QUELLE

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DATUM1933-07-14   Suche   Suche DWUD
AUSSTELLUNGSORTBerlin
TITEL/REGESTDeutsches Reich: "Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens"
TEXT[S. 479] Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Die Vorschriften des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) finden auf Sachen und Rechte der Sozialdemokratischen Partei [S. 480] Deutschlands und ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen sowie auf Sachen und Rechte, die zur Förderung marxistischer oder anderer, nach Feststellung des Reichsministers des Innern volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen gebraucht oder bestimmt sind, Anwendung.

Berlin, den 14. Juli 1933


Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick


QUELLE     | Reichsgesetzblatt | I, 1933, Nr. 81, S. 479f.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit3.9   1900-1949
Ort1.6   Deutsches Reich <1918-1945>
Sachgebiet3.14.1   Haushalt, Finanzen, Steuern, Abgaben, Zoll
DATUM AUFNAHME2004-01-30
AUFRUFE GESAMT454
AUFRUFE IM MONAT132