Titel/Regest |
Zwischen Mechteldtt, Witwe des Johan vann Eylhe, und Joachym vann Boickholtt wird unter Vermittlung von Dechant und Pastor Wolterus zu Grefrath (Greveraidtt), von den Pastoren Egidius de Brockhusen zu Dülken (Dulcken) und Gerhardus zu Lobberich (Lobbrouch), von Johann Sluych vann Nederhaeven und Wylhelm vann Hormen gen. Schram vereinbart, dass Joachym 150 Goldgulden an einen Bürger zu Neuss (Nuysz) zahlen soll. Von dieser Summe sollen 100 Gulden zur Löse genommen werden. Das übrige soll bleiben. Darauf soll Joachym in die Güter vermöge der Urkunde eingesetzt werden. Die Witwe erhält dann die 150 Goldgulden. Von dieser Vereinbarung erhält jede Seite eine Ausfertigung. Die Vermittler unterschreiben.
Ausf.-Papier, Chirograph obere Hälfte, 5 Unterschriften. |