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Mitteilung vom 11.03.02

Presse-Infos | Der LWL

Rahmenvertrag macht Leistungen für behinderte Menschen transparenter
Vereinbarung mit Trägern der Wohlfahrtspflege in Düsseldorf unterschrieben

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Jetzt sind die Unterschriften trocken: Nach vielen Verhandlungstagen wurde der Landesrahmenvertrag gemäß §93d Bundessozialhilfegesetz zwischen einerseits den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), dem Landkreistag NRW, dem Städtetag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie andererseits den Wohlfahrtsverbänden in NRW unterzeichnet. Die Vereinbarung macht die Leistungen für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen durch die Einführung von 32 Leistungstypen transparenter und vergleichbarer. Hauptsächlich betroffen sind in NRW von dieser Neuregelung rund 1100 Wohneinrichtungen für behinderte Menschen mit insgesamt etwa 46.000 Plätzen. Der Landesrahmenvertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2002 in Kraft.

Die Pflegesätze für behinderte Menschen setzen sich aus den drei Komponenten Grundpauschale (Unterkunft und Verpflegung), Investitionskosten (betriebsnotwendige Anlagen) und Maßnahmenpauschale (Pflege- und Therapieleistungen) zusammen. Für die Maßnahmenpauschale wurden jetzt 32 Leistungstypen definiert, die die Hilfen für eine bestimme Zielgruppe standardisieren. Leistungstyp 1 zum Beispiel beschreibt Maßnahmen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren mit körperlichen, geistigen, seelischen und mehrfachen Behinderungen in heilpädagogischen Tageseinrichtungen. Zum Umfang der Leistungen in dieser Typklasse gehört, dass die Kinder an fünf Tagen in der Woche insgesamt mindestens 30 Stunden betreut werden inklusive Mittagessen und Ruhepause. Die lebenspraktische sowie die soziale Kompetenz der Kleinen soll gefördert werden. Das Angebot beinhaltet u.a. regelmäßige heilpädagogische und therapeutische Förderung und weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die Beratung der Eltern. Die Tageseinrichtung muss das entsprechende Fachpersonal bieten, um den Leistungskatalog erfüllen zu können.

Anhand der Typisierung werden die Hilfen für behinderte Menschen der verschiedenen Anbieter jetzt vergleichbarer: Für welchen Preis gibt es welche Leistung? Die neue Vereinbarung fördert somit Transparenz und Leistungsgerechtigkeit. Außerdem muss die Qualität der Leistungen von den Einrichtungen dokumentiert und jährlich zur Überprüfung den Sozialhilfeträgern vorgelegt werden. Wenn dem Sozialhilfeträger Anhaltspunkte für eine nicht vertragsgemäße Leistung vorliegen, kann er diese von sich aus überprüfen. In begründeten Fällen kann der Sozialhilfeträger zudem die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung kontrollieren lassen.

Als Träger und Finanzier von Wohneinrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen begrüßen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LW) und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) den neuen Rahmenvertrag. Die beiden Direktoren der Verbände, LWL-Chef Wolfgang Schäfer und LVR-Chef Udo Molsberger, unterzeichneten jetzt im Haus des Städte- und Gemeindebundes in Düsseldorf das dicke Vertragswerk gefolgt von 25 weiteren Vertragspartnern wie u.a. der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und Vertretern der kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie, Caritas und die Landesverbände der Jüdischen Gemeinden.

Zur Umsetzung des Vertrags und dessen Fortentwicklung wird eine gemeinsame Kommission aus Vertretern der Einrichtungsträger und der Sozialhilfeträger gebildet. Die konstituierende Sitzung wird im April in Münster beim LWL stattfinden. Die Geschäftsführung der Kommission übernimmt anschließend der LVR.

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Pressekontakt:
Karl G. Donath, Telefon: 0251/591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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