QUELLE

DATUM[o. D.]
URHEBER/AUSSTELLERCosman, Heinrich Anton
TITEL/REGESTAbhandlungen zur westfälischen Geschichte und Geschichtsschreibung, insbesondere zur Geschichte der Stadt Lügde, der Grafschaft Pyrmont und zahlreicher gräflicher Häuser, Autormanuskript
TEXTFol. [01]r: (Randvermerk Bleistift) Register zu Cosmann.

(Titel Gehrken) Allgemeine Ideen über Westphälische Geschichte und insbesondere die Geschichte der Grafen von Winzenburg, von Homburg, von Eberstein, von Nordheim, von Beichlingen, von Hallermund, von Pirmont, von Spiegelberg, von Sternberg, von Gleichen, von Schwalenberg, der Lippe und Waldeck, wie auch der edlen Familien von Spiegel, von Asseburg und von Lippe, von Heinrich Anton Cosmann.

(Vermerk Gehrken) Er beobachtete das in der Mitte des vorigen J.hunderts unter den Gelehrten, besonders den juristischen Geschichtsforschern herrschend gewordene Verfahren, auf die critische Beurtheilung und Untersuchung der von andern Historikern vorgebrachten Meinungen allen Fleiß und Scharfsinn zu verwenden, ohne am Ende selbst eine bestimmte Meinung über die historischen Thatsachen auszusprechen oder solche hinreichend zu begründen. Er lieferte Aparate wie Dreyer, Grupen etc. für künftige Geschichtsschreiber.

(Vermerk Gehrken) In einem 5 1/2 Zoll starken Folio B[and] des H. A. Cosmann zur West­[fälischen] Gesch[ichte] hat derselbe im VII. Capitel folgende Unters[uchung] über die G[rafen] von Winzenburg ... - Fol. [01v]: Frei.

Fol. [02]r-[03]r: (Inhaltsverzeichnis Gehrken) [I. Buch], VI. Capitel, § 4, bis VII. Capitel, § 40.

Fol. [03]v: Frei.

Fol. [04]r-[05]r: VIII.-XII. Capitel [ohne Gliederung].

Fol. [05]r-[08]r: II. Buch, [I.]-VIII. Capitel [mit Gliederung]. - Fol. [08]v: Frei.

Fol. [1-3]: Fehlen.

Fol. 4r: (Anfang fehlt) [Erstes Buch, sechstes Kapitel, § 3. Über Ruxners Turnierbuch].

Fol. 4r-5r: § 4. Derselbe kan nicht verthetiget werden.

Fol. 5r-6r: § 5. Der Ruxner hatt noch schlimmer alß der Annius gehandelt.

Fol. 6r-7r: § 6. Der Gruber haltet darfür, daß ein jedes landt einen Annium gehabt.

Fol. 7r-7v: § 7. Eine historie muß daher in die verborgene, fabelhaffte und historische zeiten eingetheilet werden.

Fol. 8-9: § 8. Woher das fabelhaffte in die geschichte gekommen.

Fol. 10-54: Das 7te Capitell. Von der beschwerlichkeit einer geschichtsbeschreibung wegen veränderung der nahmen standes und landes.

Fol. 10r-11r: § 1. Fast eine jede familie ist der nahmens-, standes und landes veränderung unterworffen geweßen.

Fol. 11r-13v: § 2. Von der abwächßelung deren pfaltzgraffen.

Fol. 13v-14v: § 3. Von der abwächßelung in denen burggraffschafften.

Fol. 15-17: § 5. Die burggraffen seyndt auch unter anderen nahmen verscheidentlich benennet.

Fol. 18r: § 6. Von denen landtgraffschafften.

Fol. 18r-18v: § 7[a]. Vor dem landtgraffen Ludewich zu Thüringen ist Herman von Witzenburg (!) dahselbst landtgraffe geweßen.

Fol. 18v-19r: § 7[b]. Dießer Ludewich hatt in die landtgraffschafft zu Thüringen, nicht aber in die andere Wintzenburgische güther succediret.

Fol. 19r: § 8. Den nahmen von Wintzenburg hatt Herman vor undt nach seiner absetzung von der Thüringischer landtgraffschafft behalten.

Fol. 19r-19v: § 9. Lauenstein hatt die Wintzenburgische herkunfft nicht wohl getroffen.

Fol. 20r: § 10. Solche beschreibet der Reinhardus Reineshusensis gantz anderß.

Fol. 20r-21r: § 11. Herman graff von Wintzenburg hatt einen Bayerischen printzen zum vatter gehabt.

Fol. 21r-21v: § 12. Herman ist nicht wegen der Gibellinischen faction, sonderen weilen den Bur­chardt von Lucca ermordet des schloßes Wintzenburg entsetzet.

Fol. 22r: § 13. Die erzehlung von dem geist Hödeken ist eine fabell.

Fol. 22r-22v: § 14. Die authentique erzehlung des Reinhardi abbatis von dem Herman graffen von Wintzenburg wirdt von dem Leibnitz gelobet.

Fol. 22v: § 15. Dießer Herman ist des kaysers Lotharii guhter freundt undt verwandter geweßen.

Fol. 22v-23r: § 16. Ist aber von ihme wegen der mohrdthat von der landtgraffschafft endtsetzet.

Fol. 23r: § 17. Engelhusius confundiret die beyde Hermannos vatter undt sohn.

Fol. 23r-24r: § 18. Welche der Pfeffinger auch nicht wohl bey auffwerffung der frage, ob der new ahngesetzter landtgraffe zu Thüringen die Wintzenburgische gühter bekommen, unterscheidet.

Fol. 24r-24v: § 19. Der letzterer graff Herman ist auff der Wintzenburg ermordet.

Fol. 24v-25r: § 20. Der Helmoldus, so ein preister undt nicht bischoff zu Lübeck geweßen umb dieße zeit lebend, bezeuget, daß nach Hermans ermordung ein streith zwischen dem Henrich dem Löwen undt marggraff Albert wegen deßen schlößer undt gühter entstanden.

Fol. 25r-25v: § 21. Der bischoff zu Hildesheimb hatt das schloß Wintzenburg allezeith behalten undt ist hierüber zwischen den zweyen competenten kein streith geweßen.

Fol. 26r: § 22. Lauenstein bekräfftiget die angeführte erzehlungen.

Fol. 26r-26v: § 23. Die herkunfft der graffen von Wintzenburg wirdt untersuchet.

Fol. 26v-27r: § 24. Otto Northeimensis hertzog zu Bayeren wirdt nach dem exempel vieler anderer von dießem herzochthumb ein Bayer genennet.

Fol. 27r: § 25. Dießes Ottonis vorfahren hatt vorher die Wintzenburg gehöret.

Fol. 27r-28r: § 26. Bruno bischoff zu Minden ist des Sigfridi bruder geweßen, wirdt ein verwandter des marggraff Egberts undt des Geronis zu Brandenburg angegeben.

Fol. 28r: § 27. Dieße verwandtschafft wirdt eben so nahe nicht geweßen seyen.

Fol. 28r-31r: § 28. Die marggraffschafft Brandenburg ist vieler ungewißheit unterworffen, wan sie entstanden.

Fol. 31r: § 29. Auff des Ottonis Northemensis vorfahren wieder zu kommen, die verwandtschafft der gebrüderen Sigfrid undt bischoff Bruno kan mit dem Gerone undt Egberto richtig geweßen seyn.

Fol. 31r-32r: § 30. Gero, welcher zum stiffter des kloster Kemnade angegeben wirdt, ist ein stieffsohn des zu Pollede erschlagenen Eckihardi geweßen.

Fol. 32r: § 31. Ditmari marchionis des Geronis vatteren herkunfft wirdt verschiedentlich angegeben.

Fol. 32v: § 32. Sigfrid bischoffs Brunonis bruder hatt den Eckhard zu Pollede erschlagen.

Fol. 33r: § 33. Des gestiffteten klosters Kemnade hatt sich bischoff Bruno angenommen undt ist die advocatia davon bey des Sigfrid nachkommen graffen zu Wintzenburg geblieben.

Fol. 33r: § 34. Das kloster Kemnade hatt unter der auffsicht von Corvey gestanden, über welches Corvey des Sigfrid nachkömlinge in specie Otto Northeimensis advocati geweßen.

Fol. 33v: § 35. Sigfrid, Ottonis sohn, ist auch advocatus über Corvey geweßen.

Fol. 33v: § 36. Deßgleichen der Herman graff von Wintzenburg.

Fol. 33v-34v: § 37. Dießer graff von Wintzenburg wirdt auch graff von Northeim benennet, und weilen die advocatiae erblich, so wirdt deßen abstammung ohngezweiffelt gestellet.

Fol. 35r: § 38. Des Ottonis Northeimensis söhne Sigfridus, Heinrich und Conrad haben andere nahmen bekommen.

Fol. 35r-35v: § 39. Der Otto hatt aber auch noch einen anderen sohn Ludolph gehabt.

Fol. 35v: § 40. Die beynahmen dießer Ottonis söhnen werden veränderlich angegeben.

Fol. 36: § 41. Ob der ertzbischoff zu Cölln Hermannus Dives ein sohn des Henrici Pinquis geweßen.

Fol. 37r: § 42. Henricus Pinquis hatt aber einen sohn Otto gehabt.

Fol. 37r-37v: § 43. Siegfrid wirdt nuhr mit einem sohne, der Amelungsborn gestifftet, angegeben.

Fol. 37v: § 44. Sigfrid hatt mehr kinder gehabt, undt hier under den Herman von Wintzenburg.

Fol. 37v-38r: § 45. Die Mechtild hatt den Bayerschen printzen Ottonis Northeimensis sohn ge­heyrahtet, welche den Herman von Wintzenburg gebohren.

Fol. 38r-38v: § 46. Dießer Herman ist (gestrichen: landtgraff undt mitstiffter des klosters Reinershaußen geweßen) anno 1111 geißell zu Romm geweßen.

Fol. 38v: § 47. Dießer Herman ist wegen begangener mordtthat ins exilium gegangen und daselbst gestorben.

Fol. 38v: § 48. Meibomius irret in der Wintzenburgischer genealogie.

Fol. 38v-39r: § 49. Imgleichen wegen der stifftung des kloesters Dernburg, welches graffen Herman undt Heinrich von der Asseburg gestifftet.

Fol. 39v-40r: § 50. Herman der älterer graff von Wintzenburg war umb die zeith der stifftung des kloesters Dernburg schon im exilio, undt dieße stifftung wirdt außtrucklich denen von Asseburg zugeschreiben.

Fol. 40r: § 51. Der bey dem Leibnitz notirter Herman von Wintzenburg kan auch Herman von der Aßeburg geweßen seyn.

Fol. 40r: § 52. Der in annalibus Corbejensis angegebener Ludolff von Wintzenburg ist noch ungewiß.

Fol. 40r-41r: § 53. Hermans von Wintzenburg bruder Heinrich ist graffe von Aßlo geweßen.

Fol. 41r: § 54. Aßle und Daßle ist ein nahme.

Fol. 41r: § 55. Vorher ist eine familie von Aslan geweßen, wovon man keine weitere spuhren findet.

Fol. 41v: § 56. Die letztere von Daßel oder Asle stammen von Ottoni Northeimensi her.

Fol. 42r: § 57. Des Lauensteins angegebene genealogie der graffen von Dassel.

Fol. 42r-43r: § 58. Die fehler in solcher genealogie werden angezeiget.

Fol. 43r-43v: § 59. Henrich der Löwe ist nicht erbe des Ottonis von Daßell geworden, sonderen hatt deßen possessiones ahn sich gezogen.

Fol. 43v-44r: § 60. Otto von Daßell hatt noch gelebt undt ist des Henrici Leonis ärgster feindt geweßen.

Fol. 44r-44v: § 61. Otto hatt kinder hinterlaßen undt ist kein fall einer erbschafft vorhanden geweßen.

Fol. 44v-45r: § 62. Henrich der Löwe hatt sich nach dem todtstich Hermans von Wintzenburg alß deßen erbe angegeben, welche Ludolph von Daßell in güthe zu erhalten sich bey dem Heinrich aufgehalten haben wirdt.

Fol. 45r: § 63. Reinhaldus von Dassel ertzbischoff zu Cölln ist Ottonis imgleichen des angeführten Ludolfi bruder.

Fol. 45v: § 64. Die praetension des Henrici Leonis auf die Daßelsche und Wintzenburgische güthere ist demselben sehr zur last undt zum unrecht außgelegt.

Fol. 45v-46r: § 65. Wie dan unter anderen hierüber herbe klagen bey dem kayser vorgekommen.

Fol. 46r-46v: § 66. Henricus Leo suchte die andere fürsten undt in specie des Ottonis Northeimensis geschlechte herunter zu bringen.

Fol. 46v-47r: § 67. Lübeck hatt er mit gewalt an sich gebracht.

Fol. 47r-47v: § 68. Imgleichen die Liewenburg im Hildesheimischen, so dem Sigfrid von ... oder Homborg gehoret.

Fol. 47v-48v: § 69. Übrige des Henrici Leonis vorgenommene thaten gehen dieße historie nicht ahn.

Fol. 48v-49r: § 70. Der churfürst Philips [von] Cölln hatt es mit dem Leone angelegt wegen der erbschafft des Otto von Asle undt Christian von Oldenburg.

Fol. 49r-49v: § 71. Christian von Oldenburg were anfangs freund, nachero feind des Henrici Leonis.

Fol. 49v-50v: § 72. Der bischoff Adelhogus zu Hildesheim hatt die gerechtsame der kirchen undt nicht des Ottonis von Dassel erbschafft gefordert.

Fol. 51r-52r: § 73. Otto von Dassel ist nicht ohne kinder gestorben, mithin ist wegen deßen erbschafft keine frage geweßen.

Fol. 52r: § 74. Der ertzbischoff Philip von Cölln wird verschiedentlich umbsonst gelästert.

Fol. 52r-52v: § 75. Des churfürst Philips herkunfft.

Fol. 52v-54r: § 76. Des Ottonis von Daßell ferneres geschlechte.

Fol. 54r-54v: § 77. Die Daßelsche genealogie wirdt nicht außgeführet, sondern zur probe des vorhabens biß hieher beygebracht.

Fol. 55-64: Das achte capittell. Von der beschwehrligkeit der historie wegen den vornahmen der persohnen, welche veränderlich geschrieben undt geweßen.

Fol. 65-95: Das neunte capittell. Von der beschwehrlichkeit der historie wegen den nahmen der öhrter, so verschiedentlich geschrieben, verändert oder gar nicht mehr zu finden.

Fol. 96-121: Das zehendte capittell. Von der beschwehrligkeit der historie wegen der mangelhafften zeithrechnung.

Fol. 122-142: Das 11te capittell. Von der beschwehrligkeit der historie wegen der unrichtigkeit undt fehler der historienschreiber.

Fol. 143-185: Das 12te capitell. Von denen bücheren, urkunden undt anderen nachrichten, worauß eine historie geschrieben undt bestättiget werden muß.

Fol. 186-188: Das zweyte buch, enthaltet ein Mst., deßen titul ist: Lugdunum Westphaliae. Einführung in die kritische Auseinandersetzung mit dem genannten Werk.

Fol. 189-196: Lugdunum Westphaliae. Erstes Capitell. Lugda die stadt erbawet im jahr 920, alß kayßer Henrich der erste, ein gebohrner hertzoch zu Sachßen, die Hunnen, ein barbarisch volck, auß denen Niedersachßischen landen vertrieben, liegt mitten in der graffschafft Pyrmondt.

Fol. 197-206: Das zweyte capittell. Die graffschafft Pyrmondt ist eine meile weges langck undt breith, die Emmer mitten durchfließend, hatt jetzo zehen dörffer ...

Fol. 207-232: Das dritte capitell. Vor zweyhundert jahren, alß die graffen auff dem hohen berg-schloß Schelle zu Pyrmondt genandt gewohnt, sein in der graffschafft an die 80 dörffer geweßen, welche in dem kriege, den der ertzbischoff von Cölln wieder die stadt Soest geführet ... alle außerhalb der obgenandten verwüstet.

Fol. 233r-247r: Vierdtes capitell. Genealogia comitum.

Fol. 247v-255v: Das fünffte capitell. Stadt Lügde ist vormahls den edlen herren zu Homburg zugehöhrig geweßen, aber anno 1003 gab herr Werner, edler herr zu Homburg, seine tochter Adelheidt zur ehe graffen Siegfrieden zu Eberstein undt schencket ihm zu brautschatz die stadt Lügde, unter deren gebiete sie geblieben 209 jahr. Anno 1212, alß graff Albrecht zu Eberstein in schuldt gerahten, verkauffte er das schloß Oßen graff Friederichen von Spiegelberg, Ottenstein graff Henrichen von Pyrmont, das schloß Hinnenburg halb denen Ascheburgern, halb aber dem bischoff zu Paderborn, die stadt Lügde imgleichen dem bischoff zu Paderborn.

Fol. 255v: Nach Fol. 255v ein Blatt frei.

Fol. 256-271: Ersterer abschnitt. Von denen graffen von Homborg.

Fol. 271v: Nach Fol. 271v ein Blatt frei.

Fol. 272-307: Der zweyte abschnitt. Von denen graffen von Eberstein.

Fol. 308-355: Der dritte abschnidt. Von der Familie von Asseburg.

Fol. 356-376: Vierdter abschnidt. Von denen graffen von Hallermundt.

Fol. 377r-382r: Das sechste capittell. Wie die graffschafft Pyrmont an die graffen von Spiegelberg gekommen.

Fol. 382v-414v: Ersterer abschnitt. Von denen graffen von Schwalenberg undt deren noch nicht endtdeckter abstammung.

Fol. 415-428: Zweyter abschnidt. Von denen graffen von Schwalenberg undt deren abstammung, so bereitz endtdecket undt bekandt ist.

Fol. 429-453: Dritter abschnitt. Von denen graffen von Spiegelberg, Schwalenbergischer Linie.

Fol. 454-465: Das siebente capitell. Wie die graffschafft Spiegelberg undt Pyrmont ahn die herren graffen zur Lippe gekommen.

Fol. 466-499, 450a-458a: Ersterer abschnitt. Von abstammung undt herkunfft deren graffen von der Lippe.

Fol. 459a-500: Zweyter abschnitt. Von der herkunfft undt abstammung deren graffen von Gleichen.

Fol. 501r-511r: Das achte undt letztere capitell. Wie die graffschafft Pyrmont ahn das graffliche, nuhnmehro hochfürstliche hauß Waldeck gekommen.

Fol. 511v-569v, 670-681: Besondere Abhandlung. Von dem Ursprung des uhralten grafflichen, nuhnmehro hochfürstlichen haußes Waldeck.

Fol. [525]: Nicht vergeben, bei Foliierung übersprungen.

Fol. 569: Auf Fol. 569 folgt Fol. 670. - Fol. [682-687]: Frei.

Stolte 1899, S. 56-57: (weitere inhaltliche Angaben)

Materialien zur älteren westphälischen und niedersächsischen Geschichte, insbesondere des Hochstifts Paderborn ... Inhalt: Das 1. Buch handelt über die Erfordernisse und die Schwierigkeiten einer guten Geschichtschreibung, über die Urkundenkenntniss (Fälschungen, Bl. 144), über den Werth der Heiligenlegenden, der Translationserzählungen (Bl. 150), der Calendarien (Bl. 169) und Nekrologe (Bl. 174) etc. Die übrigen Bücher enthalten Abhandlungen: Über die Geschichte der Stadt Lügde (Lugdunum Westphaliae) und der Grafschaft und der Grafen von Pyrmont nach einem Manuscripte des 17. Jahrh. (Bl. 186 ...) ...; über die Geschichte der Herrn der Herrschaft und der Stadt Büren (Bl. 210, 521, 533), der Herrn v. Westphalen (Bl. 216), der Städte Fürstenberg (Bl. 222) und Wünnenberg (Bl. 214, Urkundenabschrift von 1453), des Dorfes Vesperthe insbesondere (Bl. 218) und der Orte auf dem Sintfelde im Allgemeinen (Bl. 226), über die Geschichte ... der Herrn v. Brakel (Bl. 279), der Herrn v. Desenberg (Bl. 394), der Grafen ... v. Paderborn (Bl. 452a), der Herrn v. Schönenberg (Bl. 412), ... der Herrn v. Spiegel (Bl. 399, 405), der Grafen ... v. Sternberg (Bl. 415).


PROVENIENZ  Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abt. Paderborn e.V.
BESTANDCodices
SIGNATUR150


QUELLE    Klötzer, Ralf / Marcus Weidner (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | S. 558-562


FORMALBESCHREIBUNGPapier, alter Einband Leder geschnitten und geprägt, 34,3 x 23,8 x 12,5 cm. - 631 Bll., moderne Foliierung 1-499, 450a-569, 670-681. Am Ende 6 gezählte freie Bll. - 18. Jahrhundert. - Provenienz: Heinrich Anton Cosmann. Vorbesitzer: Franz-Josef Gehrken. - Nicht verfilmt. Lit.: Stolte 1899, S. 56f; Völker 1937, S. 9. - Beilage: (Fotokopie) Völker 1937, S. 9.


PROJEKT    Codices/Acta Altertumsverein Paderborn
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.1   Quellenverzeichnis, Repertorium
Ort2.5.13   Lügde, Stadt
Sachgebiet6.8.1   Adel
15.15   Historiografie, Historiker/Historikerin
DATUM AUFNAHME2003-12-15
DATUM ÄNDERUNG2011-02-07
AUFRUFE GESAMT645
AUFRUFE IM MONAT54