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Mitteilung vom 25.06.03

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Ende des Drehtür-Effekts: LWL-Landesjugendhilfeausschuss beschließt Kooperationsleitfaden für die Zusammenarbeit von Jugend

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Münster (lwl). Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat am Mittwoch (25.06.) in Münster einen Leitfaden beschlossen, der die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie verbessern soll. Damit kann psychisch kranken Kindern und Jugendlichen jetzt schneller geholfen werden, ohne dass sie zwischen Jugendhilfeeinrichtungen wie Heimen oder Wohngruppen und Jugendpsychiatrien hin- und hergeschickt werden. Beide Disziplinen haben den gesetzlichen Auftrag Kinder und Jugendlichen, die in Krisensituationen eine professionelle Hilfestellung benötigen, zu unterstützen.

Die Unterschiede zwischen Jugendhilfe und -psychiatrie liegen nicht zuletzt in der Kostenträgerschaft der Maßnahmen: Die Kosten für den Aufenthalt in der Psychiatrie tragen die Krankenkassen, die Maßnahmen der Jugendhilfe werden vom Jugendamt finanziert. Durch diese unterschiedlichen Zugänge bestand bislang die Gefahr von Kompetenzstreitigkeiten. Dies konnte in einigen Fällen die Hilfe für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien erschweren oder verzögern. In Ausnahmefällen wurden Kinder- und Jugendliche sogar zwischen Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendpsychiatrien hin- und hergeschoben.

"Dieser Drehtüreffekt ist nicht mehr möglich, wenn alle Beteiligten den Leitfaden beachten. Die Zuständigkeiten und Vorgehensweisen sind jetzt klar definiert, so dass den Jungen und Mädchen in Krisensituationen schnell und ohne Reibungsverluste geholfen werden kann", erläuterte Hans Meyer, Leiter des LWL-Landesjugendamtes.

Für Betroffene Kinder und Jugendliche mit Problemen sowie deren Eltern ändert sich im ersten Schritt nichts: Sie wenden sich weiterhin entweder an das Jugendamt oder einen Arzt. Stellt sich dann heraus, dass die jeweils andere Disziplin dazugezogen werden muss, zeigt der neue Leitfaden allen Beteiligten den bestmöglichen Weg, den Kindern und Jugendlichen zu helfen.

"Die praxisnahe Arbeitshilfe für diese unbedingt notwendige Kooperation wurde von Fachleuten der Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie gemeinsam entwickelt", unterstreicht Margarete Weber, Referentin in der Abteilung Krankenhäuser und Psychiatrie des LWL. "Daher werden die beschlossenen Arbeitsschritte und Vereinbarungen auch von beiden Seiten gut angenommen."

Die Arbeitshilfe ist im Internet unter: https://www.lwl.org/jupsy zu finden.




Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 13.000 Beschäftigten für die 8,5 Millionen Menschen in der Region. Mit seinen 41 Schulen, 17 Krankenhäusern, 17 Museen und als einer der größten Sozialhilfezahler Deutschlands erfüllt der LWL Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, der durch ein Parlament mit 135 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert wird.




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