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Mitteilung vom 28.02.14

Presse-Infos | Kultur

Café und Seminarraum: Leben könnte ins Kloster Willebadessen zurückkehren

Für notwendige Dachsanierung fehlen Zuschüsse ¿ Darlehen keine Alternative

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Willebadessen (lwl). Besucher der öffentlichen Parkanlage um das Kloster Willebadessen können die denkmalgeschützte Anlage derzeit nur von außen erleben. Dies könnte sich bald ändern: Derzeit werden Pläne diskutiert, ein Café und einen Seminarraum einzurichten. Doch beides ist nur möglich, wenn zunächst das Dach des Schlosses für rund 1,5 Millionen Euro saniert wird. Doch dafür wird es angesichts der aktuellen Förderpolitik des Landes im Bereich der Denkmalpflege wohl keine Zuschüsse geben. ¿Das Kloster Willebadessen ist ein gutes Beispiel dafür, dass Darlehen für viele Denkmaleigentümer keine sinnvolle Alternative zu direkten Zuschüssen darstellen. Denn weder die Stiftung Europäischer Skulpturenpark e.V. als Eigentümer noch die Stadt Willebadessen verfügen über die Finanzkraft, ein Darlehen in den kommenden Jahren abbezahlen zu können¿, sagte LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch am Freitag (28.02.) in Willebadessen. Kirsch besucht zurzeit Denkmäler, um auf die Probleme aufmerksam zu machen, die die geplante Kürzung der Denkmalzuschüsse und die Umstellung auf eine Darlehensförderung mit sich bringen.

Willebadessens Bürgermeister Hans Hermann Bluhm gab Einblick in die aktuellen Diskussionen zu den anvisierten Nutzungskonzepten für die Klosteranlage, deren Ursprung im Jahr 1149 liegt: Unter dem Namen ¿Fröhliches Leben¿ möchte ein Investor im Untergeschoss des Nordflügels ein-schließlich des Kreuzganges und des Innenhofgartens ein Café realisieren, in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten.
Für das Äbtissinnenhaus mit seinem Festsaal plant eine Investorin eine private Wohnung und einen Seminarraum. ¿Über diese Entwicklung bin ich sehr glücklich. Aber die Instandsetzung des Schlossdaches ist die Voraussetzung für jede neue Nutzung¿, sagte Bluhm.

¿Die Pläne sind doppelt gut und erfüllen wichtige Ziele der LWL-Politik: Wenn ein Nutzungskonzept zum Einen regionales kulturelles Erbe öffentlichkeitswirksam bewahrt und dies zum Anderen mit sozialem Anspruch verknüpft , werden wichtige gesellschaftliche Aufgaben erfüllt¿, so Kirsch. Der LWL steht auch als Berater zur Verfügung, um ein Nutzungskonzept in diese Richtung zu entwickeln. Eine erste Machbarkeitsstudie für einen gastronomischen Betrieb, der auch Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung vorsieht, wurde bereits vom das LWL-Integrationsamt Westfalen unterstützt.

Eine Nutzung ist aus Sicht der LWL-Denkmalpfleger nur für das Erdgeschoss und das Oberge-schoss des Schlosses realistisch. Diese Sanierung kann von potentiellen Investoren nicht allein finanziert werden, da sich daraus zunächst noch kein wirtschaftlicher Gewinn erzielen lässt. Ohne Fördermittel ist auch eine Schadensbildanalyse des Daches, aus der die genauen Planungsschritte und Kosten hervorgehen, nicht zu realisieren.
¿Fördermittel könnten hier eine wichtige Anschubfinanzierung leisten, um dieses überregional be-deutende Zeugnis unserer Kulturgeschichte zu bewahren. Im Rahmen eines Finanzierungsplanes bewirken sie auch die Investitionen Dritter, da Stiftungen ihr Engagement oft von einer Landesför-derung abhängig machen¿, sagte Dr. Kirsch. ¿Es gibt Schätzungen, dass bei einem Wegfall der Landesmittel mindestens 4,5 Millionen Euro Fördergelder von Stiftungen und Weiteren für Westfa-len-Lippe verloren gehen. Dieses fehlende Geld bedeutet für die spezialisierten Handwerksbetriebe fehlende Aufträge¿, so der LWL-Direktor weiter. Kirsch verwies in diesem Zusammenhang auf Untersuchungen des Deutschen Institutes für Urbanistik, die belegen, dass jedem Euro an För-dermitteln eine Privatinvestition von ca. 14 Euro gegenübersteht. ¿Ich appelliere daher an den Landtag, sich seiner gesetzlichen Verantwortung im Bereich der Denkmalpflege zu stellen und ausreichend direkte Fördermittel zur Verfügung zu stellen¿, so Kirsch.

Hintergrund
Das ehemalige Kloster Willebadessen wurde 1149 als Benediktinerinnenkloster gegründet, ur-sprünglich gab es einen doppelten Mauerring und eine Gräfte um die Anlage. Die Romanische Klosterkirche wurde vor allem während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts durchgreifend ver-ändert. Zu dieser Zeit entstanden auch ein großer Teil der barocken Konventsgebäude und die verschiedenen, locker um die zentrale Klosteranlage gruppierten Wirtschaftsgebäude. Prägend sind bis heute das Äbtissinnenhaus von 1744, die Rentei und der Festsaal mit Resten von Kaminen im Obergeschoss, der Äbtissinnengarten und mehrere Ökonomiegebäude sowie das Torhaus von 1801, die Schmiede von 1688, die Stallscheune von 1738 und der Kutscherstall von 1748. Heute ist die Klosteranlage Sitz der 1978 unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten gegründeten gemeinnützigen "Stiftung Europäischer Skulpturenpark e.V."

Fördermittelpolitik
Die Landesregierung möchte sich weitestgehend aus der Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen in Form von direkten Zuschüssen zurückziehen:

1992 wurden noch umgerechnet 35,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

2012 waren es nur noch ca. 14 Mio. Euro, wobei die Sonderförderungen für den Kölner Dom und die Wuppertaler Schwebebahn hier mit umfasst sind. Bereinigt wurden nur ca. 11,4 Mio. Euro be-reitgestellt. Dies bedeutet bereits eine Schrumpfung um ca. 60 Prozent, trotz gleichzeitiger erhebli-cher Steigerung der Anzahl der eingetragenen Denkmäler.

2013 erfolgte eine weitere Kürzung im Haushalt um 2 Mio. Euro; im Herbst wurden erstmals auch Mittel in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.

2014 soll erneut eine drastische Kürzung der Zuschuss-Förderung erfolgen, so dass nur etwa 4 Mio. Euro zur Verfügung stehen; gleichzeitig sollen 60 Mio. Euro an Darlehen bereitgestellt werden, die allerdings nicht nur für Maßnahmen an Baudenkmälern sondern auch für ¿sonstige erhaltenswerte Bausubstanz¿ eingesetzt werden können.



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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