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Westfälische Schule für Schwerhörige 
Hauptstr. 155
44892 Bochum-Langendr.

Tel.:  0234 / 92 17 150
Fax.: 0234 / 92 17 155
 

Kontakt

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Weg zum GU

Ermutigung

Jedes hörgeschädigte Kind, bei dem ein entsprechender Förderbedarf festgestellt wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf 2 Unterrichtsstunden GU-Förderung durch eine sonderpädagogische Lehrkraft. Diese Stunden beschränken sich nicht ausschließlich auf den Unterricht, sondern umfassen das gesamte Aufgabenfeld des GU. (siehe Aufgabenfeld)

Was soll durch den Gemeinsamen Unterricht ermöglicht werden?

Wohnortnahe Beschulung im vertrauten sozialen Umfeld

Gemeinsames Lernen mit normal hörenden Kindern zielgleich nach den Richtlinien der Grundschule

Was sollten Sie bedenken, wenn Sie ihr Kind zum GU anmelden wollen?

 

 

Ein schwerhöriges Kind wird immer mehr Mühe aufwenden müssen als ein normal hörendes Kind, um dem Unterricht folgen zu können und die geforderten Schulleistungen zu erbringen. Darum ist es wichtig, dass ihr Kind zum Zeitpunkt der Einschulung von sich aus Interesse an der Schule zeigt, sich gut konzentrieren kann und eine möglichst hohe Sprachkompetenz besitzt. An Eltern und Kind werden erhöhte Anforderungen gestellt, da sie i.d.R. Unterrichtsinhalte zu Hause vor- und nachbereiten müssen. Psychische Stabilität und Belastbarkeit Ihres Kindes sind deshalb wichtige Voraussetzungen für einen positiven Verlauf der Grundschulzeit.

Darüber hinaus sollte bei der in Frage kommenden Regelschule Offenheit für die besondere Problematik eines hörgeschädigten Kindes vorhanden sein. Die Bereitschaft der Lehrkräfte zur Kooperation mit Eltern und GU-Lehrer/-in, zum konsequenten Einsatz der FM-Anlage und zur Berücksichtigung einiger spezieller Erfordernisse bei der Unterrichts- und Klassenraumgestaltung bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Regelbeschulung.