QUELLE | ||||||||||||||||||||
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DATUM | 1559-11-24 ![]() ![]() | |||||||||||||||||||
AUSSTELLUNGSORT | Rüthen | |||||||||||||||||||
TITEL/REGEST | Vergleich zwischen den Erzstiften Köln und Paderborn wegen streitiger Grenzen | |||||||||||||||||||
TEXT | Zwischen Abt und Konvent zu Bredelar einer- und dem Amtleuten v. Westphalen zu Wünnenberg andererseits herrschte eine Zeitlang nachparliche irrunge und gebrechen. Kurfürst Johann Gebhard von Köln und Bischof Rembert von Paderborn haben den deswegen beim Reichskammergericht anhängigen Prozeß von dort wieder abgezogen und eine Kommission mit je vier Schiedsleuten eingesetzt: Dr. jur. Godart Gropper, Dr. Gerhard Kleinsorg, Offizial zu Werl, Friedrich von Fürstenberg, Amtmann zu Bilstein, Christopher von Hoerde zu Eringerfeld für Köln, Conrad zur Mollen, Lizentiat, Offizial zu Paderborn, Dr. Jacob Ompfalius, Wedekind von Valkenberg und Heinrich von Kalenberg für Paderborn. Die Rekonstruktion des aktuellen Streits zeigt, daß der verstorbene Bischof Hermann nicht als Kurfürst zu Köln, sondern als Administrator des Stifts Paderborn in Bleiwäsche ein Gefängnis hat bauen lassen, das die v. Westphalen zerstört haben. Obwohl zu Zeiten des Erzbischofs Adolf beredet worden ist, daß der Bleizehnt bis zur Klärung aller Fragen in raw stehen sollen, haben doch kölnische Beamte Neuerungen durch Ge- und Verbote vorgenommen. Vor allem hat der neue Bergvogt ein ungewonliche schetzungen, quatertempergeld und andere beschwerungen den bergknapen uffgelacht. Die Bergleute sind deshalb in ein Gefängnis geworfen worden, das die v. Westphalen zerstört haben. Für den 16. Mai 1560 wird in Bleiwäsche ein Ortstermin vereinbart. | |||||||||||||||||||
PROVENIENZ | ![]() | |||||||||||||||||||
BESTAND | Fürstbistum Paderborn, Kanzlei | |||||||||||||||||||
SIGNATUR | 64, fol. 1-7v; Kopie ebd., 10-15v | |||||||||||||||||||
QUELLE | ![]() | |||||||||||||||||||
PROJEKT | ![]() | |||||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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DATUM AUFNAHME | 2008-02-08 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 1707 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 10 | |||||||||||||||||||
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