Titel/Regest |
Die Gemeinheit Berg und der Gerichtsvogt Jacob Eglin von Zug vereinbaren eine Gerichtsordnung (Offnung). Der Amtmann darf die Richter und Wagbel bestellen. Der Streitwert muss 3 Pfennige überschreiten. Wer das Gericht oder die Gegenpartei schmäht, soll das Doppelte an Buße zahlen. Wer den Richter beschimpft muss 6 Pfennige zahlen. Die Richter sollen gänzlich unparteiisch sein. Wer ein Messer während der Verhandlung zückt, soll 5 Schillinge zahlen, wenn er jemanden verletzt 10 Schillinge. Wer schlägt, zahlt 3 Schillinge, fließt Blut, zahlt er 6 Schillinge. Wer einen Stein wirft, der trifft, zahlt er 3 Pfennige, 2 dem Gerichtsherrn, 1 der Gegenpartei. Fällt der Gegner, erhöht sich die Zahlung auf 7 Schillinge, 6 für das Gericht, 1 für die Gegenpartei. Für Hausfriedensbruch werden 10 Schillinge gezahlt (folgen weitere Kostenregelungen). |