EREIGNIS

JAHR1919   Suche
MONATJanuar
TAG19
TITEL Wahl zur Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung


INFORMATIONBei der Wahl zur Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung sind die bisher von Wahlen ausgeschlossenen Frauen und aktiven Soldaten wahlberechtigt. Ferner ist das Wahlalter vom 25. auf das vollendete 20. Lebensjahr herabgesetzt.
Die erste wirklich demokratische Wahl in Deutschland bringt in den beiden Wahlkreisen Westfalen-Nord und -Süd bei einer überdurchschnittlich hohen Wahlbeteiligung jenen drei Parteien einen deutlichen Erfolg, die im 1917 gebildeten Interfraktionellen Ausschuss ständig mitgearbeitet hatten: dem als "Christliche Volkspartei" angetretenen Zentrum, der SPD und der DDP.
Der Wahlkreis Westfalen-Nord umfasst die Regierungsbezirke Münster und Minden, den Kreis Grafschaft Schaumburg sowie die Freistaaten Lippe und Schaumburg. Dort wird das Zentrum mit 42,1 Prozent der Stimmen deutlich vor der SPD mit 30,6 Prozent und der DDP mit 9,8 Prozent zur stärksten Partei. Die beiden konservativen Parteien DNVP und DVP kommen nur auf 8,7 beziehungsweise 6,6 Prozent der Stimmen. Die USPD bleibt mit 2,1 Prozent bedeutungslos. Zusammengenommen stimmen 82,5 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die drei Parteien der späteren "schwarz-rot-goldenen Koalition" (Zentrum, SPD, DDP).
Der Wahlkreis Westfalen-Süd besteht aus dem Regierungsbezirk Arnsberg. Hier liegt die SPD mit 41,3 Prozent der Stimmen klar vor dem Zentrum, das 28,3 Prozent der Stimmen erhält. Die DNVP wird hier dank des Verzichts der DVP mit 15,3 Prozent der Stimmen drittstärkste Kraft vor der DDP mit 10,0 Prozent. Die USPD verfügt mit nur 5,1 Prozent der Stimmen nur über wenig Rückhalt. Auch hier stimmen zusammengenommen vier Fünftel aller Wählerinnen und Wähler (79,6 Prozent) für die drei Parteien Zentrum, SPD, DDP.



SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.9   1900-1949
Ort1   Westfalen/-Lippe (allg.)
Sachgebiet3.17   Wahlen, Wahlrecht
3.18   Parteien
AUFRUFE GESAMT4379
AUFRUFE IM MONAT363