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Mitteilung vom 24.09.03

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Neue LWL-Beratungsstelle: Hörgeschädigte Kinder möglichst früh fördern

24.09.2003
Olpe (lwl). Altbekannte Elternklage:"Mein Kind will nicht hören!" Gegenfrage: Kann es denn? Wenn es auf Geräusche kaum reagiert, nur wenig oder undeutlich spricht, dann sind das vielleicht erste Anzeichen für ein organisch gestörtes Hörvermögen. Gutes Hören aber ist unabdingbar für Lernen und Entwicklung, für Austausch und soziale Kontakte. Womit man einem Kind schon ab den ersten Lebensmonaten die fatalen Folgen einer
Hörschädigung weitgehend ersparen kann, das vermitteln kostenlos Beratungsstellen für hörgeschädigte Kinder - seit zehn Jahren, für bislang 5000 Betroffene. Die nach Münster, Bielefeld, Bochum und Gelsenkirchen fünfte Beratungsstelle in der Region übergibt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) am Freitag (26.9.03) dieser Woche in Olpe offiziell ihrer Bestimmung.

Ob durch (fach-)ärztliche Untersuchung oder mit Hilfe anderer Experten: Frühes Erkennen, frühes Fördern sind das A und O. Sei es bei den Betroffenen zu Hause, sei es in der mit Audiometrie-Geräten ausgestatteten Beratungsstelle: das LWL-Fachteam hilft, möglichst früh alle Fördermöglichkeiten zu nutzen, sobald erste Anzeichen eine Hörschädigung vermuten lassen oder diese sogar schon von einem HNO-Spezialisten diagnostiziert worden ist. Dabei liegt der Schwerpunkt der so genannten pädoaudiologischen Beratungsstelle auf den pädagogischen Gesichtspunkten der Hörschädigung. Nicht verwechselt werden dürfen deren Aufgaben mit der Arbeit von pädaudiologischen Abteilungen in Kliniken oder in Arztpraxen, wo die medizinische Diagnose und Behandlung stattfindet.
Die Beratungsstelle an der Bodelschwinghstraße 13 in Olpe ist die westfalenweit fünfte in Trägerschaft des LWL. Eine sechste ist im Raum Paderborn/Soest geplant. Wie die bestehenden Einrichtungen in Bielefeld, Bochum, Gelsenkirchen und Münster ist auch die neue Olper Beratungsstelle der örtlichen Schule für Gehörlose und Schwerhörige angegliedert. Ihre Hilfestellungen gibt es für die betroffenen Kinder und Eltern gratis. So können Eltern hier zunächst das Hörvermögen ihrer Kinder testen lassen, um eine Hörschädigung überhaupt zuverlässig zu erkennen. Weiter erfahren Eltern, wie sie sich am besten mit ihrem Kind verständigen, wie sie zu Hause Hörübungen machen können und ob ihr Kind in eine der unterschiedlichen Fördermaßnahmen aufgenommen werden sollte.

Die pädagogische Frühförderung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Beratungsstelle, durchgeführt von Lehrkräften der Westfälischen Schule für Gehörlose und Schwerhörige in Olpe. Die Frühförderung ist kostenlos und erfordert keine ärztliche Überweisung. Ebenso bedeutet die Teilnahme an der Frühförderung für ein Kind nicht zwangsläufig, dass es später auch in den Kindergarten und die Schule für Gehörlose und Schwerhörige gehen wird. Außerdem gehört zum Beratungsstellen-Angebot die Organisation von Elterntreffs, in denen sich betroffene Eltern austauschen können.

Ist das Kind jünger als drei Jahre alt, kann die Frühförderung entweder in der Beratungsstelle oder auch zu Hause bei den Eltern stattfinden. Kinder zwischen drei und sechs Jahren können im Sonderschulkindergarten der Westfälischen Schulen für Schwerhörige und Gehörlose, in einem Sonderkindergarten für Kinder mit verschiedenen Behinderungen oder auch im allgemeinen Kindergarten betreut werden. Die Beratungsstelle arbeitet mit Kliniken, Ärzten, Akustikern, Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen zusammen, um die richtigen Fördermöglichkeiten für betroffene Kinder zu ermitteln und den Eltern bei der Wahl des passenden Kindergartens oder der passenden Schule zu helfen.

Vor zehn Jahren hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe erstmals in Münster eine solche Anlaufadresse für Eltern mit hörgeschädigten Kindern eingerichtet. Westfalenweit haben bislang rund 5000 junge Menschen von dem Beratungsangebot profitiert. Die Beratungsstelle Olpe umfasst neben ihrem Heimatkreisgebiet als Einzugsbereich den Märkischen Kreis, den Hochsauerlandkreis, den Kreis Siegen-Wittgenstein und Teile des Oberbergischen Kreises. Schon 1999 wurde an der Olper LWL-Schule eine Lehrerstelle für die Aufgaben der Beratungsstelle eingerichtet. Heute sind vier Mitarbeiter - drei Frauen, ein Mann - in der Beratungsstelle beschäftigt. Zu erreichen ist sie unter Pädoaudiologische Beratungsstelle, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe, Tel.: 02761 / 920 226.


An die Redaktionen:

Zur offiziellen Eröffnung der Pädoaudiologischen Beratungsstelle Olpe am kommenden Freitag, 26. September, 14 bis 16 Uhr, laden wir Sie herzlich ein. Als Ansprechpartner vor Ort stehen ihnen Karin Hellenthal von der LWL-Schule für Gehörlose und Schwerhörige und und Michael Gruß als Vertreter des Schulträgers LWL zur Verfügung.







Pressekontakt:
Oliver Jennissen und Karl G. Donath, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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