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Die Prälatur, nach 1737
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In einer Flucht mit der Kirche lag die 1710/1711 errichtete Prälatur, die Wohnung des Priors, dem das Amt des Klostervorstehers zukam. Er regierte nicht nur innerhalb der Klostermauern mit der Disziplinargewalt des Hausherren über Mönche und Bedienstete, sondern besaß zugleich das Patrimonialgericht (Gutsgerichtsbarkeit) über die benachbarten Dörfern Meerhof und Oesberg, die klostereigenen Waldungen und die steuerfreien Ländereien des Klosters.
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Ehrenhof mit der 1711/12 erbauten Prälatur (links) und dem 1727 errichteten Gästeflügel (rechts) Bildnachweis
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Die Ausübung solcher Herrschaftsrechte erforderte eine entsprechende Repräsentation: Das schlossartige Ensemble, die Allee von der Pforte zur Prälatur und die dreiflügelige Anlage um einen Ehrenhof, demonstrierte Macht, Würde und Ansehen des Klosters. Die sogenannte Schonlau-Vedute, von dem Nachfolger des Priors Barthold Schonlau in Auftrag gegeben, hing vermutlich in der Prälatur und veranschaulichte den Gästen des Priors die Dimensionen der Klosterherrschaft und den herrschaftlichen Anspruch.
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