Mitteilung vom 08.01.03
Presse-Infos | Der LWL
Keine Alternative zur Fällaktion in Dalheim
Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat am Mittwoch (8.1.) zur Kritik des Vereins "pro grün" Stellung genommen:
"Die am 30.12.02 in Dalheim begonnene Fällaktion war die notwenige Konsequenz aus aufwendigen Untersuchungen von zwei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe. Zunächst wurde jeder einzelne Baum kartografisch erfasst, vermessen und nach einem unter Fachleuten anerkannten Konzept auf Wurzel-, Stamm- und Kronenschäden überprüft.
Ergebnis dieser Untersuchungen, bei denen bei Auftreten spezieller Defektsymptome auch endoskopische Hilfsgeräte herangezogen wurden, war, dass sich der Gesundheitszustand der alten, bereits gefällten Bäume mehr als schlecht erwies. Diese Bäume stellten eine Gefahr für Leib und Leben der Besucher des Klosters Dalheim dar. Weitere Kriterien für die geplante Fällaktion, die primär aus Verkehrssicherungsgründen durchgeführt wurde, waren Erkrankungen von Bäumen sowie landschaftsästhetische und ökologische Aspekte.
Wegen der Manipulation an den Fällungskennzeichen bzw. Kennzeichnungen weiterer nicht zur Fällung vorgesehener Bäume durch Unbekannte wurden dem Bestand leider zirka 15 Bäume entnommen, die nicht zur Fällung vorgesehen waren. Der LWL hat bei der Polizei Paderborn unverzüglich noch am 30. 12. Strafanzeige erstattet.
Die Fällung stellt nur einen Teil der momentan seitens des Eigentümers in Auftrag gegebenen Gesamtkonzeption für die Behandlung von bestimmten mit Gehölzen bestockten Flächen innerhalb und außerhalb des Klosters dar. So ist u.a. vorgesehen, zahlreiche Eichen-Hochstämme, aber auch Ebereschen- und Hainbuchen-Hochstämme nachzupflanzen. Ebenso soll auf der Fläche gegenüber dem Eichkamp ein naturnaher Waldrand angelegt werden. Einige Stämme sollen als liegendes Totholz auf der Fläche verbleiben. Eine Teilfläche soll als ökologische "Pufferfläche", auf der die dort stockenden Bäume bis zur Zerfallsphase erhalten bleiben sollen, für Klosterbesucher großräumig abgesperrt werden. Die fraglichen Flächen sind weder unter Naturschutz gestellt noch beherbergen sie auch nur ein einziges Naturdenkmal. Eine Baumschutzsatzung existiert für dieses Gebiet ebenfalls nicht. Dennoch wurde diese Maßnahme auch mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Paderborn abgestimmt.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe haftet als Eigentümer auf den Flächen des Klosters Dalheim für die Verkehrssicherheit. Aus dieser Verantwortung heraus sah sich der Landschaftsverband gezwungen, einen Teil der alten Eichen fällen zu lassen - es gab bedauernswerter Weise keine Alternative. Ein Ort, an dem sich bis zu 60.000 Besucher pro Jahr, Tendenz steigend, aufhalten, darf nicht primär nach ökologischen Aspekten gestaltet werden. In einem ausgewogenen Abwägungsprozess musste der Landschaftsverband der Verkehrssicherungspflicht den Vorrang einräumen. Sämtliche im Vorfeld herangezogenen Baum-Experten, auch die anderer Institutionen, haben die Fällaktion als dringend erforderlich, zum Teil sogar als längst überfällig bezeichnet."
Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, Telefon 0251 591-235
presse@lwl.org
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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