EREIGNIS | ||
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JAHR | 1711 ![]() | |
TITEL | Erlass eines "rathäuslichen Reglements" in Minden | |
INFORMATION | Während der Herrschaftszeit König Friedrich Wilhelms I. (reg. 1713-1740) kommt es zu einer grundlegenden Reform der Stadtverfassung. Ausschlaggebend hierfür ist das Interesse des Landesherrn an einer effizienteren Nutzung der Steuerkraft im Staatssinne. Aber auch die Beendigung der Misswirtschaft der Räte und die finanzielle Sanierung der Städte spielen eine Rolle. Bereits 1711 wird in Minden ein so genanntes rathäusliches Reglement erlassen. Der früher existierende Rat wird durch den aus zwei Bürgermeistern und mehreren Ratsherren bestehenden Magistrat ersetzt. Diese sind nicht gewählt, sondern werden von staatlicher Seite auf Lebenszeit bestimmt und besoldet. Die landesherrlichen Verordnungen schaffen die städtische Selbstverwaltung endgültig ab und stellen die Stadtverwaltung unter staatliche Aufsicht. | |
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | ||
AUFRUFE GESAMT | 1528 | |
AUFRUFE IM MONAT | 14 | |
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