisch begleiten wird. Ich bin davon überzeugt, dass Sie versuchen werden, all das umzusetzen, was Sie bisher in Ihrer Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender eingefordert haben.
Im Interesse der vielen Menschen, denen gegenüber wir Verantwortung tragen und die wir zu betreuen haben, im Interesse von Westfalen hoffe ich, dass es Ihnen gelingen möge, die neue Landesregierung davon zu überzeugen, dass dieser Verband als Kommunalverband selbständig bleiben muss.
Sehr geehrter Herr Landesdirektor Schäfer, ich möchte mich bei Ihnen für die offene und engagierte Zusammenarbeit im Namen des Finanzausschusses bedanken. Während Ihrer Amtszeit hat sich der Hebesatz der Landschaftsverbandsumlage zunächst kontinuierlich nach unten entwickelt und zwar von 18 Punkte auf 14,3 Punkte im Jahre 2002, dann allerdings ein Anstieg auf 16,2 Punkte in 2003, auf 15,9 in 2004 und in 2005 und 2006 auf jeweils 16,5 Punkte.
Dass die Verwaltung, das heißt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch Sie, mit diesem konstanten Hebesatz einen Solidarbeitrag für die kommunale Familie insgesamt leisten, dafür möchte ich mich in erster Linie bei Ihnen aber auch bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich bedanken.
Ihnen persönlich wünsche ich schon an dieser Stelle alles Gute für die Zukunft, vor allem Gesundheit. Ich wünsche Ihnen aber auch, dass Sie im Ruhestand neue Erfahrungen machen. Erfahrungen, die Ihr Leben bereichern mögen und die die Erfahrung eines römischen Dichters bestätigen, der gesagt hat: ¿Doppelt lebt, wer auch Vergangenes genießt.¿
Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hatte im Rahmen ihrer Haushaltsklausurtagung Herrn Staatssekretär Palmen aus dem Innenministerium zu Gast. Der Staatssekretär hat nochmals darauf hingewiesen, dass die Hälfte der rund 400 Gemeinden des Landes, also 200 Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzepten operieren und davon rd. 100 Gemeinden kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept haben, also mit Nothaushalten leben müssen.
In der FAZ habe ich kürzlich gelesen, dass der Bürgermeisterin der Gemeinde Waltrop wegen der katastrophalen finanziellen Situation ein amtlich bestellter Berater zur Seite gestellt wurde. Dies ist einmalig in Nordrhein-Westfalen und vermutlich auch in Deutschland und so auch eigentlich nach der GO nicht vorgesehen.
Weshalb sage ich das:
1. Nachdem die erste Modellrechnung nach dem Entwurf des GFG 2006 vorliegt, ergeben sich für den LWL Mindereinnahmen in Höhe von 34,5 Millionen Euro gegenüber der Entwurfsveranschlagung 2006.
Diese Mindereinnahmen entstehen im Bereich
Ø der Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 24,8 Mio. EUR
Ø der Landschaftsumlage in Höhe von rd. 6,8 Mio. EUR
Ø der Investitionspauschale Eingliederungshilfe i. H. von rd. 2,7 Mio. EUR
Ø der Bedarfszuweisung Landschaftliche Kulturpflege i.H. von rd. 0,2 Mio.EUR.
2. Herr Dr. Robert hat in unserer letzten Finanzausschusssitzung bei Beratung des FDP-Antrages darauf hingewiesen, dass wir uns im Interesse unserer Mitgliedskörperschaften um Kontinuität bzw. um verlässliche Daten bemühen und den Hebesatz nicht wie wild rauf und runter gestalten wollen. Herr Dr. Kirsch hat dies unterstrichen und alle Fraktionen aufgefordert, sich darum zu bemühen, den Umlagesatz zu halten. Die Verwaltung wurde aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie bei einem konstanten Hebesatz von 16,5 Prozentpunkten die Mindereinnahmen auf der Basis der neuen Modellrechnung zum GFG-Entwurf 2006 kompensiert werden können.
3. Ich denke, mit dem Verzicht auf die nach der Finanzplanung vorgesehene Umlageerhöhung um 0,8 Prozentpunkte von 16,5 auf 17,3 tragen Kämmerer, Verwaltung und Politik der angespannten Finanzlage unserer Mitgliedskörperschaften und damit auch der angespannten Finanzsituation des kreisangehörigen Raumes besonders Rechnung.
Meine Damen und Herren, die von der Verwaltung für die Gesamtberatung der Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen vorgelegte Gesamtänderungsliste (Drucksache 12/0453) stellt die Veränderungen dar, um den Haushaltsausgleich 2006 bei konstantem Hebesatz von 16,5 % weiterhin zu wahren.
Auf den Verwaltungshaushalt entfällt saldiert eine Mindereinnahme in Höhe von rd. 31,5 Mio. EUR. Die weitere Mindereinnahme ist auf die Kürzung der Investitionspauschale Eingliederungshilfe in Höhe von rd. 2,7 Mio. EUR zurückzuführen, die jedoch im Vermögenshaushalt veranschlagt ist. Die noch ausstehenden weiteren 0,3 Mio. EUR sind auf die Beschlussfassung im Kommunalwirtschaftsausschuss am 13.12.2005 (höhere Zinseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen für die WLV) zurückzuführen.
Damit der Haushaltsausgleich auch bei einem Hebesatz von 16,5 % jedoch weiterhin gewahrt bleibt, schlägt die Verwaltung folgende Veränderungen vor:
1. Anpassung an die Ausgabeentwicklung 2005 + rd. 15,7 Mio. EUR
- Dezernatsbudget Soziales, Pflege und Rehabilitation + rd. 13,4 Mio. EUR
- Dezernatsbudget Landesjugendamt + rd. 1,0 Mio. EUR
- Dezernatsbudget Westfälische Schulen + rd. 0,8 Mio. EUR
- Dezernatsbudget Erster Landesrat und Kämmerer + rd. 0,5 Mio. EUR
2. Neukalkulation von Ansätzen + rd. 15,8 Mio. EUR
-Dezernatsbudget Erster Landesrat und Kämmerer + rd. 9,9 Mio. EUR
-Dezernatsbudget Soziales, Pflege u. Rehabilitation + rd. 4,7 Mio. EUR
-Dezernatsbudget Landesjugendamt + rd. 1,0 Mio. EUR
-Dezernatsbudget Westfälische Schulen + rd. 0,2 Mio. EUR
Insgesamt positiv hervorzuheben ist, dass keine ausgabeträchtigen Anträge aus den Ausschüssen im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen wurden und insofern dem Innenminister ein ausgeglichener Haushalt zur Genehmigung vorgelegt werden kann, der im Verwaltungshaushalt Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 2.029.092.600 EUR ausweist. Gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplanentwurf ergibt sich im Vermögenshaushalt eine Volumenreduzierung um 2.733.500 EUR, die ausschließlich auf den Wegfall der Investitionspauschale Eingliederungshilfe zurückzuführen ist. Diese Kürzung findet ihren Niederschlag ebenfalls im Investitionsprogramm 2005 bis 2009, da sich auch hier das Ausgabenvolumen insgesamt um rd. 10,9 Mio. EUR reduziert. Der Vermögenshaushalt schließt ab mit einer Gesamtsumme in Höhe von 122.134.100 EUR.
Änderungen des Stellenplanes und der Wirtschaftspläne für die Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute sowie für die Westfälischen Jugendheime haben sich nicht ergeben. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Landesrat John danken, dass es ihm gelungen ist, seit nunmehr 3 Jahren den Ansatz bei den Personalausgaben auf einem Niveau von rd. 138 Mio. EUR durch personalwirtschaftliche Maßnahmen zu halten.
Die geplante Schulraumerweiterung der Regenbogenschule, Westfälische Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Münster, führt im Wirtschaftsplanentwurf des Bau- und Liegenschaftsbetriebes zu Veränderungen, die sich jedoch insgesamt gesehen haushaltsneutral darstellen.
Ich finde, die Aussage unserers Innenministers, man wolle eine Entlastung auf der Ausgabenseite dadurch erreichen, dass die Kommunen soweit es eben geht, von bürokratischen Vorgaben befreit werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Als Mitglied des Finanzausschusses des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes fordere ich jedoch seit Jahren eine nachhaltige Reform der Gemeindefinanzen, um unsere Dauerprobleme zu lösen. Dies wurde auch von unserem Kämmerer Dr. Predeick bei der Einbringung unseres Haushaltes zum Ausdruck gebracht. Dieser Forderung müssen wir gemeinsam auch gegenüber der neuen Landesregierung Nachdruck verleihen.
Der eingeschlagene Weg zur Dämpfung des unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen unabweisbaren und auch unaufhaltsamen Kostenanstieges im Bereich der Sozialen Sicherung, hier insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe, wird dazu führen, einen kleinen Teil des zu erwartenden Fehlbetrages durch die eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen zu kompensieren. Mit Vorlage 12/0449, die im Sozialausschuss am 03.01.2006 beraten wurde, hat die Verwaltung Möglichkeiten der Gegensteuerung aufgezeigt. Hierbei handelt es sich beispielhaft um:
- Ausbau des Abulant Betreuten Wohnens / kein weiterer Ausbau
stationärer Plätze (Ambulantisierung)
- Harmonisierung der Entgelte
- Bundesteilhabegeld.
Die v.g. und weiteren Gegensteuerungsmaßnahmen, die ausführlich in der Vorlage 12/0449 erläutert wurden, sollen dazu beitragen, die weitere Entwicklung der Eingliederungshilfe, die voraussichtlich bis 2012 durch steigende Fallzahlen und Kosten geprägt sein wird, einzudämmen.
Auch die Einforderung gegenüber den Bundes- und Landesparlamenten zur Einführung eines bundesfinanzierten Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen hätte eine Minimierung der finanziellen Belastungen der Sozialhilfeträger durch ein ergänztes Finanzierungssystem zur Folge.
Meine Damen und Herren, noch einen kurzen Hinweis zum neuen Kommunalen Finanzmanagement. Ab dem 01.01.2009 muss dieses System zwingend eingeführt werden. Der LWL hat sich für eine pilotweise Einführung des NKF ab dem 01.01.2006 entschieden. Nach derzeitigen Planungen erfolgt die Komplettumstellung des kameralen Haushaltsplanes auf die Doppik zum 01.01.2008.
Im Zuge der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2006 hat die Verwaltung neben dem kompletten kameralen Haushaltsplan erstmalig für die Piloten der 1. Welle den ¿NKF-Haushaltsplan 2006¿ vorgelegt. Welche Pilot- bereiche zu der 1. Welle gehören, das können Sie dem Band 3 entnehmen. Für die kommenden Haushaltsjahre 2007 und 2008 ist beabsichtigt, die Piloten der 2. und 3. Welle auf Doppik umzustellen, so dass -wahrscheinlich- wie geplant zum 01.01.2008 die Komplettumstellung erfolgt ist. Wir als Politiker haben noch Informationsbedarf.
Ich bin davon überzeugt, dass diese Informationen uns von unserer Verwaltung gegeben werden. Hierzu bedarf es keines politischen Antrages.
Meine Damen und Herren, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006 wurden nicht erhoben. Unsere Mitgliedskörperschaften haben unsere Sparbemühungen positiv zur Kenntnis genommen. Finanz- und Landschaftsausschuss empfehlen Ihnen mehrheitlich auf der Grundlage der Drucksache 12/0453 mit den entsprechenden Ergänzungen einen Beschluss zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 mit entsprechenden Anlagen zu fassen.
Ich möchte, Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, meine Berichterstattung mit einem Dank und einer Feststellung schließen. Ein Dankeschön nochmals an den Landesdirektor, an den Kämmerer und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die bisherige gute Zusammenarbeit und die konstruktive Begleitung bei den Haushaltsplanberatungen.
Zur Feststellung meine Damen und Herren: ¿Wenn wir wollen, dass es uns auch in der Zukunft gut geht, müssen wir ständig etwas verändern !¿ (Heiko Gebhardt). In diesem Sinne sollten wir alle auch künftig an die Arbeit gehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Pressekontakt:
Karl G. Donath, Tel. 0251 591-235
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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