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Schwerhörigenschule Bochum |
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Ermutigung Jedes hörgeschädigte Kind, bei dem ein entsprechender Förderbedarf festgestellt wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf 2 Unterrichtsstunden GU-Förderung durch eine sonderpädagogische Lehrkraft. Diese Stunden beschränken sich nicht ausschließlich auf den Unterricht, sondern umfassen das gesamte Aufgabenfeld des GU. (siehe Aufgabenfeld) Was
soll durch den Gemeinsamen Unterricht ermöglicht werden?
Was
sollten Sie bedenken, wenn Sie ihr Kind zum GU anmelden wollen?
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