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Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen kursierenden Münzen, vom 11.1.1808 Bildnachweis
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In den Fürstbistümern Paderborn, Münster und Hildeheim hatte man – wie in Sachsen, Hessen-Kassel und in Braunschweig-Wolfenbüttel – die Silbermünzen nach dem „Konventionsfuß“ von 1753 geprägt: aus einer Mark = 233,855 g Feinsilber prägte man 10 Spezies- bzw. 13 ½ Rechungstaler oder 20 Gulden.
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Gulden (2/3 Taler) aus dem Fürstbistum Paderborn, 1767
Bildnachweis
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Ein Gulden galt 2/3 Rechnungstaler und 1/2 Speziestaler (Talerstück nach den Reichsmünzordnungen). Er sollte 233,855 g : 20 = 11,69 g Feinsilber enthalten.
Der abgebildete Paderborner Gulden zeigt das Brustbild des Fürstbischofs Wilhelm Anton und rückseitig sein Wappen auf einem gekrönten Zelt mit den fürstbischöflichen Insignien: einem Schwert und dem Krummstab.
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