EREIGNIS | ||||||||||||||
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JAHR | 1270 ![]() | |||||||||||||
TITEL | Konstitutionen des Klosters Grafschaft | |||||||||||||
INFORMATION | In der Konstitution vom Jahr 1270 werden die inneren Verhältnisse des Benediktinerklosters Grafschaft geregelt. Die Konstitution behandelt u.a. die Teilung der Einnahmen zwischen Abt und Konvent und das Recht des Abtes, den Propst von Belecke und den Custos zu ernennen. Der Konvent verfügt über "Präbenden“, deren Anzahl im Jahr 1303 auf 24 beschränkt wird, Indiz dafür, dass aus der Mönchsgemeinschaft zunehmend ein Stift, eine Versorgungseinrichtung für den Adel wird (1363). | |||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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AUFRUFE GESAMT | 1483 | |||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 9 | |||||||||||||
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