EREIGNIS | | |
---|
|
JAHR | 1612 Suche Portal |
TITEL | Einrichtung eines geistlichen Kommissariats im Herzogtum Westfalen |
|
|
INFORMATION | Bereits 1612 lässt der Kölner Fürstbischof Ferdinand von Bayern (reg. 1612-1650), der nach einer Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse im Sinne der katholischen Reform strebt, eine Visitation im Herzogtum Westfalen durchführen.
Um den Maßnahmen zur Erneuerung des katholischen Glaubens in dem weit von Kurköln gelegenen Gebiet mehr Durchschlagskraft zu verleihen, errichtet Ferdinand im gleichen Jahr ein so genanntes geistliches Kommissariat in dem Herzogtum. Dessen Vorsitzender fungiert als Träger der erzbischöflichen Visitation und übt in dessen Namen das Korrektionsrecht aus. Die Erfahrungen, die der Generalvikar Johann Gelenius (1585-1631) auf seinen Visitationsreisen sammelt, finden in der "Überrheinischen und Westfälischen Kirchenordnung" von 1629 ihren Niederschlag. |
|
|
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | |
AUFRUFE GESAMT | 1815 |
AUFRUFE IM MONAT | 13 |
|
|