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Westfälische Schule für Schwerhörige 
Hauptstr. 155
44892 Bochum-Langendr.

Tel.:  0234 / 92 17 150
Fax.: 0234 / 92 17 155
 

Kontakt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infos

Ziele im Gemeinsamen Unterricht

Integrative Maßnahmen sollten die Förderung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher in der Familie und im direkten sozialen Umfeld wohnortnah ermöglichen.

Der individuelle Förderbedarf unterliegt während des Gemeinsamen Unterrichts einer Entwicklung.

 

  Ziel des GU ist:
ein gemeinsames zielgleiches Lernen der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen mit den hörenden Kindern vorzubereiten und zu unterstützen.
die Entwicklungsschritte des hörgeschädigten Kindes genau zu beobachten und Wege zu finden, die es zur Erreichung seiner höchstmöglichen emotionalen, sozialen, sprachlichen und kognitiven Kompetenz führen (ganzheitliche Förderung)

Folgende Aufgabenfelder dienen zur Erreichung der o.g. Ziele (vgl. Besondere Angebote):

schwerhörigenspezifische Maßnahmen mit dem hörgeschädigten Kind
Zusammenarbeit mit den LehrerInnen der allgemeinbildenden Schulen
Zusammenarbeit mit den Eltern
Einbindung der MitschülerInnen
Organisationsarbeiten

Organisatorische Rahmenarbeiten für den GU:

Dem GU muss ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vorausgehen
Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf zwei Unterrichtsstunden GU (Grundbedarf). Diese Stunden beschränken sich nicht auf den Unterricht, sondern umfassen das gesamte Aufgabenfeld des GU (siehe Schaubild). Zudem wird die Fahrzeit hälftig abgezogen.
Mit einem Antrag auf Mehrbedarf kann die Förderzeit auf maximal 4 Unterrichtsstunden erhöht werden.
Da die abgeordneten GU-Lehrer fest in den Stundenplan der Schwerhörigenschule als Klassenlehrer, Fachlehrer und als Förderlehrer eingebunden sind, bedarf es einer engen Koordination mit dem Stundenplan der Regelschulklasse.