EREIGNIS | (117 KB) | 
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JAHR | 1821 Suche |
TITEL | Konstituierung einer Agende für Lutheraner und Reformierte |
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INFORMATION | Zur Förderung der Union von Lutheranern und Reformierten strebt Friedrich Wilhelm III. (reg. 1797-1840) nach einheitlichen Formen des Gottesdienstes und einer gemeinsamen Gottesdienstordnung. Die 1821 fertiggestellte Agende wird den evangelischen Kirchengemeinden zur Annahme empfohlen. Die Mehrheit der westfälischen Pfarrer steht ihr jedoch ablehnend gegenüber.
Einen Grund für die missbilligende Haltung stellen die in der Ordnung vorgestellten Gottesdienstformen dar, die dem Selbstverständnis der Lutheraner und Reformierten widersprechen. Die westfälische Opposition richtet sich jedoch auch gegen die staatskirchliche Haltung des Königs. Seiner Weisung entsprechend soll das Provinzialkonsistorium über die Einführung der Agende entscheiden. Die Entscheidungsbefugnis dieser Behörde wird jedoch von den westfälischen Geistlichen in Frage gestellt. 1834 erteilt Friedrich Wilhelm III. (reg. 1797-1840) einem Anhang zur Agende, der sogenannten "Rheinisch-Westfälischen Provinzialagende", seine Zustimmung. Darin zeigt sich der König hinsichtlich der Kritikpunkte kompromissbereit. |
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SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | |
AUFRUFE GESAMT | 1792 |
AUFRUFE IM MONAT | 16 |
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