|
Infos
Ziele im Gemeinsamen
Unterricht
Integrative Maßnahmen sollten
die Förderung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher in der
Familie und im direkten sozialen Umfeld wohnortnah ermöglichen.
Der individuelle Förderbedarf
unterliegt während des Gemeinsamen Unterrichts einer Entwicklung.
Folgende Aufgabenfelder dienen
zur Erreichung der o.g. Ziele (vgl. Besondere Angebote):
 |
schwerhörigenspezifische
Maßnahmen mit dem hörgeschädigten Kind |
 |
Zusammenarbeit
mit den LehrerInnen der allgemeinbildenden Schulen |
 |
Zusammenarbeit
mit den Eltern |
 |
Einbindung
der MitschülerInnen |
 |
Organisationsarbeiten |
Organisatorische
Rahmenarbeiten für den GU:
 |
Dem
GU muss ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs vorausgehen |
 |
Jedes
Kind hat grundsätzlich Anspruch auf zwei Unterrichtsstunden GU
(Grundbedarf). Diese Stunden beschränken sich nicht auf den
Unterricht, sondern umfassen das gesamte Aufgabenfeld des GU
(siehe Schaubild). Zudem wird die Fahrzeit hälftig abgezogen. |
 |
Mit
einem Antrag auf Mehrbedarf kann die Förderzeit auf maximal 4
Unterrichtsstunden erhöht werden. |
 |
Da
die abgeordneten GU-Lehrer fest in den Stundenplan der
Schwerhörigenschule als Klassenlehrer, Fachlehrer und als
Förderlehrer eingebunden sind, bedarf es einer engen Koordination
mit dem Stundenplan der Regelschulklasse. |
|