QUELLE | Dokument anzeigen (147 KB) | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
DATUM | 1936-02-04 Suche Suche DWUD | |||||||||||||||||||
AUSSTELLUNGSORT | Berlin | |||||||||||||||||||
TITEL/REGEST | Deutsches Reich: "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" | |||||||||||||||||||
TEXT | Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juni 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 773) wird wie folgt geändert: 1. Im § 1 Abs. 1 fallen die Worte "durch chirurgischen Eingriff" weg. 2. § 11 erhält folgenden neuen Abs. 1: "(1) Die Unfruchtbarmachung hat im Wege des chirurgischen Eingriffs zu erfolgen. Die Reichsminister des Innern und der Justiz bestimmen, unter welchen Voraussetzungen auch andere Verfahren zur Unfruchtbarmachung angewandt werden können." Der bisherige Abs. 1 wird Abs. 2. Im Satz 1 des nunmehrigen Abs. 2 wir das Wort "chirurgische" durch "ärztliche" ersetzt. Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3. 3. Im § 15 Abs. 1 wird das Wort "chirurgischen" durch "ärztlichen" ersetzt. Berlin, den 4. Februar 1936. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Reichsminister des Innern Frick Der Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner | |||||||||||||||||||
QUELLE | | Reichsgesetzblatt | I, 1936, Nr. 16, S. 119 | |||||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
| |||||||||||||||||||
DATUM AUFNAHME | 2004-01-30 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 6363 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 21 | |||||||||||||||||||
Seiten-URL: http://www.westfaelische-geschichte.de/que853 | ||||||||||||||||||||
zurück | Drucken / Speichern Empfehlen Neue Suche Kommentar Urheberrecht | Seitenanfang |