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Mitteilung vom 12.06.03

Presse-Infos | Der LWL

Vortragsreihe zur Wiedergutmachung nach dem Zweiten Weltkrieg:
NS-Zwangssterilisierte sollten ursprünglich nicht entschädigt werden

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Münster (lwl). Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges war eines schnell klar: Die Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft sollten nach ihrer Befreiung entschädigt werden. Der Geschichtsort Villa ten Hompel in Münster und das Westfälische Institut für Regionalgeschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) fragen in einer Veranstaltungsreihe wie die so genannte Wiedergutmachung ihrem eigenen Anspruch gerecht wurde. Im dritten Vortrag der Reihe beschäftigt sich die Berliner Politologin Katja Neppert am Montag (16.06.) mit dem Schicksal von zwangssterilisierten Menschen.

Unter dem Titel ¿Die Kontinuität der Ausgrenzung: NS-Zwangssterilisierte und ihr Kampf um Entschädigung¿ zeigt Neppert, dass die Entschädigung für Betroffene keinesfalls reibungslos ablief: Für viele Menschen, die von den Nazis als "nicht fortpflanzungswürdig" eingestuft und deshalb zwangssterilisiert worden waren, blieb das Stigma auch nach Kriegsende haften: Vermeintlich "Geisteskranke, Schwachsinnige und schwere Alkoholiker" sollten nicht in den Kreis der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung einbezogen werden. Der Vortrag "Die Kontinuität der Ausgrenzung: NS-Zwangssterilisierte und der Kampf um die Entschädigung" beginnt am Montag, 16. Juni, um 20 Uhr im Geschichtsort Villa ten Hompel Münster, Kaiser-Wilhelm-Ring 28 in Münster.


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