LWL-Newsroom
Mitteilung vom 26.02.04
Presse-Infos | Der LWL
Rede des Vorsitzenden des Finanzausschusses Landrat Frank Beckehoff zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
- es gilt das gesprochene Wort -
Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,
selten war die Ausgangslage für eine Haushaltsaufstellung so ungewiss wie im Sommer 2003 für den Haushaltsplan 2004, selten sind die Abhängigkeiten der Kommunalfinanzen von bundes- und landespolitischen Vorgaben so deutlich zu Tage getreten und selten haben sich dementsprechend zwischen der Einbringung und der Verabschiedung des Haushaltes so viele neue Einsichten und Erkenntnisse ergeben wie in den zurückliegenden Haushaltsberatungen.
Der am 13.11.2003 mit unverändertem Hebesatz von 16,2 %-Punkten eingebrachte Haushaltsentwurf war geprägt von der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses 2003 mit erheblichen Einschnitten in das Aufgaben- und Leistungsgefüge des Verbandes. Dennoch hatte die Verwaltung den Haushaltsausgleich letztlich nur durch die Kürzung von Sozialhilfeansätzen in einer Größenordnung von rd. 30 Mio. ¿ erreichen können. Mit diesem Ergebnis wäre der Entwurf 2004 wahrscheinlich hier und heute durch die Landschaftsversammlung verabschiedet worden, wenn es nicht im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushaltes des Landes und des Doppel-GFG 2004/2005 im Landtag zu erheblichen Verwerfungen gekommen wäre.
Aufgrund der negativen Ergebnisse der November-Steuerschätzung hat die Landesregierung noch im November 2003 mit einer ersten Ergänzungsvorlage zum GFG 2004/2005 die Steuerausfälle im Wege umfänglicher Kreditierungen nach 2005 zunächst ausgeglichen. Dabei musste die Landesregierung die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausrufen, um die ansonsten über der Verfassungsgrenze liegende Neuverschuldung überhaupt rechtfertigen zu können. In einer zweiten Ergänzungsvorlage von Mitte Januar 2004 sind dann die Ergebnisse des Berliner Vermittlungsausschusses insbesondere zum Vorziehen der 3. Steuerreformstufe und zu ¿Hartz IV¿ für die Haushaltsjahre 2004/2005 umgesetzt worden, mit der Folge eines weiteren Verschuldungsanstieg in 2004 und einer entsprechenden Vorbelastung des Steuerverbundes 2005.
Insgesamt haben diese Verschiebungen im Rahmen des Doppel-GFG 2004/2005 dazu geführt, dass der kommunale Verbundbetrag für 2004 gegenüber dem Regierungsentwurf um rd. 948 Mio. ¿ erhöht wurde, gleichzeitig aber den Kommunen 2005 vom Verbundbetrag alle kreditierten Beträge wieder abgezogen werden. Wohlgemerkt: Der dadurch herbeigeführte kommunale Einnahmeanstieg in 2004 ist strukturell nicht abgesichert, sondern es ist Geld auf Pump, mit dem den Kommunen hier in 2004 eine gewisse Entlastung gegeben werden soll. Das böse Erwachen folgt dann in 2005.
Für den Landschaftsverband ergeben sich durch dieses fragwürdige Finanzgebaren des Landes in 2004 gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf Mehreinnahmen bei den allgemeinen Deckungsmitteln in Höhe von rd. 88,2 Mio. ¿.
Die CDU-Fraktion hatte bereits im November 2003 signalisiert, diesen Entwicklungen zum einen durch eine Weitergabe möglicher Verbesserungen in einer Größenordnung von bis zu 0,3 %-Punkten der Umlage an die Mitgliedskörperschaften und zum anderen durch die vorzeitige Abdeckung des Fehlbetrags aus 2003 Rechnung tragen zu wollen. Im Rahmen der Gesamtberatungen haben dann die CDU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion jeweils entsprechende Anträge gestellt.
Aus den Beratungen der Fachausschüsse möchte ich noch hervorheben, dass
- der Umwelt- und Bauausschuss erstmals den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ¿Bau- und Liegenschaften¿ beraten hat,
- der Personalausschuss in seiner Sitzung am 22.01.2004 die Zahl der für den Einstellungsjahrgang 2004 vorgesehenen Ausbildungsverhältnisse um 5 auf 30 erhöht und zudem zusätzliche 3 Ausbildungsverhältnisse im handwerklichen Bereich bei den Westfälischen Museen geschaffen hat,
- und für die in der Landschaftsversammlung am 13.11.2003 noch kontrovers diskutierte Maßnahme ¿Westfälisches Klostermuseum Dalheim¿ zwischenzeitlich vom Land NRW für 2004 Fördermittel in Höhe von 560 000 ¿ in Aussicht gestellt worden sind. Hiermit lassen sich Planungs- und Entwicklungsausgaben in Höhe von rd. 800 000 ¿ zu 70 % fördern.
Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,
die Gesamtänderungsliste, die Ihnen mit der Vorlage 11/1919 vom 26.01.2004 vorliegt, berücksichtigt die erheblichen Veränderungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz und weist Mehreinnahmen bei den allgemeinen Deckungsmitteln von rd. 88,2 Mio. ¿ aus.
Diese Mehreinnahmen werden wie folgt verwendet:
- Der Hebesatz zur Landschaftsumlage wird um 0,3 %-Punkte gesenkt, wodurch sich eine Entlastung der Mitgliedskörperschaften von rd. 24,7 Mio. ¿ ergibt.
- Der Jahresfehlbetrag 2003 in Höhe von rd. 25 Mio. ¿ wird in 2004 abgedeckt, um Vorbelastungen des Jahres 2005 zu vermeiden.
- Als Ergebnis der Änderungslisten für die Fachausschüsse werden Haushaltsverschlechterungen in Höhe von rd. 5,4 Mio. ¿ aufgefangen.
- Insbesondere im Bereich der Sozialhilfe werden die Haushaltsansätze 2004 in Höhe von 33,1 Mio. ¿ bedarfsgerecht angepasst, um am Jahresende 2004 den Haushaltsausgleich zu wahren.
Durch diese Gestaltung der Gesamtänderungsliste bleibt der Haushaltsausgleich bei einer Senkung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage um 0,3 %-Punkte von 16,2 % auf 15, 9 % gewahrt.
In den Sitzungen des Finanzausschusses und des Landschaftsausschusses ist dieser Änderungsliste mehrheitlich zugestimmt worden.
Der Antrag der FDP vom 05.02.2004, Drucksache 11/1943, zur Verwendung der künftigen Erlöse aus der Veräußerung der Anteile der RWE Gas-AG ist dagegen mehrheitlich abgelehnt worden.
Nach Abschluss der Haushaltsberatungen ist der vorliegende Haushaltsentwurf 2004 mit einem gegenüber dem Vorjahr um rd. 8 % verringerten Gesamtvolumen von 2 331 980 800 ¿ ausgeglichen.
Der Verwaltungshaushalt sinkt in Einnahme und Ausgabe um rd. 5,4 % auf
2 188 441 100 ¿.
Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Volumen von rd. 143,5 Mio. ¿ ab.
Gegenüber dem Vorjahr sinkt das Volumen um rd. 35 % erheblich. Dies ist insbesondere auf den Rückgang der Ausgaben für die Gewährung von Darlehen im Bereich der Pflegeeinrichtungen zurückzuführen. Hier endet die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes zur Durchführung des Landespflegegesetzes mit der Ausfinanzierung der im Jahre 2001 zuletzt bewilligten Vorhaben.
Nach der Einarbeitung der Änderungsliste in die Finanzplanung werden auch hier die erheblichen Verwerfungen zwischen den Haushaltsjahren 2004 und 2005 durch die fragwürdige Gestaltung des Doppel-GFG deutlich. Rein rechnerisch ergibt sich nämlich in Folge der zu erwartenden Einnahmeausfälle auf der Basis der endgültigen Festlegungen zum GFG 2005 eine Erhöhung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage von 2004 nach 2005 in Höhe von 1,6 %-Punkten.
Ob diese Hebesatzerhöhung 2005 tatsächlich notwendig wird, ist angesichts von vielen Unwägbarkeiten noch offen. So kann derzeit nicht prognostiziert werden, wie sich das Basisaufkommen an Gewerbesteuer aufgrund der Konjunktur entwickeln wird. Welche Auswirkungen die vorgezogene dritte Stufe der Steuerreform auf das Aufkommen auf Einkommensteuer hat, ist ebenso unsicher wie die Prognose zu den Auswirkungen von Hartz IV. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Senkung der Gewerbesteuerumlage zwar ein wichtiges Hoffnungssignal für die Kommunen darstellt, jedoch kein Ersatz für eine umfassende Gemeindefinanzreform ist. Dies gilt umso mehr, sofern sich bestätigen sollte, dass die Kommunen durch Hartz IV nicht entlastet, sondern erheblich belastet werden, was sich jedenfalls nach dem derzeitigen Erkenntnisstand abzeichnet.
Unabhängig von dem Ausgang dieser Überlegungen ist jedoch bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass im Jahre 2005 bei der anhaltenden kommunalen Finanzkrise eine Erhöhung der Verbandsumlage um 1,6 %-Punkte den Mitgliedskörperschaften nicht zu vermitteln sein dürfte. Die Bestrebungen der Verwaltung müssen deshalb darauf gerichtet sein, durch Fortsetzung der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung und durch Ausschöpfung aller Sparmöglichkeiten die in der Finanzplanung dargestellte notwendige Hebesatzerhöhung soweit wie möglich zu begrenzen.
Aus den Beratungen der Wirtschaftspläne und Finanzpläne der westfälischen Kliniken, Zentren und Institute, der westfälischen Jugendheime sowie des Bau- und Liegenschaftsbetriebes sind Besonderheiten nicht aufzuzeigen.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung hat der Kreis Höxter mit Schreiben vom 02.12.2003 Einwendungen erhoben. Dem Beschlussvorschlag der Vorlage 11/1911, die Einwendungen zurückzuweisen, sind Finanz- und Landschaftsausschuss mehrheitlich gefolgt.
Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,
ich schließe meine Berichterstattung mit einem Dank an den Landesdirektor, den Kämmerer und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gute Zusammenarbeit bei den zurückliegenden Haushaltsberatungen.
Pressekontakt:
presse@lwl.org
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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