QUELLE | ![]() | ||||||||||||||||
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DATUM | 1933-07-14 ![]() ![]() | ||||||||||||||||
AUSSTELLUNGSORT | Berlin | ||||||||||||||||
TITEL/REGEST | Deutsches Reich: "Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens" | ||||||||||||||||
TEXT | [S. 479] Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Die Vorschriften des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) finden auf Sachen und Rechte der Sozialdemokratischen Partei [S. 480] Deutschlands und ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen sowie auf Sachen und Rechte, die zur Förderung marxistischer oder anderer, nach Feststellung des Reichsministers des Innern volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen gebraucht oder bestimmt sind, Anwendung. Berlin, den 14. Juli 1933 Der Reichskanzler Adolf Hitler Der Reichsminister des Innern Frick | ||||||||||||||||
QUELLE | ![]() | ||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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DATUM AUFNAHME | 2004-01-30 | ||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 504 | ||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 12 | ||||||||||||||||
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