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Mitteilung vom 17.08.11

Presse-Infos | Jugend und Schule

¿Es ist normal, verschieden zu sein¿

LWL fördert über 9.250 Kinder mit Behinderungen in Kindergärten

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Westfalen (lwl). Clarissa ist drei Jahre alt und besucht seit einigen Wochen den Kindergarten in ihrer Nachbarschaft. Auf den ersten Blick ist Clarissa ein ganz normales Kind, allerdings hat sich für die Erzieherinnen im Kindergarten bereits nach wenigen Tagen herausgestellt, dass Clarissa einen besonderen Förderbedarf hat. Die Erzieherinnen haben den Eltern deshalb eine ärztliche Untersuchung empfohlen. Sie hat ergeben, dass Clarissa, die vier Wochen zu früh auf die Welt kam, an einer Entwicklungsverzögerung leidet, die nicht nur die Sprache betrifft, sondern auch die Grob- und Feinmotorik. Eine Erklärung dafür, weshalb Clarissa beim Spielen immer sehr zurückhaltend ist. Ein spezialisierter Kinderarzt hat festgestellt, dass Clarissas Entwicklung um mehrere Monate verzögert ist. Deshalb braucht sie eine besondere Förderung. In dem Kindergarten werden noch zwei weitere Kinder mit Behinderungen gefördert, so dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) eine zusätzliche Erzieherin finanziert.

Lars ist fünf Jahre alt und besucht ebenfalls einen Kindergarten. Wenn man Lars sieht, wird seine Behinderung schon nach kurzer Zeit offensichtlich: Er leidet an der Glasknochenkrankheit und muss Zeit seines Lebens besonders vorsichtig sein, weil seine Knochen keine größeren Belastungen vertragen. Lars weiß zwar, dass er ein besonderes Handicap hat, kann aber die besonderen Risikosituationen als Fünfjähriger noch nicht sicher einschätzen. Außerdem ist er ein Kind, das gerne Fangen und Fußball spielt. In der Kindergartengruppe von Lars ist auch eine Zusatzkraft eingesetzt, auf Grund der besonderen Behinderung ist diese zusätzliche Erzieherin aber fast ausschließlich für ihn da.

LWL zahlt jährlich 110 Millionen für die integrative Erziehung
Clarissa und Lars sind zwei von insgesamt über 9.250 Kindern mit Behinderung, die mit finanzieller Unterstützung des LWL in besonderer Weise in ihren Kitas gefördert werden. Dafür wendet der LWL pro Jahr knapp 110 Mio. Euro auf. ¿Gut angelegtes Geld¿, findet Klaus Dreyer, Referatsleiter im LWL-Landesjugendamt.

Ziel des LWL ist es, Kinder mit Behinderung in die Gesamtgruppe zu integrieren und damit die gesellschaftliche Integration zu verbessern. Dazu finanziert der LWL Zusatzkräfte in den Kitas, die aber in der Regel nicht die Aufgabe haben, ausschließlich die Kinder mit Behinderung zu betreuen. Vielmehr besteht die Konzeption darin, das Team der Erzieherinnen zu verstärken, so dass alle Kinder in der Gruppe einschließlich der Kinder mit Behinderung gut gefördert werden.

Zusätzliche Leistungen sind möglich, wenn ¿ wie bei Lars ¿ die Behinderung eine kontinuierliche Beaufsichtigung erforderlich macht. ¿Wir hoffen, dass wir mit unserer Unterstützung Clarissa und Lars einen guten Start ins Leben ermöglichen können¿, so Klaus Dreyer. Clarissa hat gute Chancen, ihre Entwicklungsverzögerungen aufholen zu können, während Lars auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sein wird. Die klassischen Behinderungen ¿ vor allem geistige und körperliche Behinderungen ¿ sind heute die Ausnahmen: Mehr als 70 Prozent der Kinder mit Behinderungen in Kitas haben inzwischen Entwicklungsverzögerungen. ¿Deren Zahl nimmt auch weiterhin zu, weil der medizinische Fortschritt das Überleben vieler Kinder sichert, die noch vor Jahren nach der Geburt gestorben wären. Außerdem schauen Eltern, Ärzte und Erzieherinnen heute besser hin¿, so Dreyer. ¿Es ist gut, dass Eltern die Rechte ihrer Kinder wahrnehmen, auch wenn das für den LWL natürlich mit zunehmend hohen Kosten verbunden ist.¿

Heilpädagogische werden zu additiven Kitas
Eine besondere Form der Unterstützung bieten die sogenannten heilpädagogischen Kitas, die früher Sonderkindergärten genannt wurden. Hier werden jeweils acht Kinder in einer Gruppe gefördert. ¿Diese Form ist besonders für die Kinder sinnvoll, die auf Grund ihrer Behinderung eine Kleingruppe benötigen, wie zum Beispiel autistische Kinder, oder Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten¿, erklärt Dreyer.

Rund 50 dieser insgesamt 80 heilpädagogischen Kitas werden bereits mit Regelkitas unter einem Dach betrieben, so dass sich die Vorteile der Kleingruppe mit der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung verbinden. Die verbleibenden 30 reinen heilpädagogischen Einrichtungen sollen bis 2015 ebenfalls in solche additiven Kitas umgewandelt werden, so dass dann alle Kinder mit Behinderung inklusiv gefördert werden, so die Zielsetzung des LWL.

Manchmal gibt es aber auch Ärger: ¿Die besondere Förderung ist natürlich an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die wir in jedem Einzelfall überprüfen müssen. Dabei stellen wir in etwa fünf Prozent der Anträge fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, also die Beeinträchtigung kein solches Ausmaß erreicht hat, so dass von einer Behinderung im Sinne des Gesetzes gesprochen werden kann. Insofern gibt es natürlich auch in diesen Fällen manchmal Beschwerden¿, so Dreyer.

Es gibt übrigens keine Wartelisten, jedes Kind kann einen integrativen Förderplatz in der Regelkita um die Ecke bekommen. Bereits 85 Prozent der Kinder mit Behinderung werden gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert.



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



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Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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