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Mitteilung vom 06.04.04

Presse-Infos | Der LWL

LWL-Landesjugendamt: Kinder und Jugendliche zahlen keine Praxisgebühr

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Westfalen (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe reagiert besorgt auf Meldungen, dass wegen der Praxisgebühr weniger Eltern mit ihren Kindern zum Kinderarzt gehen. "Dafür besteht kein Grund. Kinder und Jugendliche sind von der Praxisgebühr ausdrücklich ausgenommen. Ich bitte die Eltern, wie bisher Kinderärzte aufzusuchen, wenn sie das für erforderlich halten", betont LWL-Jugenddezernent Hans Meyer, der auch darüber besorgt ist, dass die Impfungen um bis zu 30 Prozent zurück gegangen sind.

Dies gelte in besonderem Maße für die Vorsorgeuntersuchungen, die in den ersten sechs Lebensjah-ren auch Kinderärzte durchführen. So legen die Mediziner zum Beispiel bei der sogenannten U 8 besonderes Augenmerk auf die körperliche und motorische Entwicklung des Kindes. "Diese Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig, um Fehlentwicklungen so früh wie möglich zu erkennen und drohenden Behinderungen entgegenzuwirken", so Meyer weiter.

Ausgenommen von der Praxisgebühr sind nach § 28 Abs. 4 SGB V unabhängig von Zuzahlungs-höchstgrenzen:

¿ Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
¿ Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel Früherkennungstermine, Schutzimpfungen, zwei Kontrolltermine beim Zahnarzt pro Jahr
¿ Schwangerenvorsorge




Pressekontakt:
Markus Fischer Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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