QUELLE | ||
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DATUM | 1803-03-26 ![]() ![]() | |
AUSSTELLUNGSORT | Regensburg | |
TITEL/REGEST | Reichsgutachten über den vorstehenden Deputationshauptschluss | |
TEXT | Dictatum Ratisbonae die 26. Mart. 1803 per Moguntinum. Ihrer Römisch Kaiserl. Majestät unsers allergnädigsten Herrn zu gegenwärtiger Reichsversammlung bevollmächtigtem Höchst-ansehnlichen Prinzipal-Commissarius, Herrn Karl Alexander Fürsten zu Thurn und Taxis, Hochfürstl. Gnaden, bleibt hiemit im Namen der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs gebührend unverhalten: Nachdem von der zur gänzlichen Berichtigung des ![]() ![]() 1) der nunmehr zur Vollständigkeit gediehene hier mitkommende Deputationshauptschluß vom 25. vor. Mon. als das einzige Mittel, den für das Wohl des gesamten deutschen Vaterlandes, und die Erhaltung des Reichsverbands selbst so nothwendigen Ruhestand zu befestigen, und eine gute Ordnung der Dinge im Reiche wieder herzustellen, von gesammten Reichs wegen zu genehmen; dabei auch 2) die bisherigen Reichsgrundgesetze, insonderheit der westphälische Friede, und alle darauf erfolgten Friedenschlüsse, in so weit solche durch den Lüneviller Tractat, und diesen jetzt zu genehmigenden Deputationshauptschluß nicht ausdrücklich abgeändert worden, zu bestätigen; in wessen Folge also 3) die deutsche Reichsverfassung in allen ihren übrigen, nicht ausdrücklich abgeänderten Puncten, wie solche für Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs, wohin auch der hohe deutsche Orden zu rechnen, und die unmittelbare Reichsritterschaft mit eingeschlossen, bisher bestanden, auch für die Zukunft zu verwahren sey; daß demnach 4) Sr. Kaiserl. Majestät für die reichsoberhauptliche Vorsorge zur möglichsten Erhaltung der deutschen Reichsverfassung, weise Einleitung und Mitwirkung zur glücklichen Beendigung dieses beschwerlichen Entschädigungsgeschäfts der allerunterthänigste Dank gebühre, und mit der ehrerbietigsten Bitte hiemit erstattet werde, daß Allerhöchstdieselben geruhen mögen, auch den hohen vermittelnden Mächten für Ihre weisen Rathschläge und Ihre rühmliche Verwendung zur endlichen Ausgleichung dieser wichtigen National-Angelegenheit die dankbaren Empfindungen der Reichsversammlung zu erkennen zu geben; welches alles 5) durch ein allergehorsamstes Reichsgutachten, wie hiemit geschieht, zur reichsoberhauptlichen Genehmigung allerunterthänigst zu bringen sey. Womit des Kaiserl. Herrn Principalcommissarius Hochfürstlichen Gnaden der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs anwesende Räthe, Bothschafter und Gesandte sich besten Fleißes und geziemend empfehlen. Signatum Regensburg den 24. März 1803. (L.S.) Kurfürstlich Mainzische Kanzley. | |
QUELLE | ![]() | |
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | ||
DATUM AUFNAHME | 2004-01-30 | |
AUFRUFE GESAMT | 485 | |
AUFRUFE IM MONAT | 5 | |
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