QUELLE

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DATUM1936-02-04   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORTBerlin
TITEL/REGESTDeutsches Reich: "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
TEXTDie Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juni 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 773) wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 fallen die Worte "durch chirurgischen Eingriff" weg.

2. § 11 erhält folgenden neuen Abs. 1:
"(1) Die Unfruchtbarmachung hat im Wege des chirurgischen Eingriffs zu erfolgen. Die Reichsminister des Innern und der Justiz bestimmen, unter welchen Voraussetzungen auch andere Verfahren zur Unfruchtbarmachung angewandt werden können."
Der bisherige Abs. 1 wird Abs. 2. Im Satz 1 des nunmehrigen Abs. 2 wir das Wort "chirurgische" durch "ärztliche" ersetzt.
Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3.

3. Im § 15 Abs. 1 wird das Wort "chirurgischen" durch "ärztlichen" ersetzt.


Berlin, den 4. Februar 1936.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner


QUELLE     | Reichsgesetzblatt | I, 1936, Nr. 16, S. 119


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.6   Deutsches Reich <1918-1945>
Sachgebiet8.2   Sozialpolitik
8.5   Medizinische Versorgung, Ärztin/Arzt
DATUM AUFNAHME2004-01-30
AUFRUFE GESAMT6363
AUFRUFE IM MONAT21