Ereignisse > Ereignis des Monats April
Marcus Weidner
15. April 1768 -
"Feuer!" Die Einrichtung einer Brandversicherung im Fürstbistum Münster
Der Brand entstand am Morgen, gegen 11 Uhr. Am 10.10.1832 trocknete die Magd im Middlerschen Haus auf der Langenbrückenstraße in Lüdinghausen Flachs im Backofen - dies ging schneller als an der Luft, war aber aufgrund der damit verbundenen Gefahren streng verboten. Das Flachs entzündete sich. Möglicherweise in Panik zog sie das brennende Flachs aus dem Ofen. Auf dem Boden setzte es dort liegende, leicht brennbare Stoffe in Brand. Der Durchzug blies das Feuer an. Sekunden später stand der Raum in Flammen. Schon kurz darauf brannte das Nachbarhaus. Keine Stunde später sechzig Häuser. Die drei Spritzen der Feuerwehr mussten kapitulieren und wurden kurz darauf selbst ein Raub der Flammen. Dann brannte das Rathaus mit dem Stadt- und Landgericht ab, das dort untergebracht war, damit auch alle Prozessakten. Erst durch das Eingreifen des Freiherrn von Romberg, der mit Hilfskräften und Spritzen herbeigeeilt war, konnte der nördliche Teil der Stadt gerettet werden. Menschenleben musste die Stadt zum Glück nicht beklagen, aber von rund 280 Häusern brannten 154 (122 Hausnummern) nieder, betroffen waren rund 190 Familien. Es war der sechste und letzte große Stadtbrand Lüdinghausens vor dem Zweiten Weltkrieg - nach den bekannten Stadtbränden von 1448, 1568, 1594, 1619 und 1692. Wie Hochwassermeldungen ritzte man sie zum Gedächtnis in eine Säule der St. Felizitas-Kirche ein. Es gibt wohl kein Dorf, keine Stadt, die nicht einmal in ihrer Geschichte ein oder mehrere Brände erlebt haben. Eine finanzielle Absicherung für diese elementaren Ereignisse gab es nicht.
Inschrift zur Erinnerung an die Stadtbrände in Lüdinghausen in einer Säule in der St. Felizitas-Kirche, Ausschnitt: Stadtbrand von 1832
- Viele Quellen, die im Text erwähnt werden, finden Sie am Schluss des Artikels.
Der Brand als Lebensrisiko
Großflächige Brände in Dörfern und Städten Westfalens waren - sieht man einmal vom Bombenkrieg des Zweiten Weltkriegs ab - noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erleb- und erfahrbare Katastrophen, kurz: mögliche Lebensrisiken ihrer Einwohner, die von jetzt auf gleich das Leben der Menschen verändern konnten. Zwischen 1837 und 1852 gab es in Westfalen 71 Ortsbrände. Auch danach verebbte die Gefahr nicht: Am 04.08.1857 zerstörte eine Brandkatastrophe in Vreden rund 80 Prozent des Orts und warf ihn in seiner wirtschaftlichen Entwicklung zurück. Nur wenige Tage später, am 31.08.1857, zerstörte eine Brandkatastrophe in Olfen 142 Häuser und damit rund 80 Prozent der Immobilien der Stadt. Und am 13.10.1863 vernichtete ein verheerender Stadtbrand rund 90 Prozent der Bausubstanz von Ahaus. Besonders hart traf es den kleinen Ort Hirschberg, der 1778 und 1788 abbrannte - viele Hausinschriften zeugen noch heute von der doppelten Katastrophe.
Nur einige Beispiele von Bränden, die mitunter eine tiefe Zäsur im sozialen und wirtschaftlichen Leben einer dörflichen oder städtischen Gemeinschaft darstellten. Je nach topografischen und klimatischen Verhältnissen gab es weitere elementare Schadensereignisse: Hungersnöte, Umweltereignisse wie Unwetter, Sturmfluten, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Seuchen, die ebenso zum Verlust von Menschenleben und der Existenzgrundlagen wie Arbeit, Nahrung und Wohnung führen konnten. Um sich vor diesen als Zeichen und Strafe Gottes verstandenen Katastrophen zu schützen, wurden regelmäßig - in Münster bis heute - (Brand-)Prozessionen veranstaltet.
Nur einige Beispiele von Bränden, die mitunter eine tiefe Zäsur im sozialen und wirtschaftlichen Leben einer dörflichen oder städtischen Gemeinschaft darstellten. Je nach topografischen und klimatischen Verhältnissen gab es weitere elementare Schadensereignisse: Hungersnöte, Umweltereignisse wie Unwetter, Sturmfluten, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Seuchen, die ebenso zum Verlust von Menschenleben und der Existenzgrundlagen wie Arbeit, Nahrung und Wohnung führen konnten. Um sich vor diesen als Zeichen und Strafe Gottes verstandenen Katastrophen zu schützen, wurden regelmäßig - in Münster bis heute - (Brand-)Prozessionen veranstaltet.
Brandmauer zwischen zwei Häusern am Soester Petrikirchhof
Tafel zur Erinnerung an den Laerer Stadtbrand von 1599, dem 80 Häuser zum Opfer fielen, in der St. Bartholomäus-Kirche, um 1953
Brand und Feuer
Ein Brand ist eine chemischen Reaktion, in deren Verlauf unkontrollierte Verbrennungen stattfinden, die Sach-, Personen- und Umweltschäden hervorrufen. Im Unterschied zum sog. Zweck- oder Nutzfeuer sind Ausbruch und Folgen des Schadenfeuers zumeist ungewollt. Seine Ursachen sind vielfältig: ein unsachgemäßer Umgang bzw. Kontrollverlust über Nutzfeuer (z. B. Feuerstellen in Haushaltungen und Betrieben, Rauchen, Kerzen, Selbstentzündung), ein ungenügender Feuerschutz und schlechte Bausubstanz (z. B. Kaminbrände) oder Umwelt- und Wettereinflüsse (z. B. Blitzeinschläge, extreme Trockenheit). Zu den gewollten Bränden zählen v. a. die Brandstiftung (z. B. als Versicherungsbetrug, zum Vertuschen einer Straftat, aus Rache) oder das Legen von Bränden während militärischer Auseinandersetzungen (z. B. durch die Beschießung einer Stadt) - letzteres doppelt verheerend, da die zusätzliche Bedrohung durch den Feind ein geordnetes Löschen und Hilfsmaßnahmen von außen erschwerte.
Dass Brände innerhalb von Ortschaften derart verheerende Auswirkungen hatten, dafür gab es verschiedene Ursachen.
Dass Brände innerhalb von Ortschaften derart verheerende Auswirkungen hatten, dafür gab es verschiedene Ursachen.
- Dies lag zum einen an der hohen Bevölkerungsdichte. Die umwehrten Dörfer und Städte boten nur eine begrenzte Siedlungsfläche, was die Bewohner durch eine enge Bebauung mit schmalen Straßen auszugleichen suchten.
- Dass sich die Flammen schnell ausbreiten und damit ihre Zerstörungskraft erhöhen konnten, lag zum anderen auch an der schlechten bzw. aus der Sicht der Brandprävention problematischen Bauqualität und Verteilung der Häuser. Steinhäuser konnte sich nur eine wohlhabende Minderheit in repräsentativen Lagen leisten, leicht brennbare Fachwerkhäuser bildeten nicht nur in Westfalen die dominierende Bauform - Holz war billig, leicht verfügbar und gut zu bearbeiten. Überkragende Giebel und strohgedeckte Dächer boten dem Feuer gute Nahrung und Ausbreitungsmöglichkeiten. Wenigstens die Strohdeckung der Häuser wurde im 17. Jh. mehr und mehr zugunsten der Ziegel verboten, während das Verbot der Abdichtung dieser Ziegel mit Stroh (sog. Strohdocken) erst im späten 18. Jh. untersagt worden ist.
- Zum dritten stellte die je nach Siedlungstyp unterschiedliche Zusammensetzung von Haushaltungen, Warenlagern, Handwerksbetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen ein gefährliches Neben- und Ineinander verschiedener Brandgefahren und -güter dar. Die Nutzung offenen Feuers war ständiger Alltag, lebensnotwendig zum Heizen, Kochen und Beleuchten, wirtschaftlich notwendig für die Handwerksbetriebe. Da das Anzünden nicht immer einfach war, versuchte man zumindest die Glut für den nächsten Tag zu bewahren, oder man holte sich das Feuer beim Nachbarn - mit allen sich daraus ergebenden Gefahren. Brach angesichts dieses ständigen und allgegenwärtigen Gebrauchs der Flamme irgendwo ein Brand aus, fand dieser in den zahlreichen Lagern, insbesondere der landwirtschaftlichen Vorräte an Kornfrüchten, Stroh und Heu, reiche Nahrung. Es nimmt nicht wunder, dass alle bekannten Stadtbrände Lüdinghausens zwischen August und Dezember stattfanden, als die Scheunen prall gefüllt waren.
- Schließlich waren Obrigkeit und Einwohner kaum in der Lage, großflächige Brände effektiv zu bekämpfen. Feuerhaken, Feuerleitern, lederne Brandeimer, Notpumpen und -brunnen sowie die erst seit dem 17. Jh. wirklich brauchbaren Spritzen, die indes mit Eimern befüllt werden mussten und keine große Leistung hatten, konnten auch ohne eine speziell geschulte Berufsfeuerwehr, die erst Mitte des 19. Jahrhunderts aufkam, meist wenig ausrichten, wenn das Feuer eine bestimmte Größe erreicht hatte. Vorbeugender Brandschutz war zwar schon seit dem Mittelalter Thema und fand in der Frühen Neuzeit Eingang in die Polizei- oder speziellen Brandordnungen, in denen z. B. jährliche Visitationen der Feuerstellen und Schornsteine verpflichtend geregelt wurden oder der Umgang mit Feuer und leicht entzündlichen Stoffen wie z. B. Flachs. Auch die Aufrechterhaltung der Ordnung und das Vorgehen beim Brandlöschen wurden geregelt. So einfach diese auch anfänglich ausgestaltet sein mochte, die großen Probleme - Enge, Bauqualität und Mischung der Raumnutzung - konnten auch sie nicht grundlegend lösen.
Nach dem Brand
Je nach Schadensgrad stellten Stadtbrände eine Zäsur in der Stadtentwicklung dar. Ganze Areale waren auch Jahre nach einem Brand noch nicht wieder aufgebaut, da bis zur Einrichtung von Brandversicherungen das Kapital gefehlt hatte, viele Betriebe lagen brach. Andererseits gab ein Brand auch modernisierende Impulse. Belecke, im Sauerland gelegen, brannte 1805 ab und wurde nach Anweisung der damaligen hessischen Regierung mit breiten Straßen angelegt, die sich rechtwinklig kreuzten. Der Wiederaufbau Olfens nach dem verheerenden Brand von 1853 wurde als Chance begriffen, durch die Anlage befestigter Straßen, neuer Wirtschaftswege und Brücken eine stadtplanerische Neugestaltung vorzunehmen. Allerdings zog sich die Wiederaufbauplanung hin, obwohl 1855 für ganz Preußen eine Verordnung erlassen worden war, welche die nach Stadtbränden und beim Wiederaufbau zu ergreifenden Maßnahmen und Verfahrensschritte regelte. Schließlich musste mit staatlichen Zwangsmaßnahmen der eigenmächtige Wiederaufbau einiger Häuser gestoppt werden, um die angelaufenen Neuparzellierungsarbeiten, die generell auf den Widerstand der Bürger stießen, nicht hinfällig werden zu lassen. Und in Ahaus wurde 1863 beim Wiederaufbau im Zusammenhang mit der Neuparzellierung des alten Siedlungskerns die Erweiterung der Stadt durch beidseitige Bebauung entlang der zu Chausseen ausgebauten Ausfallstraßen in Angriff genommen. Im Gegensatz zur ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als mehrheitlich die ärmere Bevölkerung aus dem Stadtkern in Erweiterungsflächen gedrängt wurde, entwickelten sich im 19. Jahrhundert die Flächen entlang der Chausseen zu bevorzugten Standorten des gehobenen Bürgertums.
Nach den Löscharbeiten rief der Stadtbrand zunächst einmal Obrigkeit und Bewohner auf den Plan, um die Abgebrannten mit dem Notwendigsten - Nahrungsmittel, Kleidung und Obdach - zu versorgen. Spenden kamen v. a. aus der Nachbarschaft und Verwandtschaft, aber auch von außerhalb, insbesondere von Klöstern, Adligen oder Nachbarstädten. Doch je stärker die Stadt betroffen war, desto weniger Spender waren verfügbar. Die Hilfsmöglichkeiten etwa der Obrigkeit oder der Stadt waren begrenzt, Steuererleichterungen waren als Gnadenakt möglich. Bei großen Bränden war es nicht unüblich, lizenzierte Spendensammler übers Land zu schicken - ins In- und "Ausland“ -, versehen mit einem Empfehlungsschreiben, den sog. "Brandbriefen“ hochgestellter Personen oder einflussreicher Institutionen, um den Sammlern Glaubwürdigkeit und Nachdruck zu verleihen. Nach der Katastrophe von 1832 traten auch kulturelle Einrichtungen in den Dienst der guten Sache, etwa das münstersche Schauspielhaus, das eine Benefizveranstaltung gab. Daneben bildeten sich Unterstützungskommissionen, die die Hilfe organisierten und die nötige Medienarbeit leisteten. Zentrales Problem jedoch blieb die Unterbringung der Abgebrannten, insbesondere dann, wenn die ganze Stadt in Schutt und Asche lag. Händler aus Recklinghausen, die 1619 durch Zufall in das abgebrannte Lüdinghausen gekommen waren, fanden die armen Lüdinghauser "mit ihren Kinderchen unter blauem Himmel hinter Zäunen und Hecken“ wieder. Privatquartiere, Scheunen und selbst Kirchen boten nur ein erstes Obdach. Da die Lüdinghauser Brände in der kritischen Zeit - von Spätsommer bis Winter - ausgebrochen waren, war der Wiederaufbau ein Wettlauf mit der Zeit, denn der Winter stand vor der Tür. Und mit den Scheunen war zumeist auch die Futter- bzw. Nahrungsmitteln und das Saatgut des nächsten Jahres verloren.
Trotz allem nachbarschaftlichen und gemeinschaftlichen Engagement: der Wiederaufbau der Wohnungen und Arbeitsstätten war mit Eigenmitteln oder den geringen, rein karitativ verstandenen Zuwendungen insbesondere für ärmere Schichten nur schwer zu schaffen. Verarmung, Hunger, Rückgang von Konsum und Produktion sowie Steuerausfälle waren vorprogrammiert, denn eine wirksame finanzielle Absicherung gab es bis weit in das 18. Jahrhundert hinein nicht.
Nach den Löscharbeiten rief der Stadtbrand zunächst einmal Obrigkeit und Bewohner auf den Plan, um die Abgebrannten mit dem Notwendigsten - Nahrungsmittel, Kleidung und Obdach - zu versorgen. Spenden kamen v. a. aus der Nachbarschaft und Verwandtschaft, aber auch von außerhalb, insbesondere von Klöstern, Adligen oder Nachbarstädten. Doch je stärker die Stadt betroffen war, desto weniger Spender waren verfügbar. Die Hilfsmöglichkeiten etwa der Obrigkeit oder der Stadt waren begrenzt, Steuererleichterungen waren als Gnadenakt möglich. Bei großen Bränden war es nicht unüblich, lizenzierte Spendensammler übers Land zu schicken - ins In- und "Ausland“ -, versehen mit einem Empfehlungsschreiben, den sog. "Brandbriefen“ hochgestellter Personen oder einflussreicher Institutionen, um den Sammlern Glaubwürdigkeit und Nachdruck zu verleihen. Nach der Katastrophe von 1832 traten auch kulturelle Einrichtungen in den Dienst der guten Sache, etwa das münstersche Schauspielhaus, das eine Benefizveranstaltung gab. Daneben bildeten sich Unterstützungskommissionen, die die Hilfe organisierten und die nötige Medienarbeit leisteten. Zentrales Problem jedoch blieb die Unterbringung der Abgebrannten, insbesondere dann, wenn die ganze Stadt in Schutt und Asche lag. Händler aus Recklinghausen, die 1619 durch Zufall in das abgebrannte Lüdinghausen gekommen waren, fanden die armen Lüdinghauser "mit ihren Kinderchen unter blauem Himmel hinter Zäunen und Hecken“ wieder. Privatquartiere, Scheunen und selbst Kirchen boten nur ein erstes Obdach. Da die Lüdinghauser Brände in der kritischen Zeit - von Spätsommer bis Winter - ausgebrochen waren, war der Wiederaufbau ein Wettlauf mit der Zeit, denn der Winter stand vor der Tür. Und mit den Scheunen war zumeist auch die Futter- bzw. Nahrungsmitteln und das Saatgut des nächsten Jahres verloren.
Trotz allem nachbarschaftlichen und gemeinschaftlichen Engagement: der Wiederaufbau der Wohnungen und Arbeitsstätten war mit Eigenmitteln oder den geringen, rein karitativ verstandenen Zuwendungen insbesondere für ärmere Schichten nur schwer zu schaffen. Verarmung, Hunger, Rückgang von Konsum und Produktion sowie Steuerausfälle waren vorprogrammiert, denn eine wirksame finanzielle Absicherung gab es bis weit in das 18. Jahrhundert hinein nicht.
Brandkollektenbücher der Stadt Rheine, 1647
Brand der Landesversicherungsanstalt Westfalen am Bispinghof 3 in Münster, 31.12.1908
Brennende Häuser am Alten Steinweg in Münster nach einem Bombenangriff, um 1943
Hinweisschild "Feuermeldestelle" mit Versicherungszeichen der "Provinzial-Feuersozietät" an einem Haus in Müllingsen, Stadt Soest
Treppe zum Seiteneingang des Warburger Rathauses mit "Feuermeldestelle", um 1930
Die "Brand-Versicherungs-Gesellschaft“
In der Wohlfahrtspolitik war das Interesse der Landesherren am wirtschaftlichen Wohlstand der Untertanen untrennbar mit dem steuerlichen Nutzen des Staates verknüpft. Vor allem nach dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763) wurden etwa im Fürstbistum Münster in Verbindung mit dem notwendigen Wiederaufbau weitreichende Reformmaßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen auf den Weg gebracht.
Franz von Fürstenberg (1729-1810) war als Minister 1762 angetreten, das von den Besatzungstruppen ruinierte und hoch verschuldete Hochstift zu sanieren. Seine aufgeklärte Wohlfahrtspolitik schlug sich v. a. in einer ausgeprägten Wirtschaftsförderung im Sinne von Kameralismus und Merkantilismus nieder, der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, Einfuhrbeschränkungen zur Förderung des einheimischen Gewerbes, Privilegien für einzelne Wirtschaftszweige, Förderung des zünftigen Handwerks bei gleichzeitiger Zulassung von Freimeistern außerhalb der Zünfte oder die Abschaffung von etwa 20 kirchlichen Feiertagen. Daneben betrieb Fürstenberg die Verbesserung der Landwirtschaft, die Aufforstung von Heideflächen, die Förderung von Neuansiedlungen in Heiden und Mooren sowie von Markenteilungen zur Deckung von Kirchspielsschulden (1763) und zur Dotierung der Dorfschullehrer (1768). Um die Rechtssicherheit für die bäuerliche Bevölkerung zu erhöhen, initiierte Fürstenberg die "Eigentumsordnung“ (1770). Wenngleich auch die Wirtschaftskraft stieg, so vergrößerte sich der ökonomische Rückstand etwa im Vergleich mit Preußen weiter. Und: nicht wenige Reformen, etwa die des Armenwesens, wurden nicht umgesetzt.
Was die Modernisierung der "Katastrophenabwicklung“ anging - die Absicherung elementarer Lebensrisiken -, so haben offenbar die erheblichen Kriegszerstörungen bei der Beschießung Münsters 1759, dort, wo die kirchlichen und adligen Eliten ihre repräsentativen Stadtsitze hatten, als Katalysator gewirkt. Auf Initiative des Ministers wurde nach zweijährigen Verhandlungen von den Landständen des Fürstbistums, die aus dem Domkapitel, der Ritterschaft und einzelnen Städten bestanden, das Projekt einer "Brand-Versicherungs-Gesellschaft" vorgelegt (15.04.1768) und per Edikt durch den Landesherrn, Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels (reg. 1762-1784), am 15.04.1768 in Kraft gesetzt.
Die Idee war nicht neu. Unmittelbarer Auslöser und Vorbild war die "Hildesheimer Brandassecuration“, die am 12.12.1765 ins Leben gerufen worden war. Vorläufer hatte es bereits im 17. Jh. mit der Hamburger-General-Feuerkasse gegeben (1676), der ab 1718 die preußischen Territorien folgten (1718 Berliner Brandsozietät, 1722 Sozietät für die Städte des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark, 1723 für jene des Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg, 1767 die ländlichen Gebiete der Grafschaft Mark); 1752 hatte auch die Grafschaft Lippe eine "Brand-Assecurations-Ordnung“ erhalten. Auf die münstersche Assekuranz folgten schon bald eine Versicherung im Fürstbistum Paderborn (1769), im Herzogtum Westfalen (1778), im Kurfürstentum Köln (1778) und im Vest Recklinghausen (1781).
Franz von Fürstenberg (1729-1810) war als Minister 1762 angetreten, das von den Besatzungstruppen ruinierte und hoch verschuldete Hochstift zu sanieren. Seine aufgeklärte Wohlfahrtspolitik schlug sich v. a. in einer ausgeprägten Wirtschaftsförderung im Sinne von Kameralismus und Merkantilismus nieder, der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, Einfuhrbeschränkungen zur Förderung des einheimischen Gewerbes, Privilegien für einzelne Wirtschaftszweige, Förderung des zünftigen Handwerks bei gleichzeitiger Zulassung von Freimeistern außerhalb der Zünfte oder die Abschaffung von etwa 20 kirchlichen Feiertagen. Daneben betrieb Fürstenberg die Verbesserung der Landwirtschaft, die Aufforstung von Heideflächen, die Förderung von Neuansiedlungen in Heiden und Mooren sowie von Markenteilungen zur Deckung von Kirchspielsschulden (1763) und zur Dotierung der Dorfschullehrer (1768). Um die Rechtssicherheit für die bäuerliche Bevölkerung zu erhöhen, initiierte Fürstenberg die "Eigentumsordnung“ (1770). Wenngleich auch die Wirtschaftskraft stieg, so vergrößerte sich der ökonomische Rückstand etwa im Vergleich mit Preußen weiter. Und: nicht wenige Reformen, etwa die des Armenwesens, wurden nicht umgesetzt.
Was die Modernisierung der "Katastrophenabwicklung“ anging - die Absicherung elementarer Lebensrisiken -, so haben offenbar die erheblichen Kriegszerstörungen bei der Beschießung Münsters 1759, dort, wo die kirchlichen und adligen Eliten ihre repräsentativen Stadtsitze hatten, als Katalysator gewirkt. Auf Initiative des Ministers wurde nach zweijährigen Verhandlungen von den Landständen des Fürstbistums, die aus dem Domkapitel, der Ritterschaft und einzelnen Städten bestanden, das Projekt einer "Brand-Versicherungs-Gesellschaft" vorgelegt (15.04.1768) und per Edikt durch den Landesherrn, Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels (reg. 1762-1784), am 15.04.1768 in Kraft gesetzt.
Die Idee war nicht neu. Unmittelbarer Auslöser und Vorbild war die "Hildesheimer Brandassecuration“, die am 12.12.1765 ins Leben gerufen worden war. Vorläufer hatte es bereits im 17. Jh. mit der Hamburger-General-Feuerkasse gegeben (1676), der ab 1718 die preußischen Territorien folgten (1718 Berliner Brandsozietät, 1722 Sozietät für die Städte des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark, 1723 für jene des Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg, 1767 die ländlichen Gebiete der Grafschaft Mark); 1752 hatte auch die Grafschaft Lippe eine "Brand-Assecurations-Ordnung“ erhalten. Auf die münstersche Assekuranz folgten schon bald eine Versicherung im Fürstbistum Paderborn (1769), im Herzogtum Westfalen (1778), im Kurfürstentum Köln (1778) und im Vest Recklinghausen (1781).
Fürstbistum Münster: "Edict über die Errichtung einer Brandversicherungs- gesellschaft", 15.04.1768
Franz von Fürstenberg (1729-1810)
Franz von Fürstenberg (1729-1810)
In der Präambel der Münsteraner Versicherung heißt es, die "Brand-Versicherungs-Gesellschaft“ solle gegründet werden
Ziel dieser für das nicht-preußische Westfalen neuen Versicherungsform einer Brandassekuranz war, dass eine Personengruppe (Immobilieneigentümer), die von ein und derselben Gefahr (Brand) bedroht wurde, das finanzielle Risiko (Verlust des Hauses) des Gefahreneintritts auf eine Versicherung übertragen konnte. Diese zog vom Versicherungsnehmer ("Societäts-Genosse“) nach einem bestimmten Modus die am Gebäudewert ausgerichtete Versicherungsprämie ein und hatte den geschädigten Immobilieneigentümern entsprechend des taxierten Gebäudewerts einen Schadenausgleich auszuzahlen. Mit diesem Geld sollten die "Abgebrannten“ ihre Häuser wieder aufbauen. Durch die Einbringung des Risikos in ein Kollektiv (kollektive Risikoübernahme) reduzierte die Versicherung nicht nur das Risiko des Einzelnen und ermöglichte damit den Wiederaufbau eines zerstörten Hauses bzw. die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit, sondern sie schonte damit zugleich die Landes- und Stadtkassen. Der Schadenausgleich sollte das Brachliegen großer innerstädtischer Flächen verkürzen und damit zugleich Steuer- und Produktionsausfälle, zudem waren den in Not geratenen Brandopfern zuvor traditionell Steuernachlässe gewährt worden, die sich insbesondere bei großflächigen Katastrophen im Haushalt bemerkbar machten. Der Untertan sollte seinem Staat schon bald wieder nützlich sein.
Zur "Einrichtung und Vollziehung“ wurde im Fürstbistum Münster eine eigene Brandversicherungskommission gegründet, die sich aus fürstlichen Kommissaren und landständischen Deputierten zusammensetzte. Damit war das dualistische Prinzip von Landesherr und Landständen, das als Ordnungs- und Sicherungsprinzip Kennzeichen des frühneuzeitlichen Territoriums war, auch auf diesen Bereich übertragen worden und der Landesherr in seiner Verfügungsgewalt eingeschränkt. Organisatorisch war die Kommission dem Geheimen Rat, dem nahen Regierungskollegium des Fürsten, zugeordnet. Die zentralen Rechnungsfragen liefen bei einem sog. Actuarius zusammen, der eigens für die neue Versicherung eingestellt wurde. Er war im übrigen der einzige Beamte, der ausschließlich für die Assekuranz tätig war. Die einzelnen Bürokratien von Landesherr, Dörfern und Städten waren in Verwaltungstätigkeit der Versicherung einbezogen und erledigten die Aufgaben unentgeltlich mit.
zu Milderung deren durch Feurs-Brünste in Schaden gesetzten und oftmahlen völlig zu Grund gerichteten Unterthanen, zu Abhelffung deren aus solchen Brand-Schaden oft entstehenden Verwüstungen, mithin zum allgemeinen Besten und eines jeden Privat-Sicherheit nach dem löblichen Beyspiele verschiedener benachbahrten Landen.
Ziel dieser für das nicht-preußische Westfalen neuen Versicherungsform einer Brandassekuranz war, dass eine Personengruppe (Immobilieneigentümer), die von ein und derselben Gefahr (Brand) bedroht wurde, das finanzielle Risiko (Verlust des Hauses) des Gefahreneintritts auf eine Versicherung übertragen konnte. Diese zog vom Versicherungsnehmer ("Societäts-Genosse“) nach einem bestimmten Modus die am Gebäudewert ausgerichtete Versicherungsprämie ein und hatte den geschädigten Immobilieneigentümern entsprechend des taxierten Gebäudewerts einen Schadenausgleich auszuzahlen. Mit diesem Geld sollten die "Abgebrannten“ ihre Häuser wieder aufbauen. Durch die Einbringung des Risikos in ein Kollektiv (kollektive Risikoübernahme) reduzierte die Versicherung nicht nur das Risiko des Einzelnen und ermöglichte damit den Wiederaufbau eines zerstörten Hauses bzw. die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit, sondern sie schonte damit zugleich die Landes- und Stadtkassen. Der Schadenausgleich sollte das Brachliegen großer innerstädtischer Flächen verkürzen und damit zugleich Steuer- und Produktionsausfälle, zudem waren den in Not geratenen Brandopfern zuvor traditionell Steuernachlässe gewährt worden, die sich insbesondere bei großflächigen Katastrophen im Haushalt bemerkbar machten. Der Untertan sollte seinem Staat schon bald wieder nützlich sein.
Zur "Einrichtung und Vollziehung“ wurde im Fürstbistum Münster eine eigene Brandversicherungskommission gegründet, die sich aus fürstlichen Kommissaren und landständischen Deputierten zusammensetzte. Damit war das dualistische Prinzip von Landesherr und Landständen, das als Ordnungs- und Sicherungsprinzip Kennzeichen des frühneuzeitlichen Territoriums war, auch auf diesen Bereich übertragen worden und der Landesherr in seiner Verfügungsgewalt eingeschränkt. Organisatorisch war die Kommission dem Geheimen Rat, dem nahen Regierungskollegium des Fürsten, zugeordnet. Die zentralen Rechnungsfragen liefen bei einem sog. Actuarius zusammen, der eigens für die neue Versicherung eingestellt wurde. Er war im übrigen der einzige Beamte, der ausschließlich für die Assekuranz tätig war. Die einzelnen Bürokratien von Landesherr, Dörfern und Städten waren in Verwaltungstätigkeit der Versicherung einbezogen und erledigten die Aufgaben unentgeltlich mit.
Die Versicherung ersetzte im Schadenfall den tatsächlichen Wert der Häuser, nicht jedoch die Mobilien, also die beweglichen Güter wie z. B. Einrichtungsgegenstände, Waren oder Arbeitsgeräte. Da Grundkataster nicht vorhanden waren, musste als vorbereitender Schritt zunächst eine Bestandserhebung der infrage kommenden Gebäude durchgeführt werden. Bei dieser "General-Häuser-Aufschreibung“ wurden alle Häuser von einer Kommission aufgesucht, durchnummeriert, in ein Kataster eingeschrieben und die Brandkatasternummer mit weißer Farbe über die Tür des Hauptzugangs gemalt. Aufgenommen wurden – zumindest teilweise - auch wüste Hausplätze, also Ruinen oder unbebaute Hausgrundstücke, um nach einer etwaigen Bebauung die Reihenfolge der Nummerierung nicht zu durchbrechen. Während dieses Umgangs wurden auch verschiedene "Datenbestände“ miteinander verknüpft. Notiert wurden Name der Eigentümer, der Mieter, die Höhe der Monatsschatzung und die Anzahl der Nebengebäude. Dieses Protokoll wurde an die vereidigten Aestimatoren weitergereicht, die zusammen mit Handwerkern u. a. das Haus aufmaßen und den Wert der Immobilie ermitteln sollten. Auf dieser Basis wurde schließlich das Generalkataster und daraus von der Brandversicherungskommission das Hauptkataster erstellt, das für die Beitragsermittlung und Schadensabwicklung notwendige Brandversicherungskataster. Im Jahre 1771 betrug der Gesamtwert aller Gebäude 6.835.790 Reichstaler, 1800 waren es bereits 19.590.595 Reichstaler.
Diese "Aufschreibung“ hatte auch einen ungeahnten, modernisierenden Effekt, weil nun jedes Haus eindeutig identifizierbar war. Zu dieser Zeit gab es zwar Straßennamen, aber keine Straßennummern, sodass bei mehr oder minder eindeutigen Hausnennungen neben der Straße immer auch die Nachbarn zur linken und zur rechten Seite angegeben werden mussten. Zudem wurden etwa die Steuererhebungen in der Stadt Münster nach einem sehr traditionellen 'System’, dem Umgang, z. T. springend von Straßenseite zu Straßenseite, durchgeführt, was für nicht wenig Konfusion sorgen konnte und die heutige Rekonstruktion erschwert. Wenngleich eine vollständige Durchnummerierung der Häuser im Rahmen der Brandversicherung das schnelle Auffinden ohne Karte nicht wirklich erleichterte - in Münster wurden deshalb 1784 die Stadtviertelnummern (Leischafts-Nummern) eingeführt, erst 1875 die heutigen Straßennummern - so war die Brandkatasternummerierung doch in anderen Verwaltungsfällen durchaus hilfreich. Für die Geschichtswissenschaft stellen sie heute eine unverzichtbare, leider aber nicht vollständig überlieferte Quelle dar. Hierüber und in Verbindung mit anderen Datenbeständen sind wir in der Lage, z. B. Sozialprofile von Straßen und Vierteln oder Eigentumsverhältnisse zu rekonstruieren sowie Personennamen zu recherchieren.
Diese "Aufschreibung“ hatte auch einen ungeahnten, modernisierenden Effekt, weil nun jedes Haus eindeutig identifizierbar war. Zu dieser Zeit gab es zwar Straßennamen, aber keine Straßennummern, sodass bei mehr oder minder eindeutigen Hausnennungen neben der Straße immer auch die Nachbarn zur linken und zur rechten Seite angegeben werden mussten. Zudem wurden etwa die Steuererhebungen in der Stadt Münster nach einem sehr traditionellen 'System’, dem Umgang, z. T. springend von Straßenseite zu Straßenseite, durchgeführt, was für nicht wenig Konfusion sorgen konnte und die heutige Rekonstruktion erschwert. Wenngleich eine vollständige Durchnummerierung der Häuser im Rahmen der Brandversicherung das schnelle Auffinden ohne Karte nicht wirklich erleichterte - in Münster wurden deshalb 1784 die Stadtviertelnummern (Leischafts-Nummern) eingeführt, erst 1875 die heutigen Straßennummern - so war die Brandkatasternummerierung doch in anderen Verwaltungsfällen durchaus hilfreich. Für die Geschichtswissenschaft stellen sie heute eine unverzichtbare, leider aber nicht vollständig überlieferte Quelle dar. Hierüber und in Verbindung mit anderen Datenbeständen sind wir in der Lage, z. B. Sozialprofile von Straßen und Vierteln oder Eigentumsverhältnisse zu rekonstruieren sowie Personennamen zu recherchieren.
Um eine ausreichende finanzielle Basis für mögliche Schadenfälle zu schaffen, wurde die Form einer obligatorischen staatlichen Monopolversicherung gewählt. Doch nicht alle Hauseigentümer hatten ihre Immobilien bei der Assekuranz versichern zu lassen, denn in der frühneuzeitlichen Gesellschaft bestanden vielfältige Sonderrechte z. B. für Geistliche, Adlige oder Verwaltungsbeamte, die einen umfassenden Zugriff auf diese Personen verhinderten. So war es etwa der Stadt Münster nur in besonderen Fällen möglich, ein innerhalb ihrer Mauern wohnendes Mitglied der münsterschen Ritterschaft mit Abgaben zu belegen oder vor ihr Gericht zu ziehen. Doch angesichts der Tatsache, dass seit 1700 immer mehr Adlige zumindest zeitweise in der "Haupt- und Residenzstadt“ wohnten und sich mit ihren Stadthöfen ebenso repräsentative wie kostspielige Statussymbole setzen, bröckelte der anfängliche Widerstand. Selbst das Domkapitel versicherte seine Gebäude bei der Assekuranz. Bis 1771, dem Erhebungsjahr der ersten Brandgeldkollekte, waren fast alle Immobilieneigentümer der Stadt der neuen Versicherung beigetreten - in Münster fehlte nur die Bispinghof-Immunität. Allerdings waren den Adligen, wie auch anderen Befreiten Sonderrechte eingeräumt worden, etwa in Münster die Einzahlung der Beiträge nicht direkt an die für die Erhebung zuständigen Rezeptoren, sondern beim Rechnungsbeamten der Versicherung. Ein weiteres Vorrecht bestand darin, das Immobilieneigentum nicht von den vorgesehenen Sachverständigen, sondern selbstständig taxieren zu können, was - trotz Androhung von Überprüfungen in Verdachtsfällen - in Einzelfällen dazu missbraucht wurde, einen überhöhten Immobilienwert zu melden.
Die Besonderheit der Versicherung bestand darin, dass keine eigene Versicherungskasse eingerichtet wurde, sondern der Schadenausgleich bis zur Höhe von 3.000 Reichstalern aus der Kasse der Landschaftspfennigkammer, die von den Ständen mitverwaltet wurde und in die allgemeine Steuereinnahmen flossen, vorfinanziert wurde. Ab einer gewissen Höhe wurde per Edikt eine sog. Brandkollekte ausgeschrieben und entsprechend des taxierten Gebäudewerts von allen Versicherungsnehmern Beiträge eingezogen. Bis zur Auflösung der Versicherung 1804 wurden insgesamt 22 Sammlungen durchgeführt. Durch schlanke Verwaltungsstrukturen und unregelmäßige Kollekten konnten die Prämien zwar relativ klein gehalten werden, häuften sich jedoch Brandfälle, konnten die Kollekten erheblich steigen. Im Schadenfall wurden nach einem bestimmten Modus Gelder ausgezahlt, die für den Wiederaufbau des Hauses verwendet werden mussten: Ein Drittel der Summe wurde nach Vorlage des Schadensprotokolls gezahlt, ein Drittel nach Beginn des Baus bzw. der Ausbesserung und das letzte Drittel nach Fertigstellung des Hauses. Erstattet wurde aber nur der Anteil des Schadens gemessen am Gesamtwert.
Die Besonderheit der Versicherung bestand darin, dass keine eigene Versicherungskasse eingerichtet wurde, sondern der Schadenausgleich bis zur Höhe von 3.000 Reichstalern aus der Kasse der Landschaftspfennigkammer, die von den Ständen mitverwaltet wurde und in die allgemeine Steuereinnahmen flossen, vorfinanziert wurde. Ab einer gewissen Höhe wurde per Edikt eine sog. Brandkollekte ausgeschrieben und entsprechend des taxierten Gebäudewerts von allen Versicherungsnehmern Beiträge eingezogen. Bis zur Auflösung der Versicherung 1804 wurden insgesamt 22 Sammlungen durchgeführt. Durch schlanke Verwaltungsstrukturen und unregelmäßige Kollekten konnten die Prämien zwar relativ klein gehalten werden, häuften sich jedoch Brandfälle, konnten die Kollekten erheblich steigen. Im Schadenfall wurden nach einem bestimmten Modus Gelder ausgezahlt, die für den Wiederaufbau des Hauses verwendet werden mussten: Ein Drittel der Summe wurde nach Vorlage des Schadensprotokolls gezahlt, ein Drittel nach Beginn des Baus bzw. der Ausbesserung und das letzte Drittel nach Fertigstellung des Hauses. Erstattet wurde aber nur der Anteil des Schadens gemessen am Gesamtwert.
Der Architekt Johann Conrad Schlaun erbaute in den 1750er Jahren einen repräsentativen Adelshof für die Familie Droste zu Vischering in Münster
Mit der Versicherung ging eine weitere Modernisierung der Brandvorbeugung einher, damit aber auch eine Fortführung der Disziplinierung des Untertans. Dass nach dem verheerenden Lüdinghausener Brand von 1832 bei einer späteren Feuervisitation in Lüdinghausen eben in jenem Haus, in dem das Feuer ausgebrochen war, wiederum eine Magd beim Flachstrocknen im Ofen angetroffen wurde, unstreicht die Notwendigkeit der ständigen Erinnerung an die Gefahren. In das Edikt wurden elementare Brandverhütungsvorschriften aufgenommen, die neben dem Umgang mit Feuer auch Bestimmungen zum Bau von Häusern - so wurden Strohdächer auch auf dem Land verboten - oder die regelmäßige Prüfung des Bauzustandes umfassten. Die Stadt Münster ging einen Schritt weiter und erließ am 27.11.1770 eine eigene "Brand-Ordnung“, die am 31.12.1827 den Entwicklungen angepasst wurde. Sie enthielt detaillierte Vorschriften für den Fall eines Brandes. Doch erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts, mit dem Wachstum der Städte und wohl auf dem Hintergrund des Hamburger Großbrands von 1842, wurden von den Bürgern der Städte, und hier v. a. angeregt von Mitgliedern der Turnvereine, Freiwillige Feuerwehren gegründet - 1865 gab es bereits 334 Feuerwehren mit 29.000 Mitgliedern -, und in Großstädten entstanden die Berufsfeuerwehren (in Münster: 1871 Freiwillige Feuerwehr, 1905 "Stehende Feuerwehr“). Die zunehmende Professionalisierung des Feuerlöschwesens, organisatorische und technische Fortschritte in der Brandverhütung und -bekämpfung ließen den großflächigen Stadtbrand aus dem Gefahrenkatalog des Dorf- und Stadtbewohners allmählich verschwinden.
Die "Westfälische Provinzial-Feuersozietät“
Die münstersche Brand-Assekuranz überlebte das Ende des Fürstbistums 1803 nur um wenige Monate. Die erheblichen territorialen Verschiebungen und das weitere Ausgreifen Preußens machten eine Neuausrichtung unausweichlich. Für kurze Zeit wurde sie als Gemeinschaftsaufgabe der verschiedenen "neuen Herren" weitergeführt, 1806 wurde sie nach Zahlung aller Forderungen aufgelöst. Finanzielle Probleme und Neugliederungen der Staatsgebiete bis 1815 hatten ihre weitere Entwicklung verhindert. Zwar wurden 1816 im nun preußischen Regierungsbezirk Münster alle Versicherungen zu einer Gesamtsozietät zusammengeführt, doch in Preußen scheiterten 1811 die Pläne des preußischen Staatskanzlers von Hardenberg (1750-1822), die Sozietäten abzuschaffen und das Geschäft Privatversicherern zu überlassen. Und auch in den folgenden Jahren verhinderten die Sozietäten erfolgreich die Zusammenfassung der Gesellschaften, die Umstellung auf regelmäßige Prämien oder die Einteilung von Gebäuden in Gefahrenklassen.
Wohl infolge der verheerenden Stadtbrände von Berleburg (1825, Schaden: 250.000 Mark) und von Schwelm (1827, Schaden: 240.000 Mark) widmete sich Oberpräsident Ludwig von Vincke (1774-1844) seit 1826 (21.10.1826: "Entwurf einer einzigen Feuer-Societäts-Anstalt“) in verschiedenen Denkschriften dem Thema einer großen, einheitlichen Versicherung in staatlicher Trägerschaft für die Provinz Westfalen. Die am 05.01.1836 gegründete Assekuranz nahm als "Westfälische Provinzial-Feuer-Sozietät" am 01.01.1837 ihren Dienst auf und fasste alle in der Provinz Westfalen operierenden Gesellschaften mit einem versicherten Gebäudewert von rund 328 Mio. Mark zusammen. Die alten Sozietäts-Verträge gingen auf die neue Versicherung über und konnten erst nach drei Jahren vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.
Folgende Sozietäten waren betroffen:
Im Unterschied zu den früheren Einrichtungen war der Beitritt freiwillig - und damit war sie dem Wettbewerb ausgesetzt. Ohne Vertreternetz und mit der Bürde einer Annahmepflicht (Kontrahierungszwang) versehen, war sie jedoch weniger flexibel als die Konkurrenz. Großkunden sprangen ab, darunter ab 1851 die Diözese Münster, die die Versicherung ihrer unzähligen Gebäude nun in die eigene Hand nahm. Die erhebliche Schieflage der Versicherung, die z. T. auch auf die 71 größeren Ortsbrände der Jahre 1837 und 1852 zurückging, konnte erst mit einer umfassenden Reorganisation zu Beginn der 1860er Jahre ( Reglement vom 26.09.1859) abgewendet werden. Nun fiel u. a. das Verbot, Mobiliar-Versicherungen anzubieten, und nicht mehr jeder Vertrag musste - freilich zum Leidwesen der Hauseigentümer - angenommen werden. Als vorteilhaft für den Geschädigten erwies sich, dass die Auszahlung nicht mehr an den Aufbau des Hauses gekoppelt war. Wermutstropfen für die Versicherung war jedoch die organisatorische Trennung vom Staat und der Aufbau einer eigenen Verwaltungsorganisation. Dennoch stieg der Versicherungsbestand kontinuierlich, 1867 betrug er 252 Mio. Taler.
Mit der Einrichtung dieser für ganz Westfalen zuständigen Versicherungsgesellschaft wurden zugleich die lokalen Brandordnungen hinfällig. Auf Vorschlag des Westfälischen Landtags wurde 1842 eine standardisierte "Feuer-Polizei-Ordnung für die Provinz Westfalen“ erlassen. Dabei blieb es den Dörfern und Städten aber offen, ggf. aufgrund lokaler Besonderheiten eigene Ergänzungen zu erlassen.
Im Jahre 1880 schließlich wurde die Sozietät in den Provinzialverband Westfalen überführt, was ihr u. a. durch den Wegfall der staatlichen Aufsicht durch das Oberpräsidium mehr Spielräume und Sicherheiten (Defizitübernahme, Bestandsgarantie) gab. Als sie 1883 eigene Räume an der Warendorfer Straße bezog, war die Trennung vom Staat auch räumlich vollzogen. In der Folgezeit entwickelte sich die "Provinzial“ - ab 2005: Provinzial NordWest Holding AG -, zu einer Versicherungsgesellschaft mit einem breit gestreuten Versicherungsangebot, das nicht mehr nur den klassischen Bereich der Feuerversicherung, sondern z. B. auch Unfall-, Haftpflicht-, KFZ- und Lebensversicherungen umfasst.
Wohl infolge der verheerenden Stadtbrände von Berleburg (1825, Schaden: 250.000 Mark) und von Schwelm (1827, Schaden: 240.000 Mark) widmete sich Oberpräsident Ludwig von Vincke (1774-1844) seit 1826 (21.10.1826: "Entwurf einer einzigen Feuer-Societäts-Anstalt“) in verschiedenen Denkschriften dem Thema einer großen, einheitlichen Versicherung in staatlicher Trägerschaft für die Provinz Westfalen. Die am 05.01.1836 gegründete Assekuranz nahm als "Westfälische Provinzial-Feuer-Sozietät" am 01.01.1837 ihren Dienst auf und fasste alle in der Provinz Westfalen operierenden Gesellschaften mit einem versicherten Gebäudewert von rund 328 Mio. Mark zusammen. Die alten Sozietäts-Verträge gingen auf die neue Versicherung über und konnten erst nach drei Jahren vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.
Folgende Sozietäten waren betroffen:
- die Versicherung für die Städte des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark (01.05.1722),
- die Versicherung für das platte Land der Grafschaft Mark (19.02.1767),
- die Versicherung für das Herzogtum Westfalen (20.06.1778),
- die Versicherung für die Städte des Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg (1723),
- die Versicherung für das platte Land des Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg (28.04.1767),
- die Versicherung für das Fürstbistum Paderborn (21.03.1769) und
- die Versicherung für das Fürstbistum Münster (15.04.1768).
Im Unterschied zu den früheren Einrichtungen war der Beitritt freiwillig - und damit war sie dem Wettbewerb ausgesetzt. Ohne Vertreternetz und mit der Bürde einer Annahmepflicht (Kontrahierungszwang) versehen, war sie jedoch weniger flexibel als die Konkurrenz. Großkunden sprangen ab, darunter ab 1851 die Diözese Münster, die die Versicherung ihrer unzähligen Gebäude nun in die eigene Hand nahm. Die erhebliche Schieflage der Versicherung, die z. T. auch auf die 71 größeren Ortsbrände der Jahre 1837 und 1852 zurückging, konnte erst mit einer umfassenden Reorganisation zu Beginn der 1860er Jahre ( Reglement vom 26.09.1859) abgewendet werden. Nun fiel u. a. das Verbot, Mobiliar-Versicherungen anzubieten, und nicht mehr jeder Vertrag musste - freilich zum Leidwesen der Hauseigentümer - angenommen werden. Als vorteilhaft für den Geschädigten erwies sich, dass die Auszahlung nicht mehr an den Aufbau des Hauses gekoppelt war. Wermutstropfen für die Versicherung war jedoch die organisatorische Trennung vom Staat und der Aufbau einer eigenen Verwaltungsorganisation. Dennoch stieg der Versicherungsbestand kontinuierlich, 1867 betrug er 252 Mio. Taler.
Mit der Einrichtung dieser für ganz Westfalen zuständigen Versicherungsgesellschaft wurden zugleich die lokalen Brandordnungen hinfällig. Auf Vorschlag des Westfälischen Landtags wurde 1842 eine standardisierte "Feuer-Polizei-Ordnung für die Provinz Westfalen“ erlassen. Dabei blieb es den Dörfern und Städten aber offen, ggf. aufgrund lokaler Besonderheiten eigene Ergänzungen zu erlassen.
Im Jahre 1880 schließlich wurde die Sozietät in den Provinzialverband Westfalen überführt, was ihr u. a. durch den Wegfall der staatlichen Aufsicht durch das Oberpräsidium mehr Spielräume und Sicherheiten (Defizitübernahme, Bestandsgarantie) gab. Als sie 1883 eigene Räume an der Warendorfer Straße bezog, war die Trennung vom Staat auch räumlich vollzogen. In der Folgezeit entwickelte sich die "Provinzial“ - ab 2005: Provinzial NordWest Holding AG -, zu einer Versicherungsgesellschaft mit einem breit gestreuten Versicherungsangebot, das nicht mehr nur den klassischen Bereich der Feuerversicherung, sondern z. B. auch Unfall-, Haftpflicht-, KFZ- und Lebensversicherungen umfasst.
Vom Untertan zum Kunden
Die Brandversicherungen des 18. Jahrhunderts in Westfalen markieren den Beginn des Versicherungswesens. Sie bildeten einen Puffer zwischen dem Bedürfnis nach Schutz und Schirm auf der einen, den elementaren Gefahren, die aus dem menschlichen Verhalten und den Naturgewalten erwuchsen, sowie den Veränderungen auf sozialem und wirtschaftlich-technischen Gebiet auf der anderen Seite. Fürstlich verordnete "Wohlfahrt“, Sozialdisziplinierung, staatlicher Beitrittszwang und zaghafte Konzentrationsbemühungen - die Kennzeichen der frühen Brandversicherung -, lösten sich in der "neuen Zeit“, zu Beginn 19. Jahrhunderts, auf zugunsten einer privatwirtschaftlichen, kundenorientierten und diversifizierten Privatversicherungswirtschaft, die v. a. in Dortmund und Münster große Konzerne beheimatet.Ludwig von Vincke, Oberpräsident von Westfalen (1815-1844), im Kreise seiner Familie
Ständehaus der Westfälischen Provinzialstände am Domplatz (erbaut 1862), Sitz des Provinziallandtages von 1862-1901 und der Feuersozietät, 1862
Verwaltungsgebäude der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät an der Warendorfer Straße in Münster, erbaut 1880, um 1930
Ausgebranntes Gebäude der "Feuersozietät" (Westfälische Provinzial-Feuersozietät) an der Warendorfer Straße in Münster nach dem Luftangriff vom 10.10.1943
Versicherungsschild der "Provinzial-Feuer-Societät" an einem Haus in Ahlen
Ressourcen
Weitere Ressourcen zum Thema
Internet-Portal
Internet-Portal: Quellen - Brandversicherungen
Internet-Portal: Quellen - Brandordnungen / Verhaltensrichtlinien, z. B.
Internet
Literatur
Internet-Portal
- Ressourcen zum Thema "Brände" und "Katastrophen" sowie zum Thema Versicherungen.
- Gudrun Gersmann: Neue Herren - Westfälische Geschichte 1648-1770
- Peter Burg: Vom feudalen zum modernen Westfalen
- Eckhard Trox: Von der Entstehung der Provinz Westfalen 1815 bis zur Revolution von 1848/49 - Eigenentwicklung zwischen Rheinprovinz und Ostelbien
Internet-Portal: Quellen - Brandversicherungen
- Grafschaft Lippe: "Brand-Assecurations-Ordnung", 11.02.1752
- Fürstbistum Münster: "Edict über die Errichtung einer Brandversicherungsgesellschaft", 15.04.1768
- Fürstbistum Paderborn: Edikt "wegen Errichtung einer Brandversicherungs-Gesellschaft", 21.03.1769
- Königreich Preußen, Königlich Preußischer Civil-Gouverneur zwischen Weser und Rhein: "Bekanntmachung wegen der neuen Brandversicherungs-Anstalt für den Regierungsbezirk Münster", 19.12.1815
- Königreich Preußen: "Reglement für die Provinzial-Feuer-Sozietät der Provinz Westfalen", 05.01.1836
- Königreich Preußen: "Verordnung wegen Auflösung der bisherigen Feuer-Sozietäten in der Provinz Westphalen, und Ausführung des Provinzial-Feuer-Sozietäts-Reglements vom heutigen Tage"", 05.01.1836
- Königreich Preußen: "Verordnung betreffend einige Ergänzungen und Abänderungen des Reglements für die Westphälische Provinzial-Feuersozietät vom 5. Januar 1836, 19.02.1855
- Königreich Preußen: "Revidirtes Reglement für die Westphälische Provinzial-Feuersozietät", 26.09.1859
- Königreich Preußen: "Allerhöchster Erlaß vom 16. Dezember 1861 betreffend die Erweiterung und Abänderung des Revidirten Reglements der Westphälischen Provinzial-Feuersozietät vom 26. September 1859" (Einführung einer Mobiliarversicherung), 16.12.1861
- Königreich Preußen: "Allerhöchster Erlaß vom 15. September 1871, betreffend die Genehmigung des Regulativs für die Organisation der Verwaltung des Provinzialvermögens und der Provinzialanstalten in der Provinz Westfalen", 15.09.1871
- Provinzialstände der Provinz Westfalen: "Statut und Reglement der Westfälischen Provinzial-Feuer-Sozietät zu Münster", 16.04.1880
- Königreich Preußen: "Gesetz über die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Westfalen", 01.08.1886
Internet-Portal: Quellen - Brandordnungen / Verhaltensrichtlinien, z. B.
- Grafschaft Tecklenburg / Fürstentum Minden / Grafschaft Ravensberg / Grafschaft Lingen: "Erneuerte und geschärfte Feuerordnung für die Dorfschaften des Fürstenthums Minden, und derer Grafschaften Ravensberg, Tecklenburg und Lingen", 05.06.1748
- Stadt Münster: "Verzeichnuß der geheelen zu hiesiger Hauptstadt Münster gehongen theils brauchtheils ohnbrauch bahren Brandtgereitschafft", 23.10.1752
- Fürstbistum Münster: "Brandordnung in der Haupt- und Residenz-Stadt Münster", 27.11.1770
- Stadt Rheine: "Brand-Reglement", 10..06.1775
- Königreich Preußen, Regierungsbezirk Münster: "Brand-Ordnung für die Stadt Münster", mit: "Instruction für die Rettungs-Gesellschaft bei Feuersgefahr", 31.12.1827
- Vest Recklinghausen: "Vestische Feuer- und Löschordnung", 08.06.1784
- Königreich Preußen: "Feuer-Polizei-Ordnung für die Provinz Westfalen", 11.12.1841
Internet
Literatur
- Borscheid, Peter: 275 Jahre Feuersozietäten in Westfalen. Vorsprung durch Erfahrung. Münster 1997.
- Freiwillige Feuerwehr Rheine (Hg.): Vom Löscheimer zum Strahlrohr. Brände und Brandbekämpfung in der Stadt Rheine. Rheine 1957.
- Hammerschmidt, Wilhelm: Die provinzielle Selbstverwaltung Westfalens. Aus Anlaß des fünfzigsten Zusammentritts des Westfälischen Provinziallandtages dargestellt von Landeshauptmann Dr. Hammerschmidt und den oberen Provinzialbeamten. Münster 1909. (online verfügbar)
- Horstkötter, Maria: Feuerschutz, Brandbekämpfung und Schadenvergütung in Münster (Westf.) vom 16.-18. Jahrhundert. O. O. 1941.
- Jankrift, Kay Peter: Brände, Stürme, Hungersnöte. Katastrophen in der mittelalterlichen Lebenswelt. Ostfildern 2003.
- Kaldewei, Gerhard: Feuerwehren und Brandschutz in der Stadt. Unterricht in westfälischen Museen, Heft 15. Münster 1984.
- Kleinmanns, Joachim: Die Spritzenhäuser. Einzelführer des Westfälischen Freilichtmuseums Detmold - Landesmuseum für Volkskunde, Heft 9. Detmold 1989.
- Koch, Peter: Geschichte der westfälisch-lippischen Versicherungswirtschaft und ihrer Unternehmen. Untersuchungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte, Bd. 26. Dortmund 2005.
- Lange, Dietmar / Spohn, Thomas: Trennung von Küche und Deel, Feuer und Stroh. Vor 200 Jahren Großbrand in Warstein. In: Denkmalpflege in Westfalen-Lippe 2003, Heft 2, S. 59-67.
- Schnieder, Stephan: Die großen Brände Lüdinghausens. Ein Beitrag zur Geschichte der Stadt Lüdinghausen. Festschrift zum 50jährig. Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr zu Lüdinghausen. Lüdinghausen 1933.
- Siekmann, Mechthild: Die Brandversicherung im Hochstift Münster 1768-1805. Entstehung, Arbeitsweise, Quellen. In: Westfälische Forschungen 31, 1981, S. 154-168.
- Siekmann, Mechthild: Die Stadt Münster um 1770. Eine räumlich-statistische Darstellung der Bevölkerung, Sozialgruppen und Gebäude. Siedlung und Landschaft in Westfalen, Landeskundliche Karten und Hefte, Bd. 18. Münster 1989.
- Stadt Rheine (Hg.): 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Rheine. Rheine - gestern, heute, morgen, 59. Ausgabe, Heft 2. Rheine 2007.
- Weidner, Marcus: Landadel in Münster 1600-1760. Stadtverfassung, Standesbehauptung und Fürstenhof. Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster, Neue Folge, Band 18, 2 Teile. Münster 2000.
- Westfälische Provinzial-Feuersozietät (Hg.): 250 Jahre Westfälische Provinzial-Feuersozietät. O. O [1972].