EREIGNIS

JAHR1256   Suche
TITELDortmunder Bürgerstatuten


INFORMATIONNach dem Privileg Kaiser Friedrichs II. (reg. 1212/15-1250) für die Dortmunder Bürger vom Mai 1236 zeigen Urkunden sowie die lateinischen Bürgerstatuten von 1256/60 und die Deutschen Statuten von vor 1340 die Aufgliederung der Dortmunder Bürgerschaft, und zwar geografisch in die Nachbarschaften Wester-, Borg- und Osterburschaft, sozial durch die an der Ratswahl beteiligten Gruppen. Diese sind die sechs (Handwerker- und Gewerbe-)Gilden, die mit je zwei, sowie die Reinoldigilde, die mit sechs von ihr aber nicht zu bestimmenden Vertretern zusammen mit dem alten Rat an der Wahl des neuen Gremiums teilnehmen. Die Reinoldigilde, benannt nach dem Patron der Dortmunder Mutterkirche, repräsentiert als Gilde der Wein- und Tuchhändler, also der Fernhändler den ältesten, wohl ins 12. Jahrhundert zurückgehenden Zusammenschluss von Kaufleuten. Dem stehen (zunehmend) zur Seite die vermögenden Bürger in den neuen Gilden, die ursprünglich - erkennbar an den Gründstücken in und um Dortmund, über die sie verfügen - der "familia“ des Königshofs entstammen und nun - neben den Mitgliedern der Reinoldigilde - zu den ratsfähigen Familien Dortmunds gehören.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.16   1250-1299
Ort1.2   Dortmund, Stadt <Kreisfr. Stadt>
2.9   Dortmund, Gt. / Reichsstadt < - 1815>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
4.3   Rechtsprechung, Gerichte
6.8.7   Bürger, Mittelschicht
7.2.3   Städtische Siedlung, Verstädterung, Stadtplanung
AUFRUFE GESAMT1519
AUFRUFE IM MONAT186