EREIGNIS | ||
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JAHR | 1808 ![]() | |
MONAT | August | |
TAG | 5 | |
TITEL | Einführung der Gewerbefreiheit im Königreich Westphalen | |
INFORMATION | Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ist das Handwerk in Zünften organisiert. Unter französischer Herrschaft werden die althergebrachten Gewerbeverfassungen in den westfälischen Territorien modifiziert bzw. beseitigt. Am 05.08.1808 wird die "Gewerbefreiheit" im Königreich Westphalen konstituiert. Die einzige Bedingung für die Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit stellt nach französischem Vorbild die sogenannte Patentsteuer dar. Durch das freie Niederlassungsrecht für alle Einwohner innerhalb des Königreichs ist die Möglichkeit zur Gründung von Gewerbebetrieben nicht mehr durch die Städte eingeschränkt. Im Jahr 1810 werden alle gewerblichen Korporationen aufgelöst. | |
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | ||
AUFRUFE GESAMT | 2098 | |
AUFRUFE IM MONAT | 8 | |
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