QUELLE | Dokument anzeigen (225 KB) | |
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DATUM | 1829-12-19 Suche Suche DWUD | |
URHEBER/AUSSTELLER | Stein, Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831) | |
Stein, vom und zum, Karl | | ||
AUSSTELLUNGSORT | Cappenberg | |
TITEL/REGEST | Kodizill zum Testament des Reichsfreiherrn vom Stein | |
ERLÄUTERUNG | Stein hinterlegte 1821 ein Testament, in dem er die jüngere seiner Töchter, die zu dieser Zeit 18-jährige Therese als Fideikommisserbin einsetzte. Zu einer ungeteilten Übergabe seines Vermögens sah er sich durch den Familienvertrag von 1774 gebunden, der durch die ergänzende Urkunde vom 20.10.1779 ihn selbst gleichfalls zum Alleinerben bestimmt hatte. Für den Erhalt von Status und Standesrechten war die Bindung an diese Konvention wichtig. Therese heiratete am 28.08.1827 Ludwig Friedrich Georg Graf von Kielsmansegg. Ihm legte der Schwiegervater am 30.10.1829 nahe, den Fideikommiss weiter aufrecht zu erhalten. Die ältere, 1796 geborene Schwester Henriette, 1825 mit Friedrich Karl Hermann Graf von Giech verheiratet, sollte laut Testament mit einer Kapitalabfindung bedacht werden, doch Stein wandelte diese Regelung am 19.12.1829 durch ein Kodizill in einen lebenslänglichen Nießbrauch der Rentei Nassau für sie und gegebenenfalls den überlebenden - hoch verschuldeten - Gatten um. Nach Therese lief die Erbfolge der Familie noch zwei weitere Generationen über weibliche Linien weiter (von der Groeben, Kanitz). Steins erstgeborener Enkel Ludwig Friedrich Karl Graf von Kielmansegg (1830-1895) wurde wegen einer Erkrankung von der Übernahme des Fideikommisses ausgeschlossen. | |
QUELLE | | Freiherr vom Stein | Bd. 07, Nr. 628, S. 699f. | |
PROJEKT | Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831) | |
DATUM AUFNAHME | 2007-09-20 | |
AUFRUFE GESAMT | 1779 | |
AUFRUFE IM MONAT | 17 | |
Seiten-URL: http://www.westfaelische-geschichte.de/que4686 | ||
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