EREIGNIS

JAHR1332   Suche
MONATAugust
TAG25
TITELPrivileg für die Reichsstadt Dortmund


INFORMATIONKaiser Ludwig der Bayer (reg. 1314-1347) stellt am 25.08.1332 auf dem Reichstag zu Nürnberg das sog. "Privilegium Ludovicianum“ als grundlegende Dortmunder Verfassungsurkunde aus. Das Privileg beinhaltet eine Reihe auch reichsstädtischer Rechte und bestätigt alle "alten“ Rechte, Freiheiten, Privilegien und Gewohnheiten Dortmunds vom Besitz der halben Dortmunder Grafschaft bis zum recht des Bierbrauens. Jedoch ist mit dem Privileg keine Rückgängigmachung der aktuellen Verpfändung Dortmunds und der Grafschaft an den Kölner Erzbischof verbunden. Die Verpfändungspraxis wirkt sich auch weiterhin belastend auf das Verhältnis zwischen Reichsstadt und deutschem Königtum aus und ist eine Ursache der Großen Dortmunder Fehde (1388/89).


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.17   1300-1349
Ort1.1   Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation < - 1806>
1.2   Dortmund, Stadt <Kreisfr. Stadt>
2.9   Dortmund, Gt. / Reichsstadt < - 1815>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
AUFRUFE GESAMT1599
AUFRUFE IM MONAT257