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DATUM | 1807-10-28 ![]() ![]() | |
AUSSTELLUNGSORT | Königsberg | |
TITEL/REGEST | Königreich Preußen: "Kabinettsorder betreffend die Aufhebung der Erbuntertänigkeit auf sämtlichen preußischen Domainen" | |
TEXT | In dem Königreich Preußen ist die Leibeigenschaft, Erb-Unterthänigkeit und Gutspflichtigkeit der Domainen-Einsassen schon vom König Friedrich Wilhelm I. aufgehoben worden. Ich habe diese Anordnung bestätigt, und will dieselbe nunmehr auf alle Meine Staaten dergestalt ausdehnen, daß auf Meinen sämmtlichen Domainen schlechterdings keine Eigenbehörigkeit, Leibeigenschaft, Erb-Unterthänigkeit (gabellae adscriptio) oder Gutspflicht vom 1sten Junius 1808 statt finden, und die daraus unmittelbar entspringenden Verbindlichkeiten auf meine Domainen-Einsassen in Anwendung gebracht werden sollen. Ich erkläre solche vielmehr hiemit vom 1sten Junius v. J. ab ausdrücklich für freie von allen der Erb-Unterthänigkeits-Verbindung anhängenden gesetzlichen Folgen unabhängige Menschen, in der Art, daß sie auch von dem Gesindezwange und Loskaufgelde beim Verziehn entbunden werden. Es versteht sich jedoch von selbst, daß die aus dem Besitze eines Grundstücks oder aus einem Vertrage entstandenen Verpflichtungen, sie bestehen in Geld- oder Natural-Dienstleistungen, hierdurch keineswegs erlassen oder aufgehoben werden. Königsberg, den 28sten Oktober 1807. Friedrich Wilhelm | |
QUELLE | ![]() | |
PROJEKT | ![]() | |
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | ||
DATUM AUFNAHME | 2004-01-30 | |
AUFRUFE GESAMT | 1008 | |
AUFRUFE IM MONAT | 9 | |
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