Titel/Regest |
Walter Haene vereinbart mit den Vorstehern des münsterschen Fratehauses, dem Pater Bernard Modersohn und dem Senior Georg Rölving, die Aussteuer seines bei den Fraterherren eingetretenen Sohnes Jodocus Bernard Hane. Es überläßt diesen neben bereits gezahlten 100 Talern weitere 250 Taler aus der in Urkunde 539 genannten Obligation, von denen der Sohn zeitlebens die Nutznießung haben soll. Nach dessen Tode fällt Kapital und Verzinsung an das Fraterhaus. Ebenso verpflichtet sich der Vater zur Schenkung eines "ehrlichen Ziehrats" für die Kirche der Fraterherren bei der Primiz des Sohnes. |