EREIGNIS

JAHR1879   Suche
MONATOktober
TAG1
TITELNeue Gerichtsverfassung in der Provinz Westfalen und im Fürstentum Lippe


INFORMATIONDie im Zuge der Reichsjustizreform von 1877 erlassene neue Gerichtsverfassung tritt in Kraft.

In der preußischen Provinz Westfalen werden die bisherigen Oberlandesgerichte Münster, Arnsberg und Detmold aufgehoben und ihre Aufgaben beim Oberlandesgericht in Hamm zentralisiert. Dem Oberlandesgericht sind neun Landgerichte untergeordnet. Die bisherigen Kreisgerichte werden in Amtsgerichte umgewandelt.

Im Fürstentum Lippe hat die Reform gravierendere Auswirkungen, da die Justiz von der Staats- und Gemeindeverwaltung getrennt wird. Die verschiedenen örtlichen und überörtlichen Gerichte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten werden aufgelöst. An ihre Stelle tritt ein Landgericht in Detmold, das dem Oberlandesgericht Celle (in der preußischen Provinz Hannover) untersteht. Dem Landgericht sind Amtsgerichte nachgeordnet, welche die bis dahin von den Amtsverwaltungen wahrgenommenen Justizfunktionen übernehmen.

In Lippe wie in den anderen deutschen Bundesstaaten bleibt die Gerichtsherreneigenschaft der Landesherren unangetastet. Daher sind Begnadigungen in den Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt wird, Sache des zuständigen Fürsten.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit3.8   1850-1899
Ort1.5   Hamm, Stadt <Kreisfr. Stadt>
1.7.1   Arnsberg, Stadt
2.5.5   Detmold, Stadt
2.30.37   Westfalen, Provinz (Preußen) <1815-22.08.1946>
3   Lippe(-Detmold), Gt. / Ftm. / Freistaat / Land < - (1934)1947>
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet4.3   Rechtsprechung, Gerichte
AUFRUFE GESAMT1768
AUFRUFE IM MONAT168