QUELLE

DATUM1534-01-31   Suche   Suche DWUD
TITEL/REGESTHermann V. von Wied, Erzbischof von Köln und Kurfürst, erläßt eine Bergordnung für seine Territorien


QUELLE    Reininghaus, Wilfried / Köhne, Reinhard | Berg-, Hütten- und Hammerwerke im Herzogtum Westfalen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit | S. 451


FORMALBESCHREIBUNG[Das Original ist heute verloren, wahrscheinlich durch Brand im Oberbergamt Bonn während des Zweiten Weltkriegs. Es lag 1858 noch Brassert (Brassert 1858, S. 518f.) vor, der es kurz beschrieb. Es habe 45 Artikel gehabt, sei hinsichtlich Vollständigkeit und Behandlung des Stoffs zurückgeblieben und habe das böhmisch-sächsische Bergrecht "adoptiert". Er vermutete direkte Anlehnung an die Sächsische Bergordnung von 1509 und wies eine Verbindung zur Nassau-Katzenellenbogischen Bergordnung von 1559 nach. Die Bergordnung vom 29.03.1549 habe mit der von 1534 "wörtlich" übereingestimmt.]


PROJEKT    Montanwesen im Herzogtum Westfalen
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
90   Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit3.1   1500-1549
Ort2.45   Westfalen, Hztm. < - 1802>
Sachgebiet10.14   Montanindustrie
DATUM AUFNAHME2008-02-05
AUFRUFE GESAMT1833
AUFRUFE IM MONAT160