QUELLE

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DATUM1803-06-04   Suche   Suche DWUD
URHEBER/AUSSTELLERStein, Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
  Stein, vom und zum, Karl  |  
AUSSTELLUNGSORTMünster
TITEL/REGESTStein an Schulenburg: Bildung der Kriegs- und Domänenkammer für Münster und Paderborn nach dem neuen Ressort-Reglement vom 02.04.1803
TEXT[Bildung der Kriegs- und Domänenkammer für Münster und Paderborn nach dem neuen Ressort-Reglement vom 02.04.1803. Es wird zunächst noch einmal eingehend die bestehende Landesverfassung geschildert und sodann Steins Vorschlag zur Organisation der neuen Behörde entwickelt. Beides stimmt weitgehend mit dem Bericht vom 02.03.1803 überein, nur sind in der vorliegenden Denkschrift die Ausführungen über die lokale Verwaltung des platten Landes knapper, die sachlichen und personellen Darlegungen über Geschäftskreis und Zusammensetzung der neuen Kammer ausführlicher gehalten; insbesondere ist auch die Frage nach dem Verhältnis von weltlicher und geistlicher Gewalt gründlicher behandelt. Auch in dieser Denkschrift wird im Personellen und im Sachlichen eine möglichst schonende Überleitung unter Anlehnung an bestehende Verhältnisse und durch Übernahme bewährter münsterscher Beamter befürwortet, letzteres mit Rücksicht auf "das Eigenthümliche der Verhältnisse eines saecularisierten Landes" und in der Absicht, "die Kräfte dessen Bewohner möglichst zu benutzen und gemeinnützig zu machen und ihre Neigung zu gewinnen." - Kritik des Ressort-Reglements von 1803. Zu den vordringlichsten Aufgaben der Kammer wird die möglichste Beschleunigung der Gemeinheitsteilung gerechnet.

Auf den ersten, rein darstellenden Teil der Denkschrift wurde hier verzichtet; der zweite mit Steins positiven Anregungen und Vorschlägen unter Weglassung einiger Wiederholungen wiedergegeben.]
ERLÄUTERUNGAls führender Verwaltungsfachmann in den rheinisch-westfälischen Provinzen besaß Stein die Qualifikation zu einer maßgeblichen Mitwirkung bei der Durchführung der Säkularisation und der durch sie erforderlichen administrativen Neuorganisation. Unter seiner Leitung stand die Spezial-Organisation für Münster und Paderborn. Friedrich Wilhelm Graf von der Schulenburg-Kehnert war Chef der in Hildesheim angesiedelten Zivil-Haupt-Organisationskommission.

Die Säkularisation fand Steins vorbehaltlose Zustimmung, obwohl diese in ihren Konsequenzen die Reichsverfassung entscheidend aushöhlte und damit indirekt auch seinen Status der Reichsunmittelbarkeit gefährdete. Stein sah den Vorteil nicht auf eine preußische Machtsteigerung durch den Gewinn von Territorium und Kirchengütern beschränkt, sondern glaubte, dass ein Herrschaftswechsel auch einen Beitrag zur Hebung des Wohlstandes und zur Veredelung der Menschen leisten würde. Die für Münster und Paderborn vorgeschlagene Kammer sollte nach einem neuen Ressortreglement (02.04.1803) eingerichtet werden, nicht nach dem Muster der älteren westlichen Provinzen. Stein wurde am 08.11.1803 Präsident der Kriegs- und Domänenkammer für Münster, Paderborn, Lingen und Tecklenburg (neben Minden).


QUELLE     | Freiherr vom Stein | Bd. 01, Nr. 529, S. 676-684


PROJEKT    Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831)
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.7   1800-1849
DATUM AUFNAHME2007-08-08
DATUM ÄNDERUNG2015-03-25
AUFRUFE GESAMT2080
AUFRUFE IM MONAT130