EREIGNIS | | |
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JAHR | 1808 Suche Portal |
TITEL | Bauernbefreiung im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen |
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INFORMATION | Während der napoleonischen Zeit werden in den westfälischen Landesteilen, die zu den französischen Vasallenstaaten zählen, gesetzliche Vorschriften zur Aufhebung der Leibeigenschaft und Ablösbarkeit von Reallasten verkündet.
Im Großherzogtum Berg sind die Veränderungen besonders tief greifend. Das am 12.12.1808 erlassene Gesetz gesteht den Bauern das uneingeschränkte Besitzrecht am Hof zu. Im Königreich Westphalen ist die Leibeigenschaft durch das am 23.01.1808 in Kraft getretene Gesetz offiziell beseitigt. Allerdings besitzt ein Bauer hier keine Möglichkeit, das vollständige Besitzrecht über den Hof zu erlangen.
Insgesamt zeigen die Agrarreformgesetze kaum Wirkung, da sie äußerst bruchstückhaft sind und den komplexen rechtlichen Verhältnissen nicht gerecht werden. Da Napoleon (1769-1821) hohe Würdenträger in den Adelsstand erhebt, sie mit Landbesitz in den Vasallenstaaten ausstattet und auf diese Weise neue Grundherrschaften errichtet (Dotationspraxis), scheitern die Reformen vor allem im Königreich Westphalen an den restaurativen Tendenzen der kaiserlichen Politik. Hinzu kommt die Armut der meisten Bauern, die eine Ablösung der auf ihnen lastenden Verpflichtungen so gut wie unmöglich macht. |
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SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | | | | Zeit | 3.7 | 1800-1849 | | 3.7.10 | Französische Revolution / Napoleonische Zeit <1789-1815> | Ort | 2.6 | Berg, Gt. / Hztm. / GroßHztm. <1806-1813> | | 2.46 | Westphalen, KgR. <1807-1813> | Sachgebiet | 3.7.2 | Landesherren/-frauen, Präsidenten, Regierungschefs | | 4.1 | Verfassung und Recht / Allgemeines | | 4.2 | Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht | | 10.2 | Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Gewerbepolitik | | 10.3 | Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht | | 10.9.7 | Feudalarbeit, Eigenbehörige, Dienste | | 10.10 | Landwirtschaft, Landwirtin/Landwirt |
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AUFRUFE GESAMT | 3780 |
AUFRUFE IM MONAT | 32 |
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