LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitteilung vom 20.02.03

Presse-Infos | Der LWL

Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses Landrat Frank Beckehoff, Olpe, zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Jahr 2003

Bewertung:

Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,

die zurückliegenden Haushaltsberatungen 2003 waren vor dem Hintergrund einer sich bundesweit dramatisch zuspitzenden Konjunktur- und Finanzkrise zu führen und damit unter finanzpolitischen Rahmenbedingungen, wie sie wohl seit Jahrzehnten noch nicht aufgetreten sind.

Angesichts wegbrechender Einnahmen bei den Allgemeinen Deckungsmitteln in Folge von Steuerausfällen in einer bisher noch nicht dagewesenen Größenordnung und gleichzeitig ungebrochen steigenden Sozialausgaben insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe konnte es nicht verwundern, dass die Verwaltung bei Abschluss ihrer Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2003 vor einem strukturellen Defizit von rd. 250 Mio. € stand, was rein rechnerisch einer Umlageerhöhung von 3,1 %-Punkten entsprochen hätte. Mit dem am 14. November 2002 eingebrachten Haushaltsentwurf hat die Verwaltung sich dazu entschieden, rd. 100 Mio. € durch verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen abzudecken und für einen verbleibenden Betrag von rd. 150 Mio. € die Erhöhung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage mit 1,9 %-Punkten vorzuschlagen.

Eine weitergehende Umlageerhöhung konnte nur dadurch vermieden werden,

- in dem bereits im Sommer 2002 im Wege einer Haushaltssperre festgelegt wurde, keine neuen Mittel mehr für Investitionsvorhaben im Altenpflegebereich zu bewilligen,

- dass die Ausfinanzierung der bereits bewilligten Maßnahmen im Altenpflegebereich in den Jahren 2003 und 2004 auf eine haushaltsneutrale Kreditfinanzierung umgestellt wird,

- dass der Verwaltungshaushalt durch Erlöse von rd. 38 Mio. € aus dem Verkauf von Beteiligungen und durch rd. 7 Mio. € höhere Dividendenerlöse von RWE-Gas gestützt wird,

- in dem auf Grund der bisherigen Aufgabenkritik Kosteneinsparungen bzw. die Vermeidung von Kostenerhöhungen mit einem Volumen von rd. 100 Mio. € weitestgehend in die Haushaltsplanungen eingeflossen sind,

- und dass letztlich erhebliche Risikoveranschlagungen im Sozialbudget - insbesondere bei den Eingliederungshilfeausgaben - in Kauf genommen werden.

Der damit von vornherein lediglich rechnerisch, nicht aber strukturell ausgeglichene Haushaltsentwurf wurde zu Beginn der Beratungen regelrecht überrollt durch die negativen Ergebnisse der bundesweiten November-Steuerschätzung und die daraufhin vom Land vorgenommenen einseitigen Strukturveränderungen im GFG 2003, die erkennbar darauf ausgerichtet sind, die Finanzprobleme der Verfassungsmäßigkeit des Landeshaushalts auf Kosten der Kommunen zu lösen. So sollen neben den Kürzungen der Verbundmasse der Schlüsselzuweisungen und der Bedarfszuweisung für die landschaftliche Kulturpflege nach dem GFG 2003 4,4 % der Schlüsselzuweisungen eine investive Zweckbindung erhalten, d. h. dieser Anteil der Schlüsselzuweisungen schmälert die Einnahmen der Verwaltungshaushalte und bleibt für die Berechnung der Umlagegrundlagen unberücksichtigt.

Um die hieraus resultierenden Verschlechterungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von insgesamt rd. 41 Mio. € aufzufangen, haben die CDU- und SPD-Fraktionen im Landschaftsausschuss am 20. Dezember 2002 einen Haushaltsbegleitbeschluss verabschiedet, der sehr deutlich gegenüber den Mitgliedskörperschaften das solidarische Bemühen des Verbandes dokumentiert, seinen Finanzbedarf bis zur Grenze des Machbaren durch eigene Konsolidierungsschritte zu decken.

Die politischen Vorgaben des Haushaltsbegleitbeschlusses

- sehen u. a. das Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur weiteren Personal- und Sachkostenreduzierung bis hin zur Schließung von Einrichtungen und der Nichtfortführung von befristeten Arbeitsverhältnissen vor,

- beziehen in den Prüfkatalog konkret auch soziale Standards in den eigenen Einrichtungen und in Einrichtungen in anderer Trägerschaft ein

- und fordern weiterhin die Vermeidung eines Verschuldensanstiegs.


Ein weiteres Ziel des Haushaltsbegleitbeschlusses, nämlich die Vereinbarung einer Nullrunde bei den Vergütungsverhandlungen mit den Leistungsanbietern der sozialen Dienste und Einrichtungen in der Eingliederungshilfe, konnte inzwischen auf Grund des geltenden Vergütungsrechts und angesichts des hohen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst nur teilweise erreicht werden. Über das Ergebnis der Verhandlungen, die während der Haushaltsberatungen geführt wurden, hat die Verwaltung mit der Vorlage 11/1562 den Finanz- und Landschaftsausschuss informiert, worauf Bezug genommen wird.

Den auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurückgehenden Beschluss des Landschaftsausschusses, die Gesamtpersonalausgaben des LWL auf den Vorjahresansatz zu beschränken, hat die Verwaltung im Rahmen der Gestaltung der vorliegenden Gesamtänderungsliste umgesetzt.

Im übrigen wird die Verwaltung das Ergebnis ihrer Überprüfungen zum Haushaltsbegleitbeschluss den parlamentarischen Gremien so rechtzeitig vorlegen, dass politische Beschlüsse teilweise noch im Jahre 2003 wirksam und bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2004 mit berücksichtigt werden können.

Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,

zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Verwaltungshaushalt auf Grund der einmalig veranschlagten Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen in Höhe von rund 38 Mio. € strukturell nicht ausgeglichen ist und zu dem mit erheblichen Risiken insbesondere durch die pauschalierten Kürzungen im Sozialbereich belastet ist. Dass der LWL über keinen Rücklagenbestand mehr verfügt, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Mit diesem Vorgehen wird für das Haushaltsjahr 2003 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vermieden. Ob dies allerdings auch in den kommenden Jahren realisiert werden kann, wird von der künftigen Finanzentwicklung des Verbandes abhängen, für die sich derzeit kaum positive Perspektiven aufzeigen lassen. Im Gegenteil - die erwähnten Risiken im Sozialbudget werden sich voraussichtlich in einem nicht unerheblichen Jahresfehlbetrag 2003 niederschlagen, der im Jahre 2005 abgedeckt werden muss. Für 2004 ist eine positive Entwicklung bei den Umlagegrundlagen nicht zu erwarten, da die Referenzperiode 01.07.2002 - 30.06.2003 bereits heute negativ abschätzbar ist wie auch der Finanzausgleich 2004 des Landes eine weitere Negativabrechnung der Verbundmasse 2002 erwarten lässt. Und schließlich werden 2005 die Entlastungseffekte aus der Verlagerung der Hilfe zur Pflege nicht mehr zur Kompensation der Mehrbelastungen aus der Eingliederungshilfe beitragen.

Ohne nachhaltige finanzielle Entlastungen durch ein neues Leistungsgesetz - dies kann ohne Übertreibung gesagt werden - werden die dramatisch steigenden Eingliederungshilfeausgaben mehr und mehr zur Schicksalsfrage für diesen Verband. Denn auf Grund seiner Ausgabenstruktur mit mehr als 85 % Ausgaben für die soziale Sicherung kann der Verband gegen die jährlichen Mehrausgaben in der Eingliederungshilfe nicht mehr ansparen, zumal bereits über mehrere Jahre erhebliche Sparpotentiale ausgeschöpft wurden.

In dieser Krisensituation stellt die mit dem Haushaltsbegleitbeschluss eingeleitete weitere Runde einer umfassenden Aufgabenkritik die einzige Möglichkeit, aber auch den letzten Versuch dar, um dem Verband aus eigener Kraft zumindest noch einen kleinen Handlungs- und Gestaltungsspielraum zu erhalten. Denn Umlageerhöhungen zur Schließung struktureller Haushaltslücken des Verbandes, wie sie die überarbeitete Finanzplanung für die kommenden Jahre vorsieht, dürften den Mitgliedskörperschaften kaum mehr zu vermitteln sein. Aber auch die Verabschiedung eines unausgeglichenen Haushaltes in Verbindung mit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes stellt keine echte Alternative dar, da - anders als bei der Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahre - kein vergleichbares Konsolidierungspotential ersichtlich ist, auf das die langfristige Aufgabenerfüllung gestützt und der Haushaltsausgleich wieder hergestellt werden könnte. Mit der Verabschiedung eines unausgeglichenen Haushalts würde der Verband daher allenfalls einen zeitlichen Aufschub gewinnen, allerdings verbunden mit dem Risiko, dass der Verband letztlich "finanziell vor die Wand läuft".

Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,

Finanz- und Landschaftsausschuss empfehlen mehrheitlich der Landschaftsversammlung eine der Drucksache 11/1530 entsprechende Entschlussfassung zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen.

Danach ist der Haushalt 2003 mit einem gegenüber dem Vorjahr um 6,8 % gestiegenen Gesamtvolumen von 2.535.859.700 € ausgeglichen.

Der Verwaltungshaushalt steigt in Einnahmen und Ausgaben um rund 3,8 % auf 2.313.106.800 €. Der Umlagehebesatz wird um 1,9 %-Punkte auf 16,2 % angehoben.

Der Vermögenshaushalt schließt ausgeglichen mit einem Volumen von 222.752.900 € ab. Die gegenüber dem Vorjahr gravierende Volumenerhöhung von rund 51,3 % ist zum einen darauf zurückzuführen, dass erstmals die haushaltsneutrale Teilnahme des LWL an der Kapitalmaßnahme Landesbank NRW / WestLB AG mit rund 58,8 Mio. € dargestellt ist, zum anderen auf die Festlegungen im GFG 2003, wonach 4,4 % der Schlüsselzuweisungen investiv auszuweisen sind. Hierzu hat die Verwaltung mit der Vorlage 11/1545 einen Vorschlag unterbreitet, auf den Bezug genommen wird und der mit der vorliegenden Gesamtänderungsliste umgesetzt worden ist.

Für die Wirtschaftsplanentwürfe 2003 für die Krankenhäuser waren die vereinbarten Budgets 2002 Grundlage für die Veranschlagung 2003, wobei eine 2%ige Steigerungsrate für 2003 unterstellt wurde. Zwischenzeitlich sind diese Planungen durch die gesetzlich vorgesehene "Nullrunde" überholt. Die Verwaltung ist zur Zeit mit der Entwicklung von Konzepten befasst, um bei den Kliniken und Instituten trotz der "Nullrunde" in 2003 Verluste zu vermeiden.

Bei den Wirtschaftsplanentwürfen der Jugendheime haben sich Veränderungen im Rahmen der Beratungen nicht ergeben.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen hat der Märkische Kreis Einwendungen erhoben. Ich verweise insoweit auf die Vorlage 11/1555. Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2003 empfohlen, die Einwendungen des Märkischen Kreises zurückzuweisen.

Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,

ich schließe meine Berichterstattung mit einem Dank an den Landesdirektor, dem Kämmerer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die gute Zusammenarbeit bei den zurückliegenden Haushaltsberatungen.








Pressekontakt:
Karl G. Donath, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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