| Titel/Regest |
Holthof: Heinrich von Schwansbell zu Schwansbell bekennt, dass er den Eheleuten Jürgen [/Georg] Landmann und Anna Ryven, Bürgern zu Lünen, für eine Geldsumme eine jährliche Rente in Höhe von 24 Reichstalern verkauft und verschrieben hat, zahlbar zu Trinitatis [Sonntag nach Pfingsten] aus dem Kamp Holthoff und der Oversbredde, gelegen vor Lünen neben der Schiffahrt. Landmann wird gestattet, den Kamp nach 3 Jahren zu nutzen, doch soll er für die Weide 40 Rtlr. und für die Saat 50 Rtlr. zahlen. Die Wiederlöse mit 400 Reichstalern 14 Tage nach Trinitatis soll 1/2 Jahr vorher angekündigt werden. Schwansbell siegelt und unterschreibt mit seinem Sohn Heidenreich von Schwansbell.
Zeugen sind Jobst Schorlemer d. Ä. und Georg Landmann als nächste Verwandte. |