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Mitteilung vom 25.04.01

Presse-Infos | Der LWL

Wie können behinderte Kinder am besten gefördert werden?

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Wie werden behinderte Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht in den verschiedenen Tageseinrichtungen gefördert? Was wird für ihre Integration getan? Diesen Fragen geht ein Forschungsprojekt nach, das der Landesjugendhilfeausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) am Mittwoch (25.04.) beschlossen hat. "Wir wollen, dass behinderte Kinder möglichst am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Deshalb müssen wir erforschen, wie wir sie am besten darauf vorbereiten
können", so LWL-Jugenddezernent Prof. Dr. Wolfgang Gernert.

Behinderte Kinder im Vorschulalter können in Westfalen-
Lippe in vier unterschiedlichen Einrichtungsformen betreut und gefördert werden: In heilpädagogischen Tageseinrichtungen (früher Sonderkindergärten) werden ausschließlich behinderte Kinder in kleinen Gruppen betreut. In Regelkindergärten mit Einzelintegration gehen bis zu drei behinderte Kinder. Für diese Kindergärten finanziert der LWL unter anderem zusätzliches Fachpersonal. In Schwer-
punkteinrichtungen bilden fünf behinderte Kinder mit bis zu 15 nichtbehinderten Kindern eine Gruppe. In additiven Tageseinrichtungen gibt es neben heilpädagogischen Gruppen auch Regelgruppen, die die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern ermöglichen.

Das LWL-Forschungsprojekt untersucht, welche Fördermöglichkeiten die vier Einrichtungstypen den behinderten Kindern bieten, in eine Regelschule aufgenommen zu werden; aber auch wie sie die Eltern entlasten und ob behinderte Kinder, die den Regelkindergarten um die Ecke besuchen, wirklich besser in ihr Umfeld integriert sind.

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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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