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DATUM | 1825-05-06 Suche Suche DWUD |
URHEBER/AUSSTELLER | Stein, Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831) |
| Stein, vom und zum, Karl |  |
AUSSTELLUNGSORT | Nassau |
| TITEL/REGEST | Stein an den münsterschen Oberpräsidenten Ludwig von Vincke (1774-1844) betr. die Entscheidung des Königs in Bezug auf die Erhebung der Güter Cappenberg und Scheda zu einer Standesherrschaft |
TEXT | [Benachrichtigt ihn von der Entscheidung des Königs, die Güter Cappenberg und Scheda unter gewissen Bedingungen zu einer Standesherrschaft zu erheben. Die Voraussetzungen hierzu seien gegeben durch den Familienvertrag von 1774 und das Testament von 1821.] |
ERLÄUTERUNG | Die Erhebung der Güter Cappenberg und Scheda zu einer Standesherrschaft, über die der Freiherr den Oberpräsidenten informiert, war ein ungewöhnlicher Gnadenakt des Königs. Stein nahm diese ehrenvolle Statusaufwertung gerne entgegen und sagte die Erfüllung der Bedingung, eine fideikommissarische Besitzwahrung, aus voller Überzeugung zu.
Grundsätzlich beruhte der standesherrliche Status auf einer früheren Zugehörigkeit zum Reichsfürstenstand. Einige der Standesherren (Salm-Salm, Croy, Arenberg) waren infolge der linksrheinischen Annexion durch Frankreich im Münsterland entschädigt worden, andere (Bentheim, Sayn-Wittgenstein) entstammten der Region. Sie erhielten nach dem Wiener Kongress ihre Herrschaft nicht zurück, der König gestand ihnen aber einen hochprivilegierten Status zu. Sie besaßen gewisse Hoheitsrechte wie Rechtspflege, Ortspolizei, ein spezifisches Besteuerungsrecht und ein Präsentationsrecht für Landräte. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entfielen die Vorrechte. |
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QUELLE | | Freiherr vom Stein | Bd. 06, Nr. 860, S. 846-848
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PROJEKT | Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
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SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN | |
DATUM AUFNAHME | 2007-08-08 |
AUFRUFE GESAMT | 2161 |
AUFRUFE IM MONAT | 14 |
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