EREIGNIS

JAHR1723   Suche
TITELErrichtung des "General-Oberfinanz-Kriegs- und Domänendirektoriums"


INFORMATIONIm Zuge seiner Verwaltungsreformen, die auch weitreichende Folgen für die westfälischen Territorien Preußens haben, konstituiert König Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-1740) das Generaldirektorium in Berlin. Es nimmt 1723 seine Tätigkeit auf und fungiert bis 1808 als Zentralbehörde für die innere Staatsverwaltung aller preußischen Herrschaftsgebiete. Das Generaldirektorium gliedert sich in vier Fachabteilungen, wobei das Sach- und das Territorialprinzip miteinander verknüpft sind.

Die zentrale Verwaltung der westfälischen Gebiete ist auf zwei Abteilungen verteilt. Während das III. Departement (Post- und Münzwesen) für die Grafschaft Mark zuständig ist, kümmert sich das IV. Departement (Kassen- und Rechnungswesen) um die Belange Mindens, Ravensbergs, Tecklenburgs und Lingens.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.5   1700-1749
Ort2.18   Lingen, Gt. < - 1808>
2.19   Mark, Gt. < - 1666/1807>
2.20   Minden, (F)Btm. / Fstm. (Kfstm. Brandenburg / KgR. Preußen) < - 1810>
2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
2.32   Ravensberg, Gt. < - 1807>
2.44   Tecklenburg, Gt. < - 1808>
Sachgebiet3.1   Staat, Politik und Verwaltung / Allgemeines
3.7.2   Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs
AUFRUFE GESAMT2045
AUFRUFE IM MONAT291