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Der Kongress in
Münster und Osnabrück



Am 24.10.1648 - einem Samstag - waren die Verhandlungen zum Westfälischen Frieden abgeschlossen. Fast sieben Jahre waren seit dem Abkommen zur Eröffnung des Friedenskongresses vergangen, nun wollten die Vertreter des Kaisers, Frankreichs, Schwedens und 15 ausgesuchter Reichsfürsten und -städte in Münster ihre Siegel und Namen unter die beiden Hauptdokumente, das Münsteraner und Osnabrücker Friedensinstrument, setzen. Alle übrigen Vertreter der Reichsstände erhielten das Recht, ebenfalls zu unterschreiben, falls sie das wünschten, doch sollte der Frieden für alle verpflichtend sein, auch für die, die nicht unterschrieben hatten.
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Der Friedensschluss

 
 
 
Nachdem die Unterzeichner feststanden, musste der Verfahrensablauf für den 24. Oktober vereinbart werden. Schließlich einigten sich alle Seiten darauf, dass die kaiserlichen Hauptgesandten mit den Botschaftern der Großmächte am Vormittag des 24. Oktober zusammentreffen und die Exemplare unterzeichnen und siegeln sollten. Der Beginn dieser Prozedur verzögerte sich um einige Stunden, weil die kaiserliche Seite im letzten Moment noch Forderungen wegen der Pfandschaftsübereignung einiger Städte am Oberrhein erhoben. Erst um 13.00 Uhr erschienen die Gesandten Schwedens,  Graf Johann von Oxenstierna und  Johann Adler Salvius, im Quartier des kaiserlichen Gesandten  Johann Maximilian Graf Lamberg, wo sich auch der kaiserliche Diplomat  Johann Krane aufhielt. Etwa zur selben Zeit fand sich  Abel Graf Servien, der verbliebene französische Hauptgesandte, im anderen kaiserlichen Quartier des Gesandten  Graf Johann Ludwig von Nassau (Domplatz 6/7) ein, der vom kaiserlichen Bevollmächtigten  Isaak Volmar begleitet wurde.

Die besuchende Seite überprüfte jeweils das Exemplar, das die gastgebende Seite ausgefertigt hatte, auf inhaltliche Übereinstimmung mit einem eigenen Textexemplar. Als diese Prozeduren abgeschlossen waren, ca. um 17.30 Uhr, verabschiedeten sich die Gäste jeweils in ihr eigenes Quartier, wohin ihnen die kaiserlichen Gesandten mit geringem zeitlichen Abstand folgten. Dort wurden die jeweiligen Gegenausfertigungen auf ihre Richtigkeit hin überprüft, alle Exemplare unterschrieben und gesiegelt, soweit das nicht schon vorher geschehen war. Als diese Prüfungen und Unterzeichnungen abgeschlossen waren, zogen die kaiserlichen Delegationen mit allen Exemplaren in den Bischofshof am Domplatz (Domhof), wo die reichsständischen Vertreter bis etwa Mitternacht Gelegenheit erhielten, ihre Namen unter die Verträge zu setzen. Nun konnten gegen 21.00 Uhr die Glocken geläutet werden, die 70 Kanonen auf den Wällen Münsters schossen je dreimal Salut.

Am folgenden Sonntag, dem 25.10.1648, fanden in den Münsteraner Kirchen Dankgottesdienste statt. Da es keine protestantische Kirche in Münster gab, sammelten sich die Lutheraner im schwedischen Gesandtschaftsquartier, während die Calvinisten beim kurbrandenburgischen Delegationsleiter  Johann Graf Sayn-Wittgenstein (Assenhof, Klemensstraße 6) ihren Gottesdienst abhielten. Viele Anwesende der Gottesdienste sollen vor Freude geweint haben. Anschließend verkündete der Stadtrat, der dem Hochamt im Dom beigewohnt hatte, der Einwohnerschaft den vollzogenen Friedensschluss in prunkvoller Weise: Der Stadtsekretär zog, von einem Heerpauker und sechs Trompetern begleitet, an verschiedene Plätze der Stadt und verlas laut eine Bekanntmachung des Rats. Zudem zeigte er den Umstehenden Exemplare der beiden Friedensinstrumente. Von 12 bis 13 Uhr läuteten in der ganzen Stadt die Glocken. Der Tag schloss, wie der Vortag, mit Freudenschüssen der Kanonen von den Wällen.


Der Konflikt

Der Friede schloss einen Krieg von 30 Jahren Dauer ab. Vielerlei Gründe hatten zum Ausbruch der Feindseligkeiten beigetragen, klassischerweise werden sie in verfassungsrechtliche, konfessionelle und internationale Gründe geteilt.

Die verfassungsrechtlichen Konflikte betrafen das Heilige Römische Reich: Hier erstrebten die Kaiser eine monarchische Herrschaft, wie sie in Frankreich, England oder Spanien weiter fortgeschritten war. Die großen Reichsfürsten allerdings versuchten ebenfalls, ihre Territorien als kleine Staaten zu entwickeln. In der Forschung wird dieser Prozess "Staatsbildung" genannt. Langfristig setzten sich dabei die Territorialherren durch: Das Reich blieb ein hierarchischer Bund von Territorien unter der formellen Leitung des Kaisers, wobei die kaiserliche Politik rückgebunden wurde an die Zustimmung der Fürsten und der anderen Stände. Das System war schon im 16. Jahrhundert eingespielt, erfuhr aber nach 1580 immer spürbarere Störungen: Ganze Verfassungsinstitutionen (Reichskammergericht, Deputationen des Reichstags, schließlich der Reichstag selbst) wurden durch unvereinbare Konflikte der Stände blockiert. Der Ständekonflikt in Böhmen zwischen dem Kaiser und dem Haus Habsburg auf der einen Seite und der Opposition aus Adligen und Städten auf der anderen löste dann 1618 den Krieg aus.

Der konfessionelle Konflikt entwickelte sich in engem Zusammenhang mit dem verfassungsrechtlichen. Viele protestantische Fürsten hatten nicht nur eine eigene, lutherische oder calvinistische Landeskirche gegründet und den katholischen Kult suspendiert, sondern auch reiche Kirchengüter eingezogen. Die Stiftspersonen mussten weichen, das Klostervermögen fiel der landesherrlichen Verwaltung zu, die zumeist Bildungs- und Sozialaufgaben damit finanzierte. In mehreren Reichsbistümern wurden, entgegen dem  Religionsfrieden von 1555, protestantische Fürstensöhne als Administratoren installiert und ebenfalls der protestantische Kult eingeführt. Die katholische Seite erklärte dies für rechtswidrig und war bestrebt, den alten Zustand von vor 1552/1555 wiederherzustellen. Bistümer und Klöster sollten in katholische Hände zurückgegeben werden. 1629 war die kaiserliche Seite nach Tillys und Wallensteins Siegen mächtig genug, das Restitutionsedikt zu erlassen und damit die Rechtsgrundlage für die gewaltsame Rückgabe zu schaffen. Das Eingreifen von Schweden und Frankreich in den Krieg verhindert aber, dass die Restitutionen überall durchgeführt werden konnten.

Die internationalen Konflikte speisten sich, ebenso wie der verfassungsrechtliche im Reich, aus machtpolitischer Konkurrenz. Vier große internationale Konflikträume lassen sich in Europa für das 16. und 17. Jahrhundert unterscheiden:
  1. Der westeuropäische Konfliktraum zwischen Spanien und Frankreich. Dabei wurde selten in den Pyrenäen, aber umso häufiger an der belgischen Südgrenze gekämpft. Der niederländische Aufstand gegen Spanien ab 1566 war ein Teilbereich dieses großen Konfliktraums.

  2. Der oberitalienische Konfliktraum. Hier trafen die Großmachtinteressen Spaniens, Frankreichs und des Kaisers auf die Autonomiebestrebungen des Papstes und der italienischen Fürstentümer und Republiken.
  3. Der Ostseeraum. Hier rivalisierten Dänemark und Schweden machtpolitisch miteinander, während Schweden und Polen von Angehörigen der Wasa-Dynastie regiert wurden, die wechselseitige Ansprüche erhoben. Russland schob sich erst langsam in diesen Konfliktraum hinein.
  4. Der Balkanraum. Das Osmanische Reich unternahm seit dem 15. Jahrhundert viele Anstrengungen, weite Teile des Balkan in den eigenen Tributbereich einzubeziehen. 1529 und 1683 wurde Wien zweimal erfolglos belagert. Dazwischen war Ungarn mehrheitlich türkisch besetzt. Neben der Habsburgermonarchie traten auch Polen und Russland den türkischen Machtambitionen entgegen. Während des Dreißigjährigen Krieges hingegen war die Balkanfront relativ ruhig, die Sultane hatten sich mit Konflikten an der Ostgrenze ihres Riesenreiches zu beschäftigen.

So war es zu erwarten, dass ein längerer Konflikt im Reich als der Mitte Europas zu Interventionen der großen europäischen Mächte einladen würde, und dies ist im Dreißigjährigen Krieg auch gut zu beobachten. Die Siegesphasen der kaiserlich-spanisch-katholischen Seite in den 1620er Jahren führte zunächst zu den Interventionen Dänemarks, in den 1630er Jahren Schwedens. Als der Kaiser 1634 nochmals zu siegen drohte, griff Frankreich mit eigenen Truppen ein, nachdem die Pariser Regierung schon vorher viele Subsidien (Unterstützungszahlungen) an ihre Verbündeten gezahlt hatte. Die Streitkräfte der Franzosen und Schweden konnten in den 1640er Jahren die ermattenden spanischen und kaiserlichen Truppen zurückdrängen. Als 1648 die Besetzung Bayerns und Österreichs bevorstand, schloss der Kaiser Frieden.
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Der "Friedenssaal" im Rathaus zu Münster

 
Beschwörung des Friedens zwischen Spanien und den Niederlanden im Rathaus zu Münster, 1648  Quelle: der Friedensvertrag

Zentrale Dokumente der deutschen und europäischen Geschichte: der  Osnabrücker Friedensvertrag ("Instrumentum Pacis Osnabrugensis", IPO) und der  Münstersche Friedensvertrag ("Instrumentum Pacis Monasteriensis", IPM) in moderner deutscher Übersetzung


Die vom Stadtarchiv Münster 1998 erstellte Website "Die Kongreßstadt Münster - Die Metropolis Westphaliae als große Gastgeberin" informiert über die Stadt Münster vor, während und nach den Westfälischen Friedensverhandlungen, die von 1643 bis 1648 - neben dem Tagungsort Osnabrück - in Münster stattfanden.
 
 

Die Friedensverhandlungen

 
Der Schnelldurchgang durch den Krieg darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Friedensverhandlungen äußerst schwierig und langwierig waren und mehrmals vor dem Scheitern standen. Schon die äußere Anlage des Kongresses war ein Unikum: Ein internationaler Gesandtenkongress vermischte sich mit einem Reichstag, denn Frankreich und Schweden hatten durchgesetzt, dass jeder Reichsstand teilnehmen durfte. Dies schwächte die kaiserliche Position, sicherte aber zugleich das Hauptinteresse der internationalen Mächte, die Wiederherstellung der Reichsverfassung als Grundordnung in Mitteleuropa mit hinlänglicher Kontrolle der Kaisermacht.

Die westfälischen Friedensverhandlungen dauerten fast sieben Jahre von 1641 bis 1648. Dabei benötigten die Parteien bis 1645, ehe sie sich über Formalien wie Teilnehmerkreis, Pässe, Vollmachten, Zeremoniell etc. geeinigt hatten. Dies waren keineswegs Nebensächlichkeiten, wie die neuere Kulturgeschichtsforschung gezeigt hat: Vielfach lag in einer Zeremoniellentscheidung bereits die spätere Grundsatzentscheidung verborgen. Wenn Spanien etwa die niederländischen Delegationsleiter als volle Botschafter akzeptierte, dann folgte daraus auch die Anerkennung der niederländischen Republik als gleichberechtigtes Völkerrechtssubjekt.

Das Verhandlungsprozedere unterschied sich je nach Großmacht. Frankreich verhandelte in Münster stets über Vermittler -  Fabio Chigi als päpstlicher Nuntius,  Alvise Contarini als venezianischer Diplomat -, während Schweden, der Kaiser und die Reichsstände in Osnabrück auch direkte Gespräche mit den Gesandten der Verhandlungspartner pflegten. Beide Großmächte hatten darauf bestanden, in Städten ihrer Konfession zu verhandeln, um ihrem Gesandtschaftspersonal die freie Religionsausübung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten. Spanien und die Niederlande verhandelten in Münster ebenfalls direkt. Die Gespräche fanden fast immer in einem der Quartiere der Parteien oder Vermittler statt, Vollversammlungen waren die Ausnahme.

Die Verhandlungsergebnisse lassen sich in Analogie zu den Konfliktebenen des Krieges gliedern. Die Verfassungsordnung des Reiches wurde wiederhergestellt: Kaiser und Reich verwalteten das Gemeinwesen im Einvernehmen, das Reichstagssystem etablierte sich erneut in der hierarchischen Dreiform Kurfürsten-Reichsfürsten-Reichsstädte. Forderungen nach Umbau im Sinne eines losen Fürstenbundes wurden zurückgewiesen. Die Stände erhielten ein internationales Bündnisrecht zugestanden, das sie schon im 16. Jahrhundert gelegentlich ausgeübt hatten, gebunden an einen Treuevorbehalt gegenüber Kaiser und Reich - eine Souveränität im Sinne der großen Monarchien war damit nicht gemeint. Das Reichskammergericht und der Reichshofrat wurden als oberste Reichsgerichte bestätigt. Mehrere geächtete Reichsstände, vor allem Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz, wurden aus dem Bann befreit und wieder in ihre Würden eingesetzt. Letzterer musste sich allerdings mit der Zurücksetzung arrangieren, die neue, achte Kurwürde zu erlangen. Die fünfte Kur, die früher sein Vater innegehabt hatte, blieb bei Maximilian von Bayern.

Die Konfessionsordnung entsprach auch weitgehend dem Vorkriegszustand. Das Reich blieb bikonfessionell, indem Katholiken und Protestanten die Gleichheit ihrer politischen Rechte zugestanden wurden. Die Calvinisten, bislang noch ohne reichsrechtlichen Schutz, wurden anerkannt und der protestantischen Gesamtgruppe der "Augsburgischen Konfessionsverwandten" hinzugefügt. Als konfessionelle Besitzverteilung für Territorien und geistliche Güter wurde der Zustand vom 01.01.1624 festgeschrieben ("Normaljahrsregelung"). Für Papst Innozenz X. war diese Regelung unannehmbar: Er protestierte wenig später gegen den Religionsfrieden. Die vertragschließenden Parteien hatten allerdings schon zuvor verabredet, dass alle Proteste von außen als ungültig angesehen werden sollten.

Die internationalen Vereinbarungen zwischen dem Kaiser und seinen beiden Gegnern, Frankreich und Schweden, wurden im Verlauf der Verhandlungen als erste realisiert. Frankreich erhielt die früheren habsburgischen Besitzungen und Anrechte im Elsass sowie die Bestätigung der schon 1552 eingenommenen lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun. Der Besitzübergang erfolgte zu souveränen Rechten, die fraglichen Gebiete schieden damit aus dem Reich aus. Die schwedische Königin Christina ließ sich die säkularisierten Bistümer Bremen und Verden überschreiben sowie den größten Teil Pommerns nebst einigen kleineren Gebieten, nicht zu souveränem Besitz, sondern als Reichslehen. Schweden kontrollierte damit die Flussmündungen von Weser, Elbe und Oder, was zur Erhebung von Zöllen genutzt werden konnte. Zudem zahlten die Reichsstände 5 Millionen Reichstaler Abgaben für die Abrüstung der schwedischen Armee. Kaiser Ferdinand III. wird in vielen Studien als Verlierer des Krieges betrachtet. Dies gilt nur hinsichtlich der größten Ausdehnung der kaiserlich-katholischen Macht 1629 und 1635. In Wirklichkeit konnte der Kaiser sowohl die vollständige, absolutistische Dominanz in Böhmen, Mähren und Schlesien sichern als auch das kaiserliche Amt in der herkömmlichen Weise behaupten. Dies war nicht wenig, betrachtet man seine geringen militärischen Mittel am Anfang des Krieges und auch in den letzten Kriegsjahren. Es kam Ferdinand zugute, dass die Reichsstände trotz allem den internationalen Mächten weniger vertrauten als der etablierten Kaiserdynastie, solange diese an Recht und Gesetzgebung des Reichstags gebunden blieb.

Während Spanien mit der niederländischen Republik Frieden schließen konnte, misslang der wichtigste Part der internationalen Verhandlungen: Ein Ausgleich zwischen Spanien und Frankreich konnte nicht vermittelt werden, obwohl beide Länder 1647/1648 beinahe bankrott waren und die Standpunkte nur noch minimal differierten. Die Regierungen in Madrid und Paris glaubten, dass ihnen nach der Beilegung der anderen Kriege neue Kräfte zur Konzentration gegen den Hauptfeind zuwachsen würden. Elf weitere Jahre Krieg folgten, und 1659 siegte Frankreich im Pyrenäenfrieden.
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Plan der Stadt Münster um 1646 [mit Einzeichnung der Gesandtenwohnungen nach dem Plan von Simon Beckenstein 1648]
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Ratifikation und Nürnberger Exekutionstag

Die Münsteraner hingegen konnten den Frieden im Winter 1648/1649 feiern. Während am 24.10. und 25.10.1648 improvisiert werden musste, hatte sich der Magistrat und die Bevölkerung auf die Ratifikationsfeier vom 21.02.1649 vorbereitet. An diesem Sonntag fanden zunächst wieder Dankgottesdienste in allen Münsteraner Kirchen statt, während sich die Protestanten in den Quartieren der Schweden und Brandenburger versammelten. Die katholischen Delegierten veranstalteten anschließend einen prozessionsartigen Umzug durch die Stadt, auf dem Domhof schossen zwölf Kanonen drei Salven ab. Am Nachmittag versammelte sich die städtische Bürgerwehr von 3.000 Mann auf dem Domhof. Jede Einheit schoss vier Salven mit den Musketen, eine Prozedur, die laut Diarium des Gesandten  Lamberg "etlich stund" dauerte. Anschließend erklangen erneut die Kanonen von den Wällen. Die weiteren Festlichkeiten, vor allem die Gastmahle sind nicht eindeutig belegt. Um 19.00 wurde allerdings, soweit steht fest, ein öffentliches Feuerwerk abgebrannt, wobei sich der leitende Konstabler verletzte. Ein tödlicher Verlust war zu beklagen, als sich ein Page der venezianischen Gesandtschaft am Branntwein berauschte und der folgenden Alkoholvergiftung erlag.

Unabgeschlossen war die Frage der Demobilisierung der ausländischen Streitkräfte. Dazu trafen sich die meisten der Münsteraner und Osnabrücker Gesandten in Nürnberg, wo ein weiteres Jahr verhandelt werden musste, bis die Modalitäten im sog.  "Jüngsten Reichsabschied" vereinbart waren. In den folgenden Jahren wurden die Truppen der Schweden, Franzosen und Spanier aus dem Reich abgezogen oder geordnet abgedankt. Im Mai 1654 zogen die letzten Schweden aus der Festung Vechta ab, der Krieg war damit endgültig beendet. Deutschland sank nicht in Kleinstaaterei und Erniedrigung, sondern das System des Westfälischen Friedens schuf eine zentraleuropäische Ordnung, die sowohl nach außen als auch nach innen friedensfördernd wirkte und über 150 Jahre lang bestand.


Johannes Arndt