QUELLE

DATUM1711-04-24 - 1711-05-22   Suche   Suche DWUD
URHEBER/AUSSTELLERSchade zu Antfeld, Christoph Bernhard von (ca. 1675 - ca. 1724)
TITEL/REGESTTagebuch des Christoph Bernhard von Schade [FN1] über eine Deputation der Ritterschaft beim Domkapitel in Köln wegen des Eisenhandels im Herzogtum Westfalen und der Bestrafung des Eisenimports durch das Bergamt Brilon (Bergverwalter Rust)
TEXT[Editorische Notiz: Der Text ist chronologisch geordnet worden.]

24. April:
Die Deputierten erklärten, Ziel sei nicht nur die Aufhebung der Auflagen auf Eisenhandel, sondern auch die Restituierung der Untertanen. Auf waldeckisches Eisen müsse Arrest gelegt werden. Keine neuen Hämmer seien gebaut worden, vor dieser schlechten Zeit sei mehr an Roheisen verschmiedet worden. Nur ein Viertel des benötigten Roheisens komme aus dem Herzogtum Westfalen. Domkapitular von Croy blieb dabei, früher sei kein Roheisen importiert worden.

28. April:
Gespräch mit Domherr Damen [2] und Schade. Schade sagte, das ich leib, guet und bluedt, jah gahr meine seele wollte zu pfande setzen, wann auf westphalischen ietziger zeit stehenden hütten konnte so viel eyßens gegossen werden als auf den hämmern an staabeysen konnte und mueste verschlagen werden und durch solch unendtbehrliche treibung des eyßens commercii (mahßen in Westphalen kaum sonst ein anders wehre) die arme underthanen ihr brodt zum lebens underhalt gewinnen und sich erhielten, zu demselben, obschon kummerlich abzuführen und die landschaftung und andere beschwerliche onera erforderten, alles hoerten seine Ertzbischöfflich hochw(ürden) mit gütigkeit ahn. Er wolle die Landesvereinigung nicht lädieren, andere Landesherren verführen auch so. Die Deputierten argumentierten, Westfalen liefere nicht genug Eisen. Vorliegender Bericht weise nach, daß die gerühmten Bergwerke Lüningsholl, Eckenfelde usw. zu Anschaffung des Steins zwar reich genug sein können, gleichwohl damit der Stein noch nicht herausgebracht wäre. Mehrere 1000 Rtlr. Investitionen seien bei ungewisser Hoffnung notwendig. Die armen Untertanen dürften deshalb nicht mit so harter Exekution bestraft werden.

Damen insistierte, die Camera dürfe nicht leiden. Publizierter Befehl von Max Henrich: was der wollte im Land behalten. Mandat komme nicht ad effectum. Allezeit fremdes Eisen im Land, viele Hämmer nie inländisches Eisen, sondern angewiesen auf Importe vom Dillenburgischen und anderen Gründen, um Kredit im Handel zu konservieren. Der Handel sei wirklich gehemmt, indem die Faktoren (factores), so das eißen alle mahls bekommen haben, schon den handel abgesagt [...] Diese Vorstellung wollte Damen weitläufig fassen. Er antwortete: er wisse aus alter nachricht, was Westphalen konnte an eißen fourniren, mahßen seine voreltern daselbst aus holland den handel getrieben hetten, und hielt viele argumenta vor privatinteresse mit einer eifferigen animosität allemahl repetirendt. Nicht eingehaltener Gehorsam, Strafe gegen meineidige Bediente seien angebracht. were lecherlich, wan man ratione fundi etwas wolle ahnführen, das die westphelische grueben reich genugh und qualitatem fourniren konten und muesten die in Westphalen seyende viele reiche sich ahngreiffen gegen praestationem decimarum ahn die cammer, die bergwercke zu treiben, und konten, woh ietzige hütten nicht suffiecient wehren, mehrere ander erbauet werden, wie vormahlen geweßen, das die hütten nuhr waßer, kohlen und stein von nohten hetten, welches alles in westphalen wehre, auch sogahr holtz so überflüßig, das auch die kohlen wollen außer landes gebracht werden, wie dem würklich geschahe.

Man bahte erlaubnüße aus, dieses grundtlig wiederlegen zu moegen. Zu vordrist bittendt, den Westphalingern das concept reichthumbs fahren zu lassen und die ungewißheit, wen nicht augenscheinlich unmuglicheit des aus den bergwercken zu habenden rauen eißens in gnaden zu behertzigen, wollerwogen die Westphälische berghwercke, so voller wasser ständen, das solche nicht können gebrauchet werden undt zwarn darumb das solche gahr zu tieff wehren. Diesem replicirte herr Damen: das konnte nicht muglich sein und würde jah ahn anderen ohrten kaum halb man teiff das eysen ertz gegraben.

Deputati wünschten, herr Damen mögte dem landt die gnade thun und selbst mitt dero hohe gegenwahrt es eins beglückseligen, dahbey den augenschein nehmen, demnegst sich finden wurde, ob ich unwahr die unmüglichkeit undt den würklichen abgang ahnführte oder ob ein hochlob. Hoffcammer von ungleichen berichteren passionirter leuten würde hindtergangen und verleitet, treweste landstende mitt so grooßen beschwer und aufflage zu betrüben und die unterthanen zu enerviren, die nuhr ihre subsistence pro se et oneribus publicis praestandis mueßen davon nehmen.

Ad 2dum von erbawungh mehrerer hütten andtwortete man gehorsambst, das zwarn grundt und waßer genugh mit commodität wehre, mehrere zu erbauen, auch wehre derer vormahls mehrere geweßen, hetten aber mueßen ausgehen und zerfallen, weilen so wohlen abgang ahn kohlen als eyßenstein gefunden wehre. Ich hette selbst zu Andtfeldt eine hütte gehabt, so vohrmals wehre renomirt geweßen, hette diese nicht laeßen zu grunde gehen, en nuhr die notturft ahn eyßenstein, mahßen mehr den einerley dazu sein mueß, hette haben können. Auch hatte das holtz also abgenohmen, das die auff der hütten undterhalt gehende koesten ahn den kohlen wehren zu groeß werden, das vermuglig man hette damitt auskommen können, wie dan im landt zwarn geschehen konnte, das auff ein undt andere jahr konten die hütten fleißiger getrieben werden, welches aber nicht außhalten würde, in solchen handell zu thuen sein.

Hierauff wurden von h. Damen replicirt: so muesten keine kohlen außer landes gebracht werden, welches man wiederlegte, das solche nicht konten zu den hütten gebracht und wurden die koesten groeßer sein als der gewinst. Dieses beschwer wollte Er zwarn heben mitt ahnfuhren, so mueste man dan auch das raue eysen teuerer verkauffen, Dieses elidirte man gleich das, solches nicht practicable wehre, indehm das staab eyßen nicht gelten thäte undt alßo vermuglich handel und wandel bestehen konte, maeßen frombdes staabeyßen gnug nach Lipstadt, Soest etc., wo der Westphelinger meister handell hinginge, geführt würde, auch nach dem preyß Westphalinger sich schicken muesten, wan etwas geldt zu bestreitungh ihrer onerum erwerben wollten.

Zum beschluß dieser materie sagte endtlich h(er) Damen, wehr weiß, wie lange löbl. f. stande das Werk studiert haben. Er benötige Zeit, um sich zu informieren.

29. April:
Gespräch mit Graf von Blanckenheim in gleicher Sache.

1. Mai:
Gespräch mit Hofrat Schönhoff mit dem Zusatz, daß der Kurfürst zur Pfalz schon zwei Blechhämmer aufrichten ließ und in Köln zwei Faktoren habe, die früher aus Olpe Blecheisen bekommen hätten. Bergische haben bessere commodität und geringere Fuhrkosten als Olpe. Schönhoff contestirt, das der hoffrat alle zeit dem cameralischen procedere wehre zu wieder geweßen. Das Domkapitel werde den Hofrat deswegen konsultieren.

2. Mai:
Die Deputation stellte Kammerrat Radenheuber das "Kompliment" aus, daß wir uns in Westfalen glücklich schätzen, daß er diesen rauen ohrt besehen hat und alßo dehmehr des armen ohrts Beschaffenheit wissen wurde. Er wollte aber nicht "anspringen", uns vielmehr überzeugen, das wir von einigen eigensinnigen unruhigen leuten unß hetten induciren laeßen, mahßen undterschiedtliche reidemeistere und Westphalen supplicirt hetten, wie das sie lieber wollten goeßeyßen gießen zu dem staabeysenhandell als die vielen oeffens, potte und platen, zu welchen so viel kohlen mehr zugingen alß zu dem goeßeyßen.

Man hat dieses zur gnüge wiederlegt mitt der replique, das landtstände eine so genaue information genohmen hetten über die beschaffenheit der hütten und hämmer, das man darauff wahrgenohmen, das nicht eins auff den hütten so viel rau eyßen gegossen würde, das der vierte theil der hämmeren konnte daher beschmiedet undt zum nöthigen unterhalt des commercy versehen werden, wurde auch nicht vortelhafftig so woll privata als publico sein, wan man die hütten wolle obligiren ahn platz der oeffens goeßeyßen zu gießen. Man konnte auch nicht begreiffen, was Hochlobl. Hofcammer vor ein interesse dahbey haben würde, wollerwogen, das cent(ner) von oeffen teuerer kombt als vom gooßeysen und alßo den profit der reidemeister cessirte, auch ein jeglicher dan [3] mueste außer landes die nothige oeffens hohlen, die ietz im lande wehre; das aber mehr kohlen zu den oeffens, plaetten und potten gehen als anderen rauen eyßen, wiße ich eigentlich nicht, undt wie das oeffen eyßen keine andere beschaffenheit als andere raw eysen, konnte man daß nicht alßo finden.

Herr Radenheuber fuhre aber in seiner impression immer fort zu rehden, das das bergambt geclagt hette, das das zehendteyßen nicht eines hette verkaufft werden können, alßo nohthurfftiges, ja überflueßiges raw eyßen im lande sein mueste, warumb dan das frembde mitt einer aufflage desto difficiler mueßte gemacht werden und brachte eine gleichnusse bey von dem brandtweins brennen, welches sie in reinischem ertzstifft mit 3 rtlr. per kessel beschweret hetten, damitt die leute des brennens mühde gemacht würden und das korn vor die bedürfftige immer in naheren preyß zu haben wehre. Eben diese meinung hette es auch mitt der aufflage des rtlr. per kahr, damitt die leute sich endthielten, vom frombden eyßen und hielt sich ahn das einlendische, welches gnugsamb ahnzuschaffen wehre. Dieße sachen würden dan mit vielen zerlichen rehdensarten als mehr schmackhafft gemacht, die wir unmuglich behalden konnen, gleichwoll wurde von uns darauff mit geziemender submission geandtwortet, das ich zwarn dem mueste glauben, was der herr hofcammerrath sagen theten das das bergambt geklaget hette vom verkauff des zehendteyßens, es mögte vielleicht dieß sein so teuer gehalten, das es niemand hette kauffen können, aber daraus wehre doch [4] bewiesen, das gnugsahmes, ja überflueßiges raues eyßen im lande goßen wurde und muesten wir bitten, das hochlobl. hoffcammer der von stenden genohmener accurater information über die unmuglich ahnschaeffungs des rauen eyßens zum stabeyßens commcerii undterhalt den glauben geben wolle, undt werden stände gewiß nicht durch die particuliere leute verführt, solche vorstellungh in tieffesten respect zu thuen, waes bicht alßo bewendt wehre und die landts vereinigungh durch die aufflage gekrencket würde welches landtstende nicht verandtworten konten, dass auff solche weyße selbe solle durchlöchert werden, die parable wegen des brandtwein brennes konten wir nicht begreiffen, sagten doch, dieß hetten Ihre Churf. Dhl.tt Joseph Clemens in Westphalen auch zwarn tentirt, wie aber landtstände undterthänigst remonstrirt, das es gegen die landtsvereinigungg und hergebracht freyheit stritte, wehre es alßo zugleich eingezogen und brennete ein jeglicher solches zeug frey. Was auch von dem ahnzuschaffenden eyßen gemeldet werde, solche nahme man zwar ahn, replicirte aber darauff, das dan doch die leute, welche so jahmerlich exequirt wehren, nicht hetten konnen de praeterito so hernehmen, das im landt das nöthige eyßen nicht geweßen wehre und sie allzeit ungehindert hetten, das eyßen aus frembden lenderen gehohlt, gahr von Ihr Churfr. Dhltt. wehre beym graeffen von Waldeck zu des commercii undterhalt gesuchet, wie das Churf. schreiben lautete, warumb man dan bitten muessen, das die armen undterthanen [...] (schier zum bettelstab gebracht), mogten restituirt werden; wan künfftighin das eyßen in landt konnte zur nohturfft ahngeschaffet werden, wurde auch dan mehrers davon zu rehden sein. Landtstende konten das heergebrachte mitt der landtsvereinigung bestettigte und mit landtaags schlueßen und abscheideren continuirtes freyes commercium nicht einschrancken laeßen, bahten darumb, h(err) Radenhewber wolle solchen der stände suechen nicht zuwieder sein, sondern bey der hochlobl. hoffcammer vor landtstende undt des gemeinen wesens wollefahrt sein credit interponiren. In Westfalen gibt es nur ein commercium, nicht viele, und das solle man nicht mit Auflagen beschweren.

Dieß wehre h(errn) hofcammerraht nicht angenehmb zu hoern und wiedersprach alßo fort der restitution mit dem zusatz, die execution hette gegen eine so frevelmuhtigen kerrl nicht können scharf gnugh sein, das der richter Wieße die leute aufgewickelt hette, das wegen des rthlt. sich nicht sollten mit der hoffkammer oder bergambt setzen, hette die cammer illudirt, die ihn selbst zur zahlung angemahnt und fur schaden zu hueten gewarnet. Was die übrigen posten wahren, würde sich bei der conference finden, bey welcher camera unß solche proven wurde vorpringen, das wir sie nicht würden wiederlegen konnen. Unter dem praetext des breitwerks zu Oelpe wurde ander frembt eyßen nicht eingeführt, das man im landt haben kann. Wir widersprachen quantitati et qualitati. keines wolte platz finden und referirte sich auf seine priora und beweißthumber bey der conference.

5. Mai:
Abermalige Aufwartung bei Damen mit der Forderung nach Aufnahme der Konferenz. Damen sagte, die Landesvereinigung sage bei Nachlesen nichts über das Commercium. Er las sie uns deutsch und lateinisch vor: Es gebe Freiheit für Fürsten, er könne seine Hand in commercien nicht binden.

Die Landstände remonstrierten, daß undter dem generalen nahmen freyheiten alle species der handelungen includirt wehren. Die Landstände haben durch die Landesvereinigung oftmals Neuerungen abgelehnt.

Der Erzbischof wollte das Landtags-Protokoll gerne lesen, bat aber darum , "die landtsvereinigung nicht so sinistre zu interpretiren, welche bona fide gemacht wehre und man sich solcher subtiler emulation nicht versehen hette, woraus dan der Westphelinger einfalt und frommigkeit erhellete, [...] hette auch nicht das concept von Westphalis, das sie so einfeltig und plumb wehren, daß er sie besser kennete. Wir beklagten dan auch, das wir so wenig die ehr hetten, ihn in Westphalen zu sehen und bedienen, ersuchten ihn in hoher persohn den augenschein über der hütten und hämmer, auch der bergwercke beschaffenheit zu nehmen" Klage über Verschlechterung des Breitwerkhandels. Nassau werde Instrumente für Breitwerkhämmer nicht mehr machen, wenn man ihre Eisen nicht mehr oder nur mit Auflagen haben wolle. Berleburg, Dillenburg, Wittgenstein wollen Hämmer bauen lassen, um selbst Eisen zu verschlagen.

6. Mai:
Domscholaster Graf von Blankenheim besuchte den Geheimen Rat von Dücker: [Schade] wolle sich gerne in Haft nehmen lassen, wenn Rust als Verursacher des Streits zwischen Domkapitel und Landständen verhaftet würde. Schade meinte, es gebe nicht genug Roheisen im Land, Rust dagegen, Eisen sei im Überfluß! Zehnteisen habe keiner kaufen können wegen einer geheimen Absprache mit Jürgen Gotte, dem es der Rust mit der Angabe ausgeborgt habe, er könne es nicht versilbern. Der Graf von Blankenheim meinte, das Domkapitel sei nicht abgeneigt, die Freiheit des Eisenhandels zu restituieren; er zeigte sich ziemlich unzufrieden über Rust.

15. Mai:
Domherr v. Vigeler fragte nach einer genauen Berechnung über den Verbrauch des Roheisens und was an Goesen gegossen worden ist. Woher stamme das Roheisen? Das Domkapitel wolle die Commercien in vigore [5] halten.

21. Mai:
Konferenz mit den Kommissaren und Domherren Eschenbrenner [6] und Mering [7] sowie Florquin über den Eisenhandel. Die Landstände behaupten unverändert, es gebe nicht genug Eisen, die Kammer, es herrsche Überschuß! "Das Werk" soll untersucht werden. Ein Konflikt besteht zwischen der Bergordnung und der libertatem commercii. Wir replicirten hohen thumb capitul müesten landtstände die censur über der bergordnung krafft überlaeßen. Kurfürst Joseph Clemens hat dem Grafen von Waldeck 1710 freien Kommerz angeboten. 1658 konnte Kurfürst Maximilian Henrich den Freihandel der Holländer mit Westfalen nicht verbieten. Der Holzverkauf sei noch vorteilhaft und bringe Geld ins Land. Von den meisten inländischen hämmern wird stabeisen geschlagen. arme, executirte leute haben bona fide libertatem alten commercii gecontinuirt. Wir wollten sousteniren, daß keine observantia der bergordnung in uns usu und kundschafft der leute wehe, sondern illa lex potius contratrio usu aufgehoben wehre, wan jehmahlen die bergordnung ein solches gesetz gegen die landtsvereinigung und hergebracht commercien freyheit hette geben konnen. Florquin und Radenheuwer äußerten, eine Änderung der Bergordnung liege im Ermessen des Landesherrn wie in Österreich, Sachsen, Braunschweig, Hessen u. a. Replik der Landstände: ein jedes land kann seine gewonheit haben, andere Fürsten seien nicht limitiert wie der Kurfürst von Köln, der unsere alten gewohnheiten konfirmiert habe. Die Kommissare verwiesen auf die Regalien. Sie monierten, daß viele Hämmer ohne landesherrliche Konzession liefen und hohen Kohlenverbrauch hätten. Eine Reduktion der Zahl dieser Hämmer sei erwünscht. Kloster Grafschaft habe drei Hämmer, die alle ausländisches Eisen und inländische Kohle verwenden. Der Holzpreis steige deswegen, es gebe eine Beschwerde von den Reidemeistern. Die Landstände replizierten, daß ginge sie zwar direkt nichts an, aber das Sauerland hänge an diesem commercium. Dem publicum schade es, wenn durch Verringerung der jetzt befindlichen Hämmer das Stabeisen teurer werde. Der Eisenhandel in Westfalen habe sich verändert. Früher konnten die Reidemeister den Preis setzen, jetzte aber gebe es viel fremdes Eisen aus Schweden, Pommern, Holland u. a. "das ietz das marckt allemahls den kauff setzete". Schade sagte, Holzkohle für die Hämmer könne nicht zu den Hütten gebracht werden ohne große Kosten wegen Fuhrkosten.

Florquin stellte fest, die Hüttengewerken und die Reidemeister hätten auf dem Landtag geklagt, daß die Hammerschmiede den Profit den Hütten entziehen durch Konsum des Holzes, wodurch die Hüttengebläse matt gelegt werden und die Hüttengewerke deshalb ihren Eisenstein zu Öfen, Platen, Pötten, Stücken u. a. Formwerk gießen, welches sie sonst lieber zu Gußeisen verschmelzen, wenn dessen Abgang nicht durch das einfache fremde Eisen vermindert und verhindert würde.

Replik: Auf dem Landtag seien keine neuen Auflagen beschlossen worden! Es sei eine ungereimte Sache der Hüttengewerken, lieber Formwerk als Gußeisen zu gießen. Formwerk sei sehr viel teurer pro Zentner als Gußeisen und kaum so viel gegossen wie abgeführt. Ein Zoll auf Formwerk wird vorgeschlagen und um freie Einfuhr von Roheisen gebeten, ferner eine Zollerhöhung und ein Flußgeld von Hämmern sowie ein Zoll auf ausgehendes Formwerk.

22. Mai:
das Domkapitel dekretiert, die Strafe werde abgestellt, weil sie gegen die Landesvereinigung und wider die Intention der Hofkammer sei. Die Exequierten erhielten Schadensersatz. Über das fremde Eisen wurde noch nicht entschieden, erst solle ein Bericht eingeholt werden.


PROVENIENZ  Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
BESTANDHerzogtum Westfalen, Landstände
SIGNATUR663


QUELLE    Reininghaus, Wilfried / Köhne, Reinhard | Berg-, Hütten- und Hammerwerke im Herzogtum Westfalen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit | S. 524-528


FORMALBESCHREIBUNG[uFN1] Christoph Bernhard von Schade zu Antfeld (ca. 1675 - ca. 1724, der Verfasser wurde bestimmt nach Nennung fol. 6v, 29). [uFN2] Adam Daemen, vgl. Peter Hersche, Die deutschen Domkapitel im 17. und 18. Jahrhundert, Bern 1984, Bd. 1, S. 108, Nr. Ko 166. [uFN3] korr. [uFN4] Es folgt ein gestrichenes Wort. [uFN5] Hier: in Gang. [uFN6] Dr. Andreas Eschenbrender (gest. 1718). [uFN7] Heinrich Friedrich von Mering.


PROJEKT    Montanwesen im Herzogtum Westfalen
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Ort1.7.3   Brilon, Stadt
2.45   Westfalen, Hztm. < - 1802>
Sachgebiet3.15   Ständeversammlungen, Provinziallandtag / Landstände
10.16   Handel, Kauffrau/Kaufmann
DATUM AUFNAHME2008-02-07
DATUM ÄNDERUNG2010-07-16
AUFRUFE GESAMT2285
AUFRUFE IM MONAT236