LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitteilung vom 21.01.02

Presse-Infos | Der LWL

Umbau der Altersversorgung im öffentlichen Dienst
'Es geht nichts verloren'
Kassen-Geschäftsführer Rainer John erläutert Auswirkungen für Versicherte

Bewertung:

Münster (lwl). "Schließung, Ende der Rundumversorgung, Einbußen ..." - die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist in den Schlagzeilen. Weil die Finanzierbarkeit vor allem auf Bundes- und Länderebene zusehends wackelte und weil es das Bundesverfassungsgericht so wollte, wird das Zusatzversorgungssystem für rund 4,8 Millionen Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes in Richtung Betriebsrente umgebaut. Betroffen sind auch diejenigen rund 150.000 Versicherten plus mehr als 50.000 Rentnerinnen und Rentner, deren zusätzliche Alters-versorgung die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW; Sitz Münster) sicherstellt. Hintergrund: Die ZKW ist eine der bundesweit gut zwei Dutzend staatlichen, kommunalen und kirchlichen Kassen, in denen öffentlich Bedienstete pflichtversichert sind. Die größte ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)mit knapp zwei Millionen Mitgliedern.

Im Interview zu Neuerungen und Auswirkungen für die Versicherten: ZKW-Geschäftsführer Rainer John, im Hauptamt Personaldezernent des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL):

Herr John, was ändert sich für die Beitragszahler, für die Rentner ?

John: Für Rentner gar nichts. Sie werden die Umstellung gar nicht spüren. So genannte rentennahe Versicherte ab 55 Jahren genießen weitestgehenden Besitzstandsschutz. Jeweils zum 1. Juli jeden Jahres werden die Zusatzrenten um ein Prozent angehoben.

Jüngere Versicherte, also die noch länger Berufstätigen, merken keine unmittelbaren Auswirkungen im Portemonnaie. Denn bei der ZKW wird es - im Unterschied zu anderen Versorgungskassen - auch weiterhin keine Eigenbeteiligung der Beschäftigten geben; der Arbeitgeber zahlt wie gehabt allein in die Zusatzversorgungskasse ein. Allerdings fällt für die Beschäftigten die Garantie weg, später im Rentenalter dank Zusatzversorgung automatisch rund 91 Prozent des letzten Nettoverdienstes als Rente zu haben. Eigenvorsorge zum Auffüllen der Lücke ist also ratsam.

Langfristige Einbußen also für die jüngeren Jahrgänge - wie hoch ?

John: Das lässt sich konkret - wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung - nur anhand der individuellen Erwerbsbiografie berechnen, vor allem also nach Dienstjahren und Einkommenshöhe. Im Extremfall, also bei ganz neu im öffentlichen Dienst Beschäftigten, kann die Differenz, das Minus zur bisher geltenden Zusatzversorgung später im Rentenalter bis zu 20 Prozent betragen. Alle, die schon länger dabei sind, bringen ihre bereits angesammelten Anwartschaften nach einer bestimmten Formel als Punkte in das seit Jahresbeginn 2002 geltende System ein. Es geht also nichts verloren. Der Neustart des Systems bedeutet allerdings auch: Jeder Versicherte wird künftig selbst beeinflussen können, mit welchem Betrag er die gesetzliche Rente aufstocken will.


Was nun tun als 'Kunde' ?

John: Aktionismus ist nicht angebracht. Noch feilen die Tarifpartner an den genauen Umstellungsmodalitäten. Die Zusatzversorgungskassen arbeiten auf Bundesebene daran, ihren Versicherten die Teilnahme an der Riester-Förderung zu ermöglichen, so dass die eigenen Aufstockungsbeträge staatlich gefördert werden. Die ZKW wird ihren Versicherten so schnell wie möglich ein entsprechendes Angebot vorstellen. Das sollten alle Betroffenen in Ruhe abwarten.

Wo kann man sich informieren ?

John: Beim ZKW-Info-Telefon 0251/591 6749.




Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband für die 8,5 Millionen Menschen in der Region. Mit seinen 40 Schulen, 17 Krankenhäusern, 17 Museen und als einer der größten Sozialhilfezahler Deutschlands erfüllt der LWL Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mit-glieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, der durch ein Parlament mit 135 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert wird.







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