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Der Kattenturm - Teil der Soester Stadtbefestigung (Ausschnitt)/ Münster, Westfälisches Landesmedienzentrum






Wolfgang Bockhorst

Juni 1444 -
Der Beginn der Soester Fehde


Die Absage der Stadt Soest

"Wisset hochgeborener Fürst, Herr Dietrich von Moers, dass wir, Bürgermeister, Rat, Gilden, Ämter, Bruderschaften und die ganze Gemeinheit der Stadt Soest, Eurer Lande, Leute, Untertanen und aller derjenigen, die Euch untergeben sind, Feind sein wollen. Und wir entsagen Euch in und mit diesem Brief, weil wir den hochgeborenen unseren gnädigen lieben Junker Johann, ältesten Sohn von Kleve und von der Mark, lieber haben als Euch und die Eurigen, und wir wollen deswegen gegen Euch und Eure Leute unsere Ehre verwahrt haben.“

Mit dieser Absage gegen den Erzbischof von Köln vom 25.06.1444 war die Stadt Soest endgültig von ihrem bisherigen Stadtherrn abgefallen und hatte sich Johann von Kleve-Mark unterstellt, dem ältesten Sohn und Erbfolger des Herzogs Adolf von Kleve-Mark. Die schlichte Formulierung, die übrigens durchgängig in Fehdeansagen dieser Zeit verwandt wurde, lässt wenig ahnen von den erbitterten Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt, die vorausgegangen waren, und von den heftigen kriegerischen Auseinandersetzungen, die nun folgen sollten.
 
 

Ursachen

 
 
 
Wie aber war es zu diesem Abfall Soests, des ältesten Besitzes des Erzbischofs von Köln in Westfalen, gekommen?

Das in der fruchtbaren und verkehrsmäßig günstig erschlossenen Hellwegzone gelegene Soest scheint schon im 7. Jahrhundert an den Bischof von Köln gelangt zu sein und bildete den wichtigsten Stützpunkt Kölns in Westfalen. Mit Duldung, ja Unterstützung des Erzbischofs entwickelte sich Soest zur Stadt und gewann seit dem 12. Jahrhundert im internationalen Handel wie in der hansischen Organisation eine führende Stellung. Im Umland betrieb die Stadt im 13. und 14. Jahrhundert eine konsequente Territorialpolitik, indem sie die benachbarten Gerichtsbezirke unter ihre Kontrolle brachte und sich mit der Börde ein eigenes Territorium schuf. Die Stadt gebärdete sich dabei zeitweise, als ob sie in keiner Untertänigkeit zum Erzbischof von Köln stehen würde, und hätte vielleicht auch die Unabhängigkeit von ihm erreichen können, wenn dies mit allen Kräften erstrebt worden wäre. Andererseits bestand hierzu keine Notwendigkeit, da keine weiteren Vorteile dabei zu erringen gewesen wären, überdies zeigten gerade die Fehden, die die Landesherren im Spätmittelalter gegen Reichsstädte führten, wie gefährdet diese Städte waren, die auf keinerlei effektive Unterstützung durch das Reich bauen konnten und sich ihrer Haut aus eigener Kraft zu wehren hatten. Ein warnendes Beispiel bildete hier Dortmund, das sich 1388-90 in der großen Fehde gegen seine übermächtigen Gegner zwar behaupten konnte, aber in der Folge seine bisherige wirtschaftliche Führungsstellung einbüßte. Schließlich hätte Soest auch seine sichere Stellung als Hauptstadt des kölnischen Westfalen aufs Spiel gesetzt.

Die Politik der selbstbewussten Untertänigkeit, bei der ein Höchstmaß an Selbständigkeit im Rahmen einer nur formal anerkannten Landesherrschaft angestrebt wurde, erlitt allerdings schon im 14. Jahrhundert Schiffbruch, als sich 1368 mit dem Erwerb der Grafschaft Arnsberg durch Kurköln die territorialpolitischen Gewichtungen im südlichen Westfalen zu Gunsten des Erzbischofs verschoben und dieser seine nun deutlich stärkere Position nutzte, um den Ambitionen der Stadt Soest nach mehr Selbständigkeit entgegen zu treten. Soest, das bisher zwischen Arnsberg und Kurköln agiert und von der Gegnerschaft dieser beiden Mächte profitiert hatte, musste sich nun neu positionieren und knüpfte Verbindungen mit Kleve-Mark an, dem westlichen Nachbarn, der sich zwar 1388 mit Kurköln gegen Dortmund zusammen getan hatte, seitdem aber wieder auf deutliche Distanz gegangen war. Im Juni 1398 schloss die Stadt Soest mit dem Grafen Adolf II. von Kleve und Mark einen Vertrag, in dem es vordergründig um den Schutz von Soester Bürgern ging, die in den Ländern des Grafen Handel treiben wollten, der aber unausgesprochen einen Bund darstellte, der sich nur gegen den damaligen Erzbischof von Köln, Friedrich von Saarwerden (1370-1414), richten konnte.

Als nach dem Tod Friedrichs Dietrich von Moers (1414-1463) als sein Nachfolger den Thron des Erzbischofs bestieg, entspannte sich die Lage zunächst, ja Erzbischof Dietrich hatte entscheidenden Anteil daran, dass die seit 1430 schwelenden sozialen Unruhen in der Stadt 1433 mit einem für alle tragbaren Kompromiss beigelegt werden konnten. 1434 und 1435 ergriff er Maßnahmen, um die Position der Stadt und ihre Steuerkraft zu stärken, indem er das Offizialatsgericht, das für geistliche Fragen zuständig war, von Arnsberg nach Soest verlegte und der Stadt eine neue Akzise gewährte. Darüber hinaus erlaubte er der Stadt, ihre Befestigung zu verstärken. Die Handlungsweise des Erzbischofs, der als Administrator auch über das Hochstift Paderborn verfügte und dieses am liebsten mit dem Erzbistum Köln vereinigt hätte, lässt darauf schließen, dass er Soest zur kurkölnischen Hauptstadt in Westfalen ausbauen wollte.

Angesichts der Förderung Soests durch den Erzbischof erscheint es fast unglaublich, dass nicht einmal 10 Jahre später ein derart schwerwiegender Konflikt entstehen konnte, der zum Abfall der Stadt vom Erzbischof und zur Fehde mit ihm führte. Doch waren es gerade die Intentionen des Erzbischofs, die in Soest Irritationen hervorriefen, denn mit der zugedachten Rolle als kurkölnische Hauptstadt waren zweifellos eine stärkere Einbeziehung in die Politik des Erzbischofs und eine schärfere Kontrolle der Stadt beabsichtigt, die die Stadt nicht zu dulden gewillt war. Als gar 1435 eine allgemeine Kopfsteuer in allen kurkölnischen Landen ausgeschrieben wurde, regte sich im ganzen Herzogtum Westfalen Widerstand. Ritterschaft und Städte bildeten 1437 einen Bund zur Wahrung ihrer Rechte und Privilegien. Sprecherin dieses Bundes und damit Seele des Widerstands war die Stadt Soest, die sich in den nachfolgenden Verhandlungen mit dem Erzbischof ihm gegenüber deutlich exponierte. Hinfort war es das Bestreben des Erzbischofs, den Bund zu beseitigen und Soest soweit zu isolieren, dass es die bisherige Führungsrolle im Herzogtum Westfalen verlor. Gleichzeitig versuchte der Erzbischof, Soests Rechte in der Börde zu beschneiden, wogegen sich die Stadt naturgemäß wehrte. 1441 erhöhte Erzbischof Dietrich den Druck, indem er mit einem Heer vor Soest zog. Die Stadt musste im Juli 1441 einen Kompromiss schließen und zugestehen, die Differenzen mit dem Erzbischof vor einem Schiedsgericht zu verhandeln, das aus 45 Personen bestehen sollte, 5 Angehörigen des Kölner Domkapitels sowie jeweils 20 Vertretern der Ritterschaft und der Städte. Noch im August schickte der Erzbischof eine Papierrolle von fast fünf Metern Länge, auf der alle seine Beschwerden, Ansprüche und Forderungen an die Stadt zusammen gestellt waren. In Soest war man sich darüber im Klaren, dass eine Durchsetzung dieser Ansprüche die Unterwerfung unter den Erzbischof und damit das Ende der städtischen Freiheit bedeutet hätte.
 
 

Der neue Herr

 
 
 
In dieser bedrohlichen Situation wandte sich Soest wie schon 1398 an Herzog Adolf von Kleve-Mark, der eine hinhaltende Taktik empfahl. Am 22.10.1441 schlossen dann die Bürgermeister, alter und neuer Rat, Bruderschaften, Gilden und die ganze Bürgergemeinde von Soest einen Verbund, in dem man sich gegenseitig verpflichtete, gemeinsam die Freiheiten der Stadt zu verteidigen, und für den Fall, dass der Erzbischof nicht von seinen Forderungen abgehen würde, einen anderen Herrn anzunehmen, der ihnen ihre Rechte und Privilegien garantieren würde. Nur wenige Tage später wurde gegenüber dem Herzog von Kleve die Erklärung abgegeben, dass man ihn als Herrn anerkennen würde, wenn er die Stadt gegen gewaltsame Übergriffe des Erzbischofs beschützen würde. In dieser aufs Äußerste gespannten Situation griff das Kölner Domkapitel ein, dass der Stadt Ende 1441 Unterstützung zusicherte und versprach, den Erzbischof zum Einlenken zu bewegen.

Das Einschreiten des Domkapitels führte allerdings nur zu einer kurzzeitigen Abkühlung der erhitzten Gemüter, denn sein Versprechen vermochte es nicht zu erfüllen. Der Erzbischof blieb bei seinen Forderungen, die er im April 1443 wiederum in vollem Umfang erhob und wenig später beim königlichen Kammergericht als Klage einbrachte. Im August 1443 wurde Soest vor das königliche Kammergericht zu Graz vorgeladen, der zwar Folge geleistet wurde, aber nur um die Unzuständigkeit des Gerichts zu behaupten. Nach sächsischem Landrecht sei Soest nur einem vom König auf sächsischem Boden abgehaltenen Gericht unterworfen. Als daraufhin Anfang 1444 vom König der Herzog Bernhard von Sachsen-Lauenburg zum Richter bestimmt wurde, wurde er von Soest ebenfalls abgelehnt. Dennoch verurteilte der Herzog im Februar 1444 Soest zur Anerkennung der Ansprüche des Erzbischofs. Da eine Bestätigung dieses Urteils durch den König Friedrich III. zu erwarten war, was dann am 04.04.1444 auch geschah, trat die Stadt in weitere Verhandlungen mit Kleve-Mark. Am 07.04.1444 vereinbarte man mit Johann von Kleve, dem ältesten Sohn des Herzogs Adolf, dass man ihm Huldigung und Treueid leisten wolle, falls man mit dem Erzbischof nicht bis zum 31.05.1444 zu einem Ausgleich kommen könne.

Damit war der Fahrplan für die nächsten Wochen vorgegeben und Soest hatte ultimativ den Erzbischof zum Einlenken aufgefordert. Auf Druck des Kölner Domkapitels kam es Ende Mai doch noch zu Verhandlungen, die aber ergebnislos endeten, zumal nun Soest einen vorbereiteten Text vorlegte, von dessen Bestätigung durch den Erzbischof die Stadt ihr Verbleiben bei Kurköln abhängig machte. Soest hatte hierin alle seine Rechte derart weitgehend formuliert, dass es einen autonomen Sonderstatus eingenommen hätte. Da diese Forderung für den Erzbischof unannehmbar war, war damit der endgültige Bruch vollzogen. Am 03.06.1444 benachrichtigte Soest den Herzog Adolf von Kleve-Mark, dass man sich mit dem Erzbischof nicht habe einigen können, am 16.06.1444 sagte der Herzog dem Erzbischof die Fehde an, ihm folgte am 19.06.1444 sein Sohn Johann, der am 22.06.1444 mit großem Gefolge in Soest einritt, dort am folgenden Tag der Stadt ihre Privilegien im sogenannten Pactum ducale feierlich bestätigte und im Gegenzug ihre Huldigung empfing. Am 25.06.1444 geschah dann die Fehdeansage gegen den Erzbischof durch die Stadt Soest.
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Johann von Kleve
 
 

Die Kriegshandlungen

 
 
 
Schon im Juli 1444 begannen die Kriegshandlungen zwischen Soest, in das Johann von Kleve-Mark eine starke Besatzung gelegt hatte, und dem Kölner Erzbischof, der den Bischof Heinrich von Münster, seinen Bruder, und den Herzog Wilhelm von Braunschweig als wichtigste Verbündete auf seiner Seite hatte. Auf Seiten des Erzbischofs stand auch die Reichsstadt Dortmund, die nur wenige Jahrzehnte zuvor von Kurköln angegriffen worden war und nur mühsam ihre Selbständigkeit hatte wahren können. Es handelte sich zunächst um kleinere Geplänkel, bei denen Vieh geraubt, die Leute des Gegners gefangen genommen und ihre Dörfer gebrandschatzt wurden. Auch Lippstadt, das sich im Pfandbesitz von Kleve-Mark befand, beteiligte sich auf Seiten Soests als dessen treuester Verbündeter an diesem Krieg der verbrannten Erde und zog gegen Salzkotten und Erwitte. Im April 1445 wurde der Kleinkrieg, der im Winter weitgehend geruht hatte, mit wachsender Erbitterung fortgesetzt. Der Erzbischof verwüstete im Bund mit den Münsterischen und den Dortmundern Sassendorf und Lohne, die Soester setzten sich in Meiningsen fest, ihre Verbündeten, die Lippstädter, besetzten Erwitte.

Während die Kampfhandlungen vor Ort weitergingen und hauptsächlich die Schädigung des Gegners, nicht seine Vernichtung, erreichen sollten, suchten die Kriegsparteien Verbündete und warben Söldner. Der Erzbischof ging ein Bündnis mit König Karl VII. von Frankreich ein, das allerdings keine direkten Auswirkungen hatte. Seine Bemühungen, die Stadt Soest und ihre Verbündeten mit kirchlichen und weltlichen Strafen, Interdikt und Acht, zu treffen, wurden von Kleve-Mark durchkreuzt, das die Gegnerschaft zwischen Erzbischof Dietrich und Papst Eugen IV. ausnutzte, um diese Maßnahmen neutralisieren zu lassen. Kleve-Mark konnte sich hierbei auf den Herzog Philipp von Burgund stützen, den Onkel des Jungherzogs Johann, der im Reich und bei der Kurie seinen ganzen Einfluss für seine Verwandten einsetzte, allerdings keine direkte militärische Unterstützung gewährte.

Die Unterstützung Kleve-Marks durch Burgund führte Herzog Wilhelm von Sachsen auf die Seite des Erzbischofs, weil der Herzog von Burgund die Ansprüche des Sachsen auf das Herzogtum Luxemburg übergangen und Luxemburg selbst in Besitz genommen hatte. Seit dem Frühling 1445 wurden in Sachsen und Böhmen Rüstungen und Werbungen für ein sächsisches Heer durchgeführt, das dem Kölner Erzbischof zu dessen Unterstützung nach Westfalen zugeführt und von dort nach Luxemburg ziehen sollte, um nun mit Hilfe des Kölners diese Herzogtum für den Sachsen zu gewinnen. Diese Aktivitäten des Erzbischofs wurden von der Gegenseite genau beobachtet und Gegenmaßnahmen ergriffen. Am 23.10.1445 verbanden sich die Städte Soest, Münster, das sich damit gegen seinen Bischof stellte, Lippstadt, Hamm, Unna und Kamen "wegen mannigfaltiger Not und Bedrängnis, die ihnen wegen Gefängnis, Raub und anderer unrechter Beschwerung drohe". Die Städte versprachen zwar, sich gegenseitig bei feindlicher Bedrängnis zu unterstützen, doch ist nur Lippstadt auch militärisch aktiv gewesen. Dennoch hat gerade die Beteiligung Münsters für eine Entlastung des feindlichen Drucks gesorgt, da auf diese Weise der Handlungsspielraum des Bischofs Heinrich von Münster wirksam eingeschränkt wurde.

Das Jahr 1446 ging erneut mit zahlreichen Geplänkeln dahin, die keine Entscheidung brachten. Erfolglos blieben Vermittlungsversuche des Pfalzgrafen bei Rhein und des Herzogs von Burgund. Da schien sich im Frühjahr 1447 das Blatt zu Gunsten des Erzbischofs zu wenden, denn Herzog Wilhelm von Sachsen führte ein etwa 12 000 Mann starkes Heer nach Westen. Dieses sächsisch-böhmische Heer überschritt am 11.06.1447 bei Holzminden die Weser und zog sengend und plündernd durch die Herrschaft Lippe, deren Herr Bernhard VII. sich mit Kleve-Mark verbündet hatte. Die Städte Herford, Paderborn, sogar Münster und Osnabrück wurden so weit eingeschüchtert, dass sie versprechen mussten, Soest künftig nicht mehr zu unterstützen.

Am 20.06.1447 langte das Heer vor Lippstadt an, das von Johann von Kleve-Mark in Erwartung des Angriffs mit Mannschaft verstärkt worden war. Die starke Befestigung und das zahlreiche Geschütz machten alle Angriffe der Belagerer zunichte. 11 Tage lag das Heer vor der Stadt, ohne einen Erfolg erringen zu können. Während dieser Zeit kam es zwischen den Böhmen und dem Erzbischof zu Streitigkeiten wegen mangelnder Verpflegung und ausbleibender Soldzahlungen, die den Erzbischof am 30.06.1447 zur Aufhebung der Belagerung und zum Weiterzug nach Soest veranlassten. War die Verteidigung Lippstadts zweifellos ein großer Erfolg für Kleve-Mark, so musste für die Fehde doch entscheidend sein, ob sich auch Soest würde halten können. Hier leitete Johann von Kleve-Mark selbst die Verteidigung. Beinahe täglich stürmten die Böhmen und Sachsen gegen die Mauern an, wurden jedoch immer wieder zurückgeschlagen. Erneut kam es im Heer der Belagerer zu Streitigkeiten um ausbleibende Lebensmittel und Soldzahlungen. Für den 19.07.1447 wurde deswegen ein letzter Versuch zur Erstürmung der Stadt vereinbart, der aber ebenfalls scheiterte. Nur zwei Tage später zog das Heer nach Osten ab. Damit hatte sich die Lage grundlegend gewandelt.

Von beiden Seiten wurden nun Friedensfühler ausgestreckt, die aber vorerst nur zu einem Waffenstillstand führten, der den Winter 1447/1448 immer wieder erneuert wurde. Währenddessen wurden unter Vermittlung des Herzogs von Burgund Verhandlungen zur Beilegung der Fehde geknüpft, die aber zunächst ohne Abschluss blieben. Erst im Winter 1448 kam es zu ernsthaften Friedensverhandlungen , die am 27.04.1449 in Maastricht mit einem vorläufigen Schiedsspruch eines päpstlichen Legaten beendet wurden. Zu einem regelrechten Friedensvertrag zwischen dem Erzbischof von Köln und Kleve-Mark ist es in der Folgezeit nicht mehr gekommen, obwohl weitere Verhandlungen geführt wurden. Der Zankapfel Soest blieb endgültig bei Kleve-Mark. Hieran konnte auch die beim Tod des Bischofs Heinrich von Münster 1450 ausbrechende münsterische Stiftsfehde nichts ändern, die die alten Gegner wieder aufeinander prallen ließ. Auch spätere Versuche Kurkölns, Soest wieder zu erlangen, blieben erfolglos.
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Soest: Die Stadtmauer am Kattenturm


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Armbrustkriegspfeile im Osthofentormuseum Soest


Die Soester Fehde / Mittelalterfestival in der Soester Altstadt, 15.-23. August 2009


Osthofentormuseum


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Die westfälischen Territorien um 1500


Virtueller Rundgang "Aldegrever und die Reformation in Soest":  Klevisches Gesamtwappen


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Karte der Grafschaft Mark 1791
 
 
Soest hat in dieser Fehde seine Unabhängigkeit bewahrt und behauptet, denn aufgrund der ihm vom Herzog von Kleve-Mark verbrieften Rechte bildete es staatsrechtlich einen besonderen Teil unter der beinahe nicht wahrnehmbaren Herrschaft des Herzogs. In der Folgezeit hat Soest auch immer wieder auf diese Sonderstellung gepocht und klargestellt, dass es mit den übrigen Ländern des Herzogs nicht in einen Topf geworfen werden könne. Der Preis für diese weitgehende Autonomie war allerdings hoch, denn die Stadt hatte sich mit der Trennung von Kurköln und damit vom Herzogtum Westfalen von ihrem natürlichen Hinterland abgeschnitten. Zwar konnte sie in beschränktem Rahmen als hansische Vorderstadt zunächst noch einen gewissen Einfluss bewahren, doch mit dem Niedergang der Hanse verlor sich auch dieser. Soest sank zu einer Landstadt herab, die auf ihr Landgebiet, die Börde, beschränkt war und mehr vom Ruhm der Vergangenheit zehrte als in der Lage war, zukunftsträchtige Initiativen zu ergreifen. Aus diesem Traum wurde die Stadt 1751/1752 gerissen, als Friedrich II. von Preußen die alte Ratsverfassung aufhob und Soest damit in seinen Staat integrierte.
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Urkunde Friedrich Wilhelms, Kurfürst von Preußen, mit der Bestätigung der Soester Stadtrechte, 1688
 
 
Literatur
 
 
Quellen
  • Joseph Hansen: Westfalen und Rheinland im 15. Jahrhundert, Bd 1: Die Soester Fehde, Leipzig 1888 (Publicationen aus den Königlich-Preußischen Staatsarchiven, Bd. 34).
  • Die Chroniken der deutschen Städte, Bd. 21: Soest, bearb. v. Joseph Hansen, Leipzig 1889 (Nachdruck Göttingen 1969).
  • Die Chroniken der deutschen Städte, Bd. 24: Soest und Duisburg, bearb. v. Theodor Ilgen, Leipzig 1895 (Nachdruck Göttingen 1969).
  • Wolf-Herbert Deus (Bearb.): Pacta ducalia, (=Soester wissenschaftliche Beiträge, Bd. 3), Soest 1951.
  • Wolf-Herbert Deus: Der Schiedsspruch von Maastricht in deutscher Sprache, in: Soester Zeitschrift 74, 1961, S. 13-27.
  • Heinz-Dieter Heimann/U. Tresp: Thüringische und böhmische Söldner in der Soester Fehde, (=Quellen und Studien zur Geschichte und Kultur Brandenburg-Preußens und des Alten Reiches), Potsdam 2002.
  • Franz Winter: Quellenchronik zur Soester Fehde, (=Veröffentlichungen des Stadtarchivs Soest, Bd. 20), Soest 1997.
 
 
Literatur
  • Heinrich Hausberg:  Die Soester Fehde, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 1, 1882, S. 180-238, 319-373.
  • Joseph Hansen: Zur Vorgeschichte der Soester Fehde, Trier 1883.
  • Wolf-Herbert Deus: Die Soester Fehde, Soest 1949 (Soester wissenschaftliche Beiträge, Bd. 2).
  • A. Korn: Beiträge zur Soester Fehde, in: Soester Zeitschrift 62, 1949, S. 9-137.
  • Georg Droege: Verfassung und Wirtschaft in Kurköln unter Dietrich von Moers (1414-1463), (=Rheinisches Archiv, Bd. 50), Bonn 1957.
  • Heinz-Dieter Heimann: Zwischen Böhmen und Burgund. Zum Ost-Westverhältnis innerhalb des Territorialsystems des Deutschen Reiches im 15. Jahrhundert (=Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte, Bd. 2), Bochum 1982.
  • Heiko Droste: Die Soester Fehdechronik und ihre Überarbeitung in der Reformation. Eine Rezeptionsgeschichte, in: Soester Zeitschrift 103, 1991, S. 39-63.
  • Wilhelm Janssen: Geschichte des Erzbistums Köln, 2. Bd. 1. Teil: Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter, Köln 1995, S. 258-277.
  • Ursula Bäumker: "... men gaff allemenne genoech ind reedliken ...“. Zur Truppenverpflegung während der Soester Fehde (1448/49), in: Nahrung und Tischkultur im Hanseraum, hg. v. Günther Wiegelmann und R.-E. Mohrmann (=Beiträge zur Volkskultur in Nordwestdeutschland, Bd. 91), Münster 1996, S. 211-241.
  • Heinz-Dieter Heimann: Die Soester Fehde. Geschichte einer erstrittenen Stadtfreiheit, Soest 2003.
  • Heinz-Dieter Heimann: Der 27. April 1449 im Gedächtnis der Stadt Soest - ein Kapitel städtischer Erinnerungskultur zwischen Mittelalter und Gegenwart, in: Soester Zeitschrift 116, 2004, S. 8-27.
 
 
 
Der Autor | Dr. Wolfgang Bockhorst, Historiker und Archivar am LWL-Archivamt für Westfalen, Münster.
E-Mail: wolfgang.bockhorst@lwl.org