Regest

Datum 1629-05-07 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Jeron Horst, Schultheiß des Amts Krieckenbeck, und die Schöffen des Gerichts Lobberich, die laut Verordnung des Hofes zu Gelderland vom 15.01.1629 als Vormünder der unmündigen Kinder der Eheleute + Carl van Bocholts und Anna von Grein eingesetzt sind und den Auftrag erhalten haben, die Hälfte des Hofes Ingenhoven genannt das Wierdtgen, das die genannten Eheleute 1622 an ihren Pächter Tilman ingen Hoffen und dessen Frau Beele auf Wiederkauf verkauft haben, meistbietend zu versteigern, stimmen nunmehr dem Verkauf des halben Hofes durch Anna van Grein und Caspar von Kieverberg namens der unmündigen Kinder an Aegidius von Bocholts, Domscholaster zu Lüttich, als Vormund der unmündigen Kinder des + Johann von und zu Bocholts und der Elisabeth von Eyll zu, damit dieser Besitz wieder zum Haus Bocholt gelangt, wohin er immer gehört hat. Die Aussteller haben den halben Hof taxieren lassen, wobei 4.200 Gulden Venloischer Währung ermittelt wurden. In den Verhandlungen mit dem Domscholaster hat man sich dann auf 3.800 Gulden geeinigt, wovon 2.136 1/2 Gulden für den Wiederkauf und andere Ausgaben bezahlt sind. Der Rest soll so lange verzinst werden, bis der Hof zu Gelderland bestimmt hat, wie die restlichen Kaufgelder anzulegen sind.

Ausf.-Papier, Unterschriften des Johan Rosentrit, des Domscholasters, der Anna van Grein, des Schultheißen und der Schöffen Heinrich Sassefelt mit für Gerret Maives, Jan Meubis mit für Heinrich then Vosz, Gerett Doerkens mit für Jan ingen Aubruch. Vermerk über die Zustimmung des Hofes von Gelderland vom 21.12.1629.

Rückseite: Vermerk über die vom Hof zu zahlenden Schatzungen.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 253
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2010-11-29
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