EREIGNIS

JAHR1475   Suche
TITELStädtische Autonomie Paderborns im bischöflichen Hochstift


INFORMATIONZwischen den Jahren 1472 und 1478 kommt es unter Bischof Simon III. von Paderborn (reg. 1463-1498) zu einer Reihe von Abmachungen, die die Stadt und deren Bürger begünstigen. Daneben erlangt Paderborn im Jahr 1475 von Kaiser Friedrich III. (reg. 1440-1493) die vollständige Befreiung von Feme- und anderen auswärtigen Gerichten. Die Stadt stellt sich in der Folge aber auch in den Dienst des Bischofs und des Hochstifts und integriert sich dadurch noch stärker in das Territorium des Paderborner Bischofs. Die Abwendung von einem Bündnis mit anderen Hansestädten ist dafür ein ebensolches Motiv wie die maßgebliche Beteiligung Paderborns am 1491 erneuerten landständischen Rat.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.20   1450-1499
Ort1.1   Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation < - 1806>
2.7.8   Paderborn, Stadt
2.28   Paderborn, (Fürst-)Bistum < - 1802>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
AUFRUFE GESAMT1485
AUFRUFE IM MONAT245